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Hundehaltung von Nachbarn abhängig-Thüringen


ninchen1986

Empfohlene Beiträge

ninchen1986

Hallo zusammen

Gerne würden wir uns einen kleineren Hund (Jack Russel/Yorkshire Mix) zulegen.

Gestern war ich bei unserer Mietgenossenschaft da im Mietvertrag steht,das es die Erlaubnis für Hundehaltung braucht.

Nun haben die mir einen Zettel mit den Namen meiner Nachbarn mitgegeben worauf diese unterschreiben sollen.

Wenn nur einer nein sagt,dürfen wir keinen Hund halten.

Es wohnen noch 10 Parteien hier,9 haben zugestimmt und wie soll es anders sein,einer nicht.Wir wohnen ganz unten,er ganz oben also 5 Stockwerke höher,versteh garnicht wieso er da so abgeneigt ist (Hat keine Allergie).

Der Vermieter meinte,es sei gesetzlich so geregelt das ALLE Mieter damit einverstanden sein müssen.Gibt es nun garkeine Chance mehr für uns?

Ich hab echt gedacht das ging recht problemlos,da hier in der Wohnanlage einige Hunde wohnen (aber nicht in unserem Haus) :(

Vielleicht weiss ja jemand was genaueres.

lg

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ninchen1986

Hallo

Danke für deine Antwort.

Natürlich versuche ich mich auch schon seit heute morgen schlau zu lesen und kannte die Sätze welche der Text beinhaltet soweit alle schon,nur schlauer machen die mich nicht :D

Ein Yorkshire ist es ja nicht-da Mix und Jack Russel mit drin ist.

Zwar hat der Vermieter ansich nichts gegen der Hundehaltung,aber es Bedarf ebend der Zustimmung aller Mietparteien.

Frage ist,ist die Abneigung EINES Mieters ein triftiger Grund abzulehnen?

Denn wie ich rauslese,müsste der Vermieter einen Grund angeben,wieso abgelehnt wird.

Ich zieh einfach ein Haus weiter,laut LG Berlin 64 S 234/85 dürfte ich da einen halten,da es in dem Miethaus schon welche gibt :D

Lg

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graziella

Guten Morgen,

vielleicht solltest du mit diesem Mieter einfach mal das Gespräch suchen. Das du die Gründe, warum er dagegen ist, dir anhörst und dann eine sachliche Diskussion mit ihm/ihr führst.

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Wenn ein Yorki aufgrund seiner Größe nicht zu verbieten ist....ist ein Yorki-Jack Russel-Mix größer?

Allerdings scheint es ja nach wie vor Vermietersache zu sein, die Dinge zu regeln, wie ihm lieb ist.

Was steht denn in Deinem Mietvertrag? Letztendlich ist das ja bindend.

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????

Mieter wechseln ...

Selbst wenn Du heute 10 x "Ja" bekommst, was ist, wenn in 5 Jahren einer einzieht und "nein" sagt?

Ich würde nochmal das Gespräch mit dem "nein-Sager" suchen und danach nochmal zum Vermieter. Leg ihm dar, wie Ihr Euch das alles vorstellt und durchgeplant habt (Betreuungszeiten? Länger allein sein in der Wohnung? Handtuch an die Haustür um gleich etwas sauber zu machen vorm Reinkommen? Hundeschule? und und und)

VIEL ERFOLG!

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ninchen1986

Hallo

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Gebäudes und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmund der Genossenschaft wenn es,

d)Tiere hält,soweit es sich nicht um übliche Kleintiere handelt (z.B. Fische,Hamster,Vögel),es sei denn, in §16 ist etwas anderes vereinbart.

In §16 ist bezüglich Tiere nichts vermerkt.

Also soweit ich lese MUSS ein Vermieter nicht auf das "Yorkshire Kleintier" eingehen.Bisher lag es wohl immer am Richter,ob er ihn als Kleintier durchgehen lässt,oder nicht.

Die Mama der Hündin welche mir gefällt und welche ich gerne zu mir nehmen möchte ist schon größer als ein Yorkshire und bei Mischlingen weiss man ja nunmal nicht ob sie nun nach dem Papa (Yorkshire) oder der Mama (Jack Russel) kommen,oder ebend ein Zwischending.

Werde auf jedenfall nochmal schauen,ob sich mit dem Nachbarn nochmal reden lässt.

@ mara: Das mit dem Mieter wechsel hab ich mir auch schon überlegt. Aber was ist wenn ich schriftlich die Bestätigung bekomme (sofern das hier Positiv ausgeht mit dem Nachbarn) das ich ein Hund halten darf? Normal dürfte dann doch ein neuer Mieter nichts machen können (Sofern der Hund nicht auffällt-Lärmbelästigung,Verunreinigung)

lg

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Originalbeitrag

@ mara: Das mit dem Mieter wechsel hab ich mir auch schon überlegt. Aber was ist wenn ich schriftlich die Bestätigung bekomme (sofern das hier Positiv ausgeht mit dem Nachbarn) das ich ein Hund halten darf? Normal dürfte dann doch ein neuer Mieter nichts machen können (Sofern der Hund nicht auffällt-Lärmbelästigung,Verunreinigung)

lg

DAS wär so oder so ganz wichtig, egal wie Du an die Genehmigung kommst: schriftlich ;-)

Drück Euch die Daumen!

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Hm, ich wohn ja auch in Thüringen und Gelis Vorbesitzerin wohnt auch bei einer WBG, so nen Aufriss mußte die nich machen, vor allen, die wohnt in einen Elf-Geschosser, wenn man da alle Mietparteien unter einen Hut bekommen will, ist das wie ein Fünfer im Lotto ;)

Sie hat sich bei der WBG eine Genehmigung geholt, die haben nach der Rasse gefragt und gut, weil es hier so ist, das man die Einwilligung der Mieter nur bei großen bzw. den sogenannten "Kampfhunden" benötigt.

Da hat wohl jeder was anderes in seinen Satzungen stehen.

Gabs nicht kürzlich ein Grundsatzurteil wegen dieser Genehmigungen, da hatte doch einer geklagt, weil er keinen Hund halten durfte, wegen Benachteiligung und der hat recht bekommen.

Ich wohne privat, da gibts keinerlei Beschränkungen :) also auch zur Miete.

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