Zum Inhalt springen
Registrieren

Hundesitting,Wesenstest und Co.


Miralinde

Empfohlene Beiträge

Wohnst du denn in einem Gewerbegebiet? Oder möchtest du dir dort eine Immobilie anmieten?

Bei letzterem würde ich auf jeden Fall sehr darüber nachdenken, ob sich die Kosten über das Sitten auffangen lassen. So manche sind dadurch nämlich schon auf die Nase gefallen!

Link zu diesem Kommentar
Miralinde

Nein wir suchen eher ein Garten Grundstück das ist Finanzierbar ohne Nachbarn

Link zu diesem Kommentar
Originalbeitrag

Ja im wohngebiet ist es verboten aber nicht im Gewerbegebiet

Täusch Dich nicht ... Auch da muss nicht "jede Art" Gewerbe erlaubt sein. Und auch in einem Pacht/Miet-Garten kann Gewerbe verboten werden (z. B. braucht es lt. Amtsvet diverse Grundbedingungen fürs Hunde-Sitten, die erfüllst Du NIE in einem Garten).

Erkundige Dich genau vorher, ehe Du hinterher auf den Kosten sitzen bleibst :winken:

Link zu diesem Kommentar

Wenn das Ganze in dieser Größenordnung mit Gelände laufen soll, dann mach dich direkt auf weitere Auflagen durch OA gefaßt und dann mußt du auf jeden Fall den § 11 ablegen.

OA wird auch das Gelände abnehmen wollen.

Das geht ja nun doch über normales Hundesitting hinaus und schon eher in Richtung HundeKita/Pension

Link zu diesem Kommentar
vreni76

Auf jeden Fall beim Vet-Amt, aber auch beim Umweltamt nachfragen.

Das Umweltamt kann bezüglich Lärm- und Emissionsschutz strenge Richtlinien haben.

In Wohngebieten darf man auf keinen Fall gewerblich Hunde halten, im Gewerbegebiet kommt es darauf an, was in den Verträgen steht (überall ist das auch nicht erlaubt) und in Landschaftsschutzgebieten ist es auch meistens verboten. Landwirtschaftliche Flächen werden oft auch nicht genehmigt. Selbst wenn irgendein netter Landwirt Dir ein Stück Wiese verpachtet, heißt das nicht, dass Du vom Umweltamt die Erlaubnis bekommst.

So einfach mit mal eben Grundstück mieten ist es nicht getan. Die Ämter sind da schon recht streng.

Auf jeden Fall musst Du entsprechende Räumlichkeiten nachweisen, die vom Vet-Amt abgenommen werden. Sinnvoll ist es, sich vorher zu erkundigen, denn die Haltung von Hunden wird an die Zwingerhaltung angepasst, also bestimmte Raumgröße pro Hund, bestimmte Fenstergröße usw.

Ebenso brauchst Du auf jeden Fall die Erlaubnis nach § 11, um Hunde gewerblich halten zu dürfen. Du musst Deine Qualifikation nachweisen oder eben einen entsprechenden Test machen.

Link zu diesem Kommentar
vreni76

Ach so, und die Erlaubnis nach § 11 hat mit dem Sachkundenachweis nichts zu tun.

Den Sachkundenachweis brauchen alle, die einen 20/40-Hund halten und diesen Test braucht man für die Anmeldung bei der Steuer und kann den Test beim Tierarzt machen.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...