Zum Inhalt springen
Registrieren

Hundehaltung von Nachbarn abhängig-Thüringen


ninchen1986

Empfohlene Beiträge

ninchen1986

Hallo

JB-6 Leider bezieht sich dieses Gesetz nur darauf,das es unwirksam ist von vornerein im Mietvertrag zu schreiben,das Hunde/Katzenhaltung verboten sei.

Zitat:

Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner und Nachbarn geboten

Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-16812_Kein-generelles-Verbot-von-Hunde-und-Katzenhaltung-durch-eine-Allgemeine-Geschaeftsbedingung.news15472.htm

Daraus liest sich ja das ich tatsächlich auf alle Mieter Rücksicht nehmen muss (was ich ja ansich tun würde-Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten,Verunreinigungen direkt entfernen)

Naja ich denke,sollte mein Nachbar bei einem nein bleiben,dann ist es ebend so.Wirklich Lust zu klagen habe ich nicht,denn danach ist das Verhältnis zur Genossenschaft sicher nicht besser ;) Dann lieber überlegen,eine andere Wohnung zu suchen,wo Hunde erlaubt werden.

lg

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...
ninchen1986

Hallo

Wollte mal den aktuellen Stand durchgeben,vielleicht weiss ja jemand Rat,aber ich geb die Hoffnung schon fast auf :motz:

Habe nochmal mit den Nachbarn gesprochen und er lässt nicht mit sich reden.Er hat kein Bock,den Hundekot aus dem Flur entfernen zu müssen,denn so war es in seiner alten Wohnung.Dort war wohl ein Hund,der ständig im Flur gemacht hat.

Man ich kann ja nachvollziehen,das man ein wenig skeptisch dann ist,aber alle Leute über einen Kamm scheren?

Er weiss doch das ich eigentlich sauber bin,ich putze sogar,wenn mein Kinderwagen Spuren hinterlässt,direkt weg.Im Winter,oder Regenwetter wische ich den Flur nach Bedarf,nicht 1x /Woche wie vorgeschrieben. Und dann soll ich meinen Hund im Flur machen lassen und es liegen lassen?

Hatte gefragt,ob er nicht wenichstens drauf schreiben kann-unter Vorbehalt,oder wir gehen gemeinsam zur Genossenschaft.Das er ebend einwilligt,aber sollte es zu Zwischenfällen wie Verunreinigungen kommen,zieht er seine Einwilligung zurück.

Aber er will garnicht unterschreiben,weder dafür-noch dagegen und einen Grund will er schonmal garnicht angeben.

Hmm kann das wirklich (sollte er doch den Grund Verunreinigung angeben) ein Grund sein uns einen Hund zu verbieten? Alle anderen sind doch dafür.

Ich bin so traurig,enttäuscht und sauer zugleich.Muss mich echt bemühen,freundlich zu bleiben.

mfg

Link zu diesem Kommentar
schlenki

:kaffee:

Sprich doch nochmal mit Deiner zuständigen Verwalterin oder Verwalter.

Oftmals ist so ein Dickkopf auch in der Verwaltung als ewiger "Querulant" bekannt und die verzichten auf seine Zustimmung weil sie ihn kennen.

Die Zustimmung wird sowieso in der Form erteilt, dass - sollte es berechtigte Beschwerden geben oder Du gegen die Auflagen, die in der Hundehaltungsgenehmigung stehen verstößt, die Zustimmung, nach Abmahnung, entzogen werden kann.

Es besteht also für die Vermieter und auch für die Nachbarn eigentlich kein Risiko. Wenn es ständig Beschwerden gibt musst Du den Hund ohnehin weggeben oder ausziehen.

Vielleicht hilft das Argument bei Deiner Verwaltung.

Viel Erfolg

Charlotte

Link zu diesem Kommentar
ninchen1986

Hallo

Danke dir.

Werde auf jedenfall das Gespräch mit der Verwaltung suchen,vielleicht sehen sie ja ein,das das kein Grund ist einen Hund abzulehnen,denn wie du schon sagst,würde er den Flur Verunreinigen (oder irgendwas anderes)würden sie doch eh verlangen das er weg kommt (was ich nicht machen würde,wenn dann ausziehen)

Lg

Link zu diesem Kommentar
Crispis

ich würde auch direkt mit der Verwaltung sprechen...... ich wohne auch bei einer WBG und hier brauchte ich lediglich angeben welche Rasse mein Hund hat und einen Auflagenkatalog unterschreiben, unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung entzogen werden kann....... nur weil ein Mieter solch fadenscheinige Argumente hat......also das Argument man möchte keinen Hundekot im Hausflur, echt unfassbar. Vlllt gibt es Leute, die seinen Hund im Flur koten lassen, aber ich möchte mal behaupten, dass das die absolute Ausnahme ist! Such das Gespräch mit denen! Ich drück die Daumen.

Link zu diesem Kommentar
ninchen1986

Hallo nochmal

Heute war ich dann bei der Verwaltung und das erste was ich zu hören bekam war "Wenn nicht von allen die Unterschrift da ist,gibt es auch keinen Hund"

Ich sollte nochmal das Gespräch suchen,vorschlagen unter Vorbehalt zu unterschreiben(hatte ich ja schon) oder um Probe bitten-soll 2 monate einen Hund zb vom TH fürs WE nehmen,wenn er dann sieht das es klappt kann er bleiben.

Da hab ich nur gesagt das ein Hund für mich kein Spielzeug ist,das ich holen und abgeben kann wie ich möchte und nach 2 monaten erwisch ich den Nachbarn auf den flaschen Fuß und er sagt nein.Ist sicher nicht optimal für das Tier und wie ich das meinen Sohn dann erklären soll,wüsst ich auch nicht.

VILLEICHT redet die Verwaltung nochmal mit dem Mieter,sieht da aber auch wenig Hoffnung drin.

Aber ich bin da ja ein Sturrkopf,weil dieser Grund (Verunreinigung) für mich so lächerlich ist,habe ich nun einen Termin bei der Vorstand-Vorsitzenden.

Wenn auch da nichts bei raus kommt,wird sich eine andere Wohnung gesucht.

lg

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...