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Wachhund gesucht


Jazz

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Lockenwolf-Föhner

Ich würde mir das auch gut überlegen. Die Gefahr für den Hund wurde ja schon angesprochen.

Dazu kommt: beisst der Hund zu, wird er wohl als gefährlicher Hund eingestuft. Dann gibt's einige Prüfungen zu bestehen, nicht zuletzt wird es wohl mind. auf eine Steuererhöhung hinauslaufen (den Hund NICHT zur Steuer anzumelden wäre fatal, denn im Falle eines Vorfalls wird das sowieso aufgedeckt). Die Steuer für gefährliche Hunde kann je nach Gemeinde weit über 500 Euro pro Hund steigen. Rechnet sich das?

§833 BGB wird hier auch greifen, und da ist die Frage, was die Hundehalterhaftpflicht (die auf jeden Fall auch vorhanden sein sollte) dazu sagt. Wird sie das übernehmen?

Auf §3 Landeshundegesetz NRW (sofern in NRW) kann man sich übrigens nicht berufen, da der Hund eigenmächtig tätig wurde und nicht vom Hundeführer zur Strafvereitelung aufgefordert wurde.

Ganz davon ab, ob das eine schöne Beschäftigung für einen Hund ist (was ich nicht beurteilen kann), muss man ja auch mal über sein Image nachdenken. Wird ein Einbrecher über eine Alarmanlage gestellt, ist der Einbrecher der Böse. Beissen die "reissenden Bestien von Firmenbesitzer Müller" (man kennt ja die Presse), hat man schnell einen Ruf, den man vielleicht gar nicht möchte.

Bei den ganzen Risiken für Finanzen, Mensch und Tier plädiere ich dann eher für sowas:

http://www.gsm-one.de/shop2/index.php?page=product&info=50 (keine Werbung, nur ein technisches Beispiel)

-edit: zu bedenken wäre auch die Entfernung des zu bewachenden Objektes von der nächsten Bebauung. Unter 200 m könnte dann darauf bestanden werden, dass es keine Notwendigkeit für den Einsatz eines Wachhundes gibt, was zu weiteren Problemen mit dem Ordnungsamt führen dürfte (Hunde ohne Aufsicht etc.)

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diesiso

Mooooment mal....

Lockenwolf-Föhner,

Auch wenn ich nicht dafür bin, dass hier ein Wachhund angeschafft wird, finde ich Deinen Beitrag doch ein wenig arg übertrieben...

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Ein Wachhund in der heutigen Zeit?

Ich halte das nicht für sehr praktikabel. Viele der heutigen Einbrecher, kommen nicht nur einfach ungebeten, sie sind auch potenziell gefährlich für Leib und Leben. Das Gewaltpotenziall der Einbrecher ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die haben kein Problem damit einem störenden Hund etwas an zu tun.

Bekannte von mir hatten 2 (scharfe) Rottweiler, da wäre niemand auf die Idee gekommen, dass da mal jemand einbrechen würde. Sie kamen eines nachts von einer Feier nach Hause und fanden die Wohnungstür offen, die Wohnung ausgeräumt, die Hunde waren beide tot. Sie waren nicht nur getötet worden, man konnte sehen dass es dem oder den Tätern "Spaß" gemacht hatte sie zu töten.

In der heutigen Zeit ist der Job eines Wachhundes veraltet, er wird einen Einbruch nicht verhindern.

Wenn es sowieso nur darum geht einen Einbrecher zu melden und anzuschlagen, dann ist die Ausstattung mit entsprechenden Infrarot-Kameras sicherlich die bessere. Zumal eine Kamera auch keine Ausbildung (Wachhunde müssen als solche angemeldet und ausgebildet werden) Futter etc. braucht.

Davon abgesehen wenn ein Hund als Wachhund eingesetzt wird, ist er tagsüber u.U. nicht mehr viel zu "gebrauchen". Diese Tätigkeit ist nicht zu vergleichen mit unserem Haushundi der mal aufpasst wenn Frauchen und Herrechen nicht zu Hause sind. Diese Hunde stehen die ganze Nacht unter Strom.

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McChappi

Warum übertrieben ich finde den Beitrag von Lockenwolf Föhner bisher am Besten und genau erklärt was passieren kann und was sache ist.

Grad in NRW bis du echt in den A** gekniffen wenn der Hund mal nur falsch guckt und wenn er beißt... tja dann warm anziehen...

Bei uns würde so ein Hund dann 580€ kosten. Evtl auch auflagen bekommen, was dann auch bedeuten würde dass die TE diesen Hund sicher nicht mehr führen darf, was dann bedeuten würde das er entweder abgeschafft wird oder Tag für Tag 24std auf dem gelände hocken muss.

Muss man alles bedenken.

Ich finde auch das eine Alarmanlage nen besseren Schutz bietet.

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Hallo, ich hab mich eigenst eben angemeldet um hier zu Antworten.

Ich selbst habe einen Rottweiler-Rüden, weiß also wovon ich rede.

Ehrlich gesagt, sträuben sich mir hier die Nackenhaare wenn ich lese welche Anforderungen ihr an einen "Wachhund" stellt.

Du schreibst, du hast Hundeerfahrung. Auch mit so einer großen Rasse wie sie dein Onkel gern hätte? Rottweiler, Dobermann oder Hovawart (kommt übrigens Hofwart), dass sind meiner Meinung nach alles keine "Anfängerhunde"

Insebesondere Rottweiler brauchen eine straffe aber gewaltfreie Erziehung, die Beziehungsebene ist hier ganz wichtig. Sozialisierungs- und Prägungsphase sind Punkte die ihr nicht außer acht lassen dürft. Rechtzeitiges "antrainieren" der Beißhemmung (das geht übrigens nur bis zur 16 Lebenswoche) usw..

Wollt ihr Euch dann einen Welpen holen? Dann dauert es eh fast ein Jahr bis der Hund einsatzbereit ist. Und da ist es mit nur Hundeschule nicht getan sondern Schutzhundausbildung ist angesagt. Wie ja schon einige vor mir geschrieben haben, was ist wenn der Hund einen beißt? und nicht den Einbrecher sondern den kleinen Jungen, der seinen Ball wiederholen möchte?

Dann stehen die "üblichen Verdächtigen" Rottis und co wieder ganz schnell im Kreuzfeuer der Medien.

Bitte überlegt Euch das gut. Wenn ihr den oder die Hunde artgerecht ausbilden wollt, dass ist das sehr Zeit und Geldintesiv. Einfach einen großen Hund auf ein eingezäuntes Grundstück sperren, macht noch keinen Wachhund, sondern einen Hund der sein Revier verteidigt und dann aber mit allen Mitteln.

Und wenn holt euch keinen Hund vom Vermehrer oder einen Wühltischwelpen sondern geht zum Züchter. Da könnt ihr auch eure Vorstellungen äußern und Prüfen ob der Hund aus einer Arbeitslinie oder Showlinie kommt. Ich weiß, über 1000€ sind viel Geld für einen Hund und im Tierheim gibt es jede Menge. Aber wenn ihr einen für diesen bestimmten Zweck braucht, dann keinen "ältern" Tierheimhund.

Gruß Kojak

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diesiso

Ein Hund, der fachlich ausgebildet- wozu AUCH eine klare Wesensüberprüfung gehört- und als Wachhund angemeldet ist, ist auch in NRW nicht in den Allerwertesten gebissen.

DAS ist einfach keine richtige, sondern eine sehr laienhafte "ich such mir mal zusammen, was ich von der otto-normal Hundehaltung weiß" Aussage.

Da hätten die ganzen Wachschutzfirmen etc. aber ein enormes Problem am Bein.

Und JA, ich weiß das, weil a) mein Vater solche Hunde ausgebildet hat und B) unser Nachbar genau DAS mit seinen Hunden auf SEINEM Grundstück macht.

Wir wohnen in Bayern, da ist es von der Gesetzeslage jetzt nicht so viel besser...

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diesiso
Originalbeitrag

Wollt ihr Euch dann einen Welpen holen? Dann dauert es eh fast ein Jahr bis der Hund einsatzbereit ist.

Gerade beim Rotti oder Hovawart eher mit 3. Genauso beim Boxer.

Vorher haben sie noch gar nicht die geistige Reife.

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Lockenwolf-Föhner
Originalbeitrag

Ein Hund, der fachlich ausgebildet- wozu AUCH eine klare Wesensüberprüfung gehört- und als Wachhund angemeldet ist, ist auch in NRW nicht in den Allerwertesten gebissen.

Richtig, wir reden aber hier nicht davon, dass sich jemand einen ausgebildeten Wachhund anschaffen will, sondern ins Tierheim geht, um sich ein / zwei Hunde zu holen, die dann ein Grundstück bewachen sollen (oder habe ich das was falsch verstanden?)

DAS ist einfach keine richtige, sondern eine sehr laienhafte "ich such mir mal zusammen, was ich von der otto-normal Hundehaltung weiß" Aussage.

Da hätten die ganzen Wachschutzfirmen etc. aber ein enormes Problem am Bein.

Von denen habe ich auch nicht gesprochen, sondern vom Haus- und Familienhund aus dem TH, der ein Grundstück bewachen soll.

Und für die gilt dieses Beispiel (nur für NRW, woanders aber vermutlich ähnlich) - immer in Bezug auf das Landeshundegesetz.

- Du schaffst Dir einen Hund an, der Dein Grundstück bewachen soll

- Einbrecher kommt, Hund beisst

- nach §3 wird der Hund als gefährlicher Hund eingestuft, weil Abs. 3, 4 und 5 greifen. Abs. 3 greift deswegen, weil der Hund nicht von seinem Hundeführer aufgefordert wurde, eine Straftat zu verhindern, sondern von sich aus gehandelt hat. Selbst wenn wäre die Frage, ob ein solches Vorgehen dann beim StGB im Bereich der Notwehr liegt.

- anschliessend hast Du einen gefährlichen Hund, mit höherer Steuer, Wesenstests etc., ggf. mit Maulkorbzwang

- Du wirst eine Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes benötigen nach §4, hier insbesondere nach Abs. 2 oder der Hund besteht einen Wesenstest, was aber nicht ausschliesst, dass die Haltung des Hundes zum Schutze eines Grundstück dann dennoch verboten wird

- es wird zu prüfen sein, ob Dein Grundstück nicht anderweitig abgesichert werden kann und ob ein Hund die einzige Möglichkeit darstellt, dieses Grundstück zu bewachen (bei fehlendem Strom bspw.). Das wird aber wohl eher nicht zutreffen.

- hier sind auch die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz zu beachten. Zitat: "Bei dem in § 4 Abs. 2 Satz 2 beispielhaft genannten Fall (Bewachung eines gefährdeten Besitztums) hat die Erlaubnisbehörde vor ihrer Entscheidung (Ermessensentscheidung) im Ein-zelfall zu prüfen, ob eine besondere Gefährdungslage für das Besitztum vorliegt. Das allgemein vorhandene Einbruchsrisiko reicht dafür in aller Regel nicht aus. Zudem ist zu prüfen, ob dem besonderen Schutzbedürfnis des Besitztums durch den Einsatz anderer Sicherungsmaßnahmen (Alarmanlagen; technische Überwachungseinrichtungen; Wachdienste; Wachhunde anderer Rassen) entsprochen werden kann."

Link: http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/verwaltungsvorschriften/index.php

Sollte ich da jetzt irgendwas falsch verstanden haben, dass es sich bei den Hunden um ausgebildete Wachhunde handelt (ich denke, dann müsste aber mindestens auch mal eine Erlaubnis nach 34a vorliegen), dann entschuldige ich mich dafür.

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@Lockenwolf:

Es geht nicht darum einen ausgebildeten Hund zu bekommen, die Frage war, welche Rasse. Dem Onkel der TE ist der Hund vollkommen egal, soll nur abschreckend wirken.

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