Arjode 24. Dezember 2013 Teilen 24. Dezember 2013 Edit: Ein (Menschen-) Erzieher kann freiberuflich arbeiten. Wir sind HUNDE-erzieher...trainer... Das Finanzamt nimmt mehr Geld ein mit Gewerbetreibenden... Passt gut auf euer Recht auf Frohe Weihnachten....gleich is Bescherung Link zu diesem Kommentar
JaneDoe 24. Dezember 2013 Teilen 24. Dezember 2013 Zur Freiberuflichkeit gehört mehr, als nur nichts zu verkaufen. Dazu gehört eine besondere berufliche Qualifikation. Und die erkennt nicht jedes Finanzamt für Berufe außerhalb des Kataloges an. Das hat in dem Fall nichts mit über dem Gesetz stehen zu tun. Ist der Beruf nicht im Katalog, dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters und endgültig klären kann es nur der Bundesfinanzhof. Link zu diesem Kommentar
pfotenfreunde 24. Dezember 2013 Teilen 24. Dezember 2013 Mach ich, danke dir Link zu diesem Kommentar
gast 24. Dezember 2013 Teilen 24. Dezember 2013 OriginalbeitragNur VERKÄUFER brauchen einen Gewerbeschein. DAS ist definitiv nicht richtig!! Link zu diesem Kommentar
gast 26. Dezember 2013 Teilen 26. Dezember 2013 OriginalbeitragDazu gehört eine besondere berufliche Qualifikation. Und die erkennt nicht jedes Finanzamt für Berufe außerhalb des Kataloges an. Und was ist dann mit freiberuflichen Künstlern, .... die gibt es auch ohne jegliche Qualifikation Link zu diesem Kommentar
Itschy-Sunny 26. Dezember 2013 Teilen 26. Dezember 2013 OriginalbeitragAls Hundetrainer muss man, so man keine Dinge verkauft, keinen Gewerbeschein haben. Ärzte, Rechtsanwälte, Lehrer ect...sind freiberufler...der Hundetrainer auch. Man braucht eine Nummer vom Finanzamt. Und man muss sich auch nicht Kynologe oder sonstwie nennen. Einen Gewerbeschein braucht ein Händler! Ein lehrender Mensch nicht. Man braucht zwar keinen Gerwerbeschein bei sich tragen um von Tür zu Tür etwas zu verkaufen! Man muss aber ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden, ob haupt- oder nebenberuflich, ganz egal? Wenn kein Gewerbe angemeldet ist, ist es Steuerhinterziehung! LG Sunny Link zu diesem Kommentar
gast 26. Dezember 2013 Teilen 26. Dezember 2013 Ich weiß ja nicht, wie das bei Hundetrainern ist, aber ich als Musiklehrerin bzw. Dyskalkulie-Legasthenie-Trainerin gelte als Freiberuflerin und muss daher definitiv KEINEN Gewerbeschein haben. Wenn man als "Hunde-Lehrer" arbeitet könnte ich mir vorstellen, dass das ähnlich ist. Nachfragen ist aber sicher nie verkehrt! Link zu diesem Kommentar
pesu 26. Dezember 2013 Autor Teilen 26. Dezember 2013 OriginalbeitragIch weiß ja nicht, wie das bei Hundetrainern ist, aber ich als Musiklehrerin bzw. Dyskalkulie-Legasthenie-Trainerin gelte als Freiberuflerin und muss daher definitiv KEINEN Gewerbeschein haben. Wenn man als "Hunde-Lehrer" arbeitet könnte ich mir vorstellen, dass das ähnlich ist. Nachfragen ist aber sicher nie verkehrt! Wie kannst Du als Musiklehrerin Dyskalkulie therapieren? Schon bei Legasthenie (etwas sehr vereinfacht Lese-Rechtschreib-Schwäche genannt) frage ich mich das. Aber Dyskalkulie, das betrifft das Gebiet der Mathematik. Wie machst Du das als Musiklehrerin? Schade, Gewerbeschein wäre schon gut, oder? Aber bei entsprechender Nachfrage ist doch alles gut. Link zu diesem Kommentar
Towni 26. Dezember 2013 Teilen 26. Dezember 2013 Ich kann euch nur kurz sagen wie es in Österreich läuft. Es gibt freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe. Hundetrainer fallen unter freies Gewerbe. Keine besondere Qualifikation erforderlich. Sobald man ein freies Gewerbe ausübt braucht man trotzdem einen Gewerbeschein. Bei reglementierten Gewerben bedarf es eines Fähigkeitsnachweises um diese ausüben zu dürfen (zBsp. Meisterprüfung bei Installateur). Weiters gibt es noch freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte usw. Dazu brauch man sowieso eine entsprechende Ausbildung und hat eine Pflichtmitgliedschaft bei der jeweiligen Interessensvertretung (Kammer). Ich denke in D wird es vom Prinzip her ähnlich sein. Auf irgendeine Art und Weise muss das Finanzamt ja mitbekommen ob jemand plötzlich selbständig ist oder nicht und die entsprechenden Nachweise (Zahlen, Buchhaltung) abliefern, selbst wenn man nur ein freies Gewerbe ausübt. Ansonsten könnte ich mir ja aussuchen ob ich steuern zahle oder nicht und du bist sofort in der Schwarzarbeit. lg Link zu diesem Kommentar
gast 26. Dezember 2013 Teilen 26. Dezember 2013 Wie kannst Du als Musiklehrerin Dyskalkulie therapieren? Das mache ich nicht als Musiklehrerin sondern als pädagogische Psychologin - manche Leute haben eben mehr als ein Studium Schön, wie man hier durch einen Satz direkt verurteilt wird. Link zu diesem Kommentar
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