Zum Inhalt springen
Registrieren

Häusliche Gewalt, Hund rausholen


Empfohlene Beiträge

Joss the Dog

Ich hoffe einfach, dass sich alles zum Guten wendet - und bin ansonsten auch für den straighten Weg.

Polizei, dringlich bitten, einen Mediator aufsuchen, der mit zur Wohnung kommt, oder auch mit Anwalt zur Wohnung gehen :think:

Kann mir vorstellen, wie hilflos sich alle fühlen - und hoffe einfach auf Positives!

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 102
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • gast

    54

  • mialour

    4

  • Fusselnase

    4

  • Andrea2011

    4

Oweia, ich hoffe, da kann schnell eine Lösung gefunden werden! :(

Ich wäre aber auch lieber da weg und an einem unbekannten Ort, als dass der da rausfliegt und dann weiß, wo er mich finden kann! :think:

Link zu diesem Kommentar

Wie muss es der armen Frau gehen zu wissen, dass dieser gewaltätige Typ gerade möglicherweise den Hund misshandelt und sie nichts tun kann. Was muss der Hund für Stunden, möglicherweise Tage durchleben und Leid erdulden.

Was ich mit diesem Typen machen würde, darf ich hier echt nicht schreiben. Hoffentlich wird das bald gelöst und der Hund ist bei seinem Frauchen und erholt sich gut.

Link zu diesem Kommentar
McChappi

??? Sie muss noch ihr sachen raus holen. Einfach Polizei anrufen und um Schutz bitten wenn an rein geht um die Papiere zu holen und dann eben den Hund mit nehmen, wo ist das Problem.

Und eigentlich hätte die Polizei den Typen der Wohnung verweisen müssen sogar wenn es sein eigentum ist und zwar so lange bis die Frau sich was neues gesucht bzw ihr sachen gepackt hat

Hatten so einen Fall auch in der Familie, da gehörte dem Mann sogar das ganze Haus und er durfte auch 2 wochen nicht mal in die nähe von dem Haus bis alles geklärt war.

Man sollte sich nicht immer so schnell abwimmeln lassen. Es besteht ja in erster Linie gefahr für die Frau und nicht für den Hund und natürlich muss die Polizei da was machen.

Link zu diesem Kommentar
Crispis

Gerichtliches Eilverfahren? Immerhin ist sie Eigentümerin des Hundes

Ansonsten würd ich auch versuchen ihn rauszulocken u Freunde gehen dann schnell in die Wohnung und holen den Hund

Link zu diesem Kommentar
Mulle

Macht der Polizei Druck!

Die haben es verbockt, denn es stimmt schon: Die hätten den Kerl rausschmeißen und nicht die Frau rausholen müssen.

(Wie sinnvoll das ist, sei dahin gestellt, aber Zweck ist eben: Das Opfer hat genug Zeit, seine Sachen zusammenzupacken.)

Das sie ihren Ausweis noch in der Wohnung hat ist SUPER. Damit MÜSSE die Beamten handeln, denn in Deutschland besteht die Pflicht, sich jederzeit ausweisen zu können. Die kann sie so nicht erfüllen - sie kann ja so nicht einmal Anzeige erstatten.

DAMIT solltet ihr Druck machen.

Link zu diesem Kommentar

das mit der Wohnungsverweisung verstehe ich auch nicht. ER hätte die Wohnung verlassen müssen, nicht sie.

Ansonsten muss der Hund bestimmt mal Gassi.

Satz wurde vom Team entfernt, da er zu einer Straftat auffordert.

Link zu diesem Kommentar
Junikind

Hätte definitv auch (wie schon geschrieben) der Polizei gesagt, daß noch wichtige persönliche Dinge zu holen sind.... Da müssten die dann wohl mitkommen!!! Ich glaube kaum (oder hoffe es zumindest), daß einem dieser Schutz verwehrt werden darf.....

Link zu diesem Kommentar
Hostage

Ich habe während des Studiums im Frauenhaus gearbeitet und ich kann sagen, dass da, wenn die Geschichte so stimmt, was ich jetzt erst mal vermute, einiges falsch gelaufen ist.

Wenn sie zur Polizei geht und einen Strafantrag stellt, bekommt der Freund erst mal eine Wohnungsverweisung. D.h. er darf sich der Wohnung für einen gewissen Zeitraum nicht nähern. Hierbei ist es total egal, ob die Wohnung ihm gehört oder der Frau. Zum anderen kann die Frau einen Antrag auf Verlängerung dieser Zeit stellen, der eigentlich IMMER genehmigt wird.

Ist natürlich nicht nötig, wenn die Frau eh nicht mehr in der Wohnung wohnen will.

Zum anderen hat die Frau aber das Recht auf Begleitung um ihre persönlichen Sachen (auch den Hund!) aus der Wohnung zu holen.

Die Frau muss sich diesem Typen überhaupt nicht mehr alleine nähern und sie kann auch beim Amtsgericht einen Antrag stellen, dass er sich ihr an wichtigen Orten (Arbeitsstelle, Kindergarten, etc) auch nicht mehr nähern darf.

Ansonsten kann ich noch den Tipp geben, dass es in vielen größeren Städten die sogenannten BISS-Stellen gibt. Das Sind Beratungs- und Interventionsstellen für Frauen die Opfer häuslicher GEwalt geworden sind. Eigentlich bekommt man nach Aufnahme des Polizeiprotokolls auch automatisch eine EInladung zu einem Gepräch (war bei uns zumindest so). Und ich rate wirklich dringend, das in Anspruch zu nehmen. Hier erhält man wichtige Hinweise, wie man sich verhalten kann, was zu tun ist und sogar Begleitung zum Gericht, etc.

Ich seh grad, dass das wohl speziell in Niedersachsen so ist mit der automatischen Weiterleitung an die BISS-Stellen. Aber auch in Mainz gibt es so etwas.

Meldet Euch einfach mal hier:

Interventionsstelle Mainz

ist Mainz

Interventionsstelle - bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Römerwall 67

55131 Mainz

fon: 061 31 - 617 65 70

fax: 061 31 - 617 65 71

info@ist-mainz.de

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...