SabineG 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Diese Frage stelle ich mir aktuell. In Niedersachsen fühle ich mich als Hundehalter allmählich fast schon politisch verfolgt, zumindest aber diskriminiert. Fakt ist: wir haben die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit vom 01.April bis 15.Juli. Dafür habe ich durchaus Verständnis, die wildlebenden Tiere und ihre Bedürfnisse müssen geschützt werden. Dann haben wir hier einen schönen kleinen See, der offenbar lange von einer Art Anglerverein gepachtet war und den mittlerweile die Gemeinde übernommen hat. Seitdem läuft dort jemand herum der Hundehalter ggf. auf die Leinenpflicht aufmerksam macht (dort ganzjährig), selbst meinen Elliot, der morgen zwölf Wochen alt wird und zumindest heute noch nicht mal steuerpfllichtig ist, musste ich anleinen. Ich habe noch nie gehört dass es an diesem See durch freilaufende Hunde zu Problemen gekommen ist, bisher kamen Hunde, Jogger, Fahrradfahrer, Kinder und auch die Angler friedlich miteinander aus. Kaum ist die Anlage in der Hand der Gemeinde gibt es schon eine abgestellte Aufsichtsperson. Meine Frage ist nun: darf einem Hund lt. Tierschutzgesetz der Freilauf während dieser dreieinhalb Monate komplett entzogen werden? Für mich geht eine Antwort aus der Hundeverordnung so nicht eindeutig hervor. Link zu diesem Kommentar
Joss the Dog 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Ich schiebe mal für Dich, interessiert mich auch, die Antwort Link zu diesem Kommentar
gast 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Hm , Originalbeitrag In Niedersachsen fühle ich mich als Hundehalter allmählich fast schon politisch verfolgt, . Wenn du dich mal über "politische Verfolgung " auf diesem Erdball informieren würdest , könntest du evtl. ein Bewußtsein dafür entwickeln , was du da schreibst.... Die Demokratie in der du lebst ,gewährt dir u.a. die Freiheit einen Hund zu halten oder eben nicht... Hundehaltung birgt in der besiedelten Zivilisation nunmal Pflichten. Wenn alle HH die Einsicht gewinnen könnten , das sie in der Natur zu Gast sind, während Wildtiere dort ihr Zuhause haben, dann gäbe es Reglementierungen á la Brut-und-Setzzeit erst garnicht ! Evtl. endet ja der Tierschutz nicht direkt vor der Schnauze deines Hundes..... jörg Link zu diesem Kommentar
caronna 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 OriginalbeitragFakt ist: wir haben die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit vom 01.April bis 15.Juli. Dafür habe ich durchaus Verständnis, die wildlebenden Tiere und ihre Bedürfnisse müssen geschützt werden. Der Anleinzwang bringtkein Plus in Sachen Schutz der wildlebenden Tiere. DU bist eigentlich gezwungen den hund dauernd anzuleinen, wenn du dein grundstück verläßt, Im Ort ist anleinpflich da, außerhalb und der Betroffenen Zeit aber auch. In NRW, dem Nachbarland, gibt es dieses Gesetz nicht. Meine Frage ist nun: darf einem Hund lt. Tierschutzgesetz der Freilauf während dieser dreieinhalb Monate komplett entzogen werden? Für mich geht eine Antwort aus der Hundeverordnung so nicht eindeutig hervor. der Zang besteht durch das Gesetz, ich bezweifle aber das das mit dem Tierschutz konform geht. Link zu diesem Kommentar
SabineG 14. Juli 2013 Autor Teilen 14. Juli 2013 Das beantwortet meine Frage leider auch nicht. Edit: bezog sich auf Blindman Link zu diesem Kommentar
Sarina14 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Ich habe diesen Auszug aus dem Feld und Forstordnungsgesetz gefunden... "In der Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. § 34 bleibt unberührt. " Ich weiß allerdings nicht was genau mit "freier Landschaft" gemeint ist... Link zu diesem Kommentar
funnyEgi 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Zur Brut und Setzzeit müssen (jedenfalls theoretisch) Freilaufflächen verfügbar sein, um eine Auslastung nach Tierschutzgesetz gewähren zu können.. Am besten erkundigst du dich bei deiner Stadt/Gemeinde wo du diese finden kannst. Schau mal hier im Beitrag #3: http://www.juraforum.de/forum/tierrecht/leinenpflicht-brut-und-setzzeit-357554 Link zu diesem Kommentar
Tazi 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Eigentlich doch ganz einfach. Als Hundehalter ist man verpflichtet den Hund Artgerecht zu halten also muss ich dafür sorgen das der Hund die nötige Bewegung bekommt. Wo und wie das geschieht dafür ist kein anderer als der Hundehalter verantwortlich. Es steht jedem frei sich z.B. ein Grundstück zu pachten oder zu kaufen dieses einzuzäunen und seinen Hund dort frei laufen zu lassen. Oder fragt einen Bauern ob man seine Wiese benutzen darf nach dem das Heu geerntet wurde. Wichtig ist halt das man freundlich nachfragt und sich nicht wie die Axt im Walde aufführt, sinnvoll kann es auch sein sich mit mehreren Hundehaltern zusammen zu tun. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Sehe ich wie Tazi. Die Allgemeinheit ist nicht dazu verpflichtet, uns HH die Auslastung der Hunde zu ermöglichen. Da muß man sich selber Alternativen suchen, wenn von öffentlicher Seite keine angeboten werden. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Juli 2013 Teilen 14. Juli 2013 Ich komme ja auch aus Niedersachsen auch wir haben keine Freilaufflächen die nächste ist irgendwo in 30 KM Entfernung In der zeit arbeite ich halt viel mti der Schlepp so hat er wenigstens 10 Meter ist zwar kein Freilauf aber besser als nichts Link zu diesem Kommentar
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