schnauzis 29. August 2013 Teilen 29. August 2013 Ich lese gerade die SV-Aktuell 8/2013 und entnehme daraus, dass im Mai der SV die Einführung der Begleithundeprüfung BgH 1-3 beschlossen hat. Ich sehe im Unterschied zur VDH-BH darin von Stufe zu Stufe kleine Weiterentwicklungen, die für jeden Hund schaffbar sind. Die BH des VDH beinhaltet neben Leinenführigkeit und Freifolge noch Sitzübung aus der Grundstellung, Platzübung aus der Grundstellung mit Abrufen und natürlich die Ablage. In der BgH 1 sind dann Sitz- und Platzübung aus der Bewegung( wie in der vorigen PO des VDH ). In der BgH 2 kommt das ebenerdige Bringen eines HF-eigenen Bringholzes und das Vorraussenden dazu. In der BgH 3 entfällt die Leinenführigkeit und es kommen Stehenbleiben aus dem Schritt und Bringen über eine (140 cm) Schrägwand dazu. Für mich eine gute Idee Hundeführer zu Prüfungen zu animieren, denen sonst der Weg zur IPO zu weit oder nicht möglich, oder die eben keinen üblichen Gebrauchshund haben und trotzdem nach einer bestandenen BH/VT nicht wissen wie sie weitermachen sollen und können. Und mit einem Hund, der zum Bringen eines 750g Bringholzes und des 1m-Hürden-Freisprung körperlich in der Lage ist könnte der Weg nach den BgH 1-3 problemlos in die Unterordnungsprüfungen UPr 1-3 weitergehen. Ich habe nichts zur Vorgabe des Gewichtes des Bringholzes gefunden. Sollte dies freigestellt sein, dann könnten auch kleine Hunde die BgH 1-3 mit leichterem Bringholz ablegen ( veröffentlicht ist ja nur " ein dem HF gehörendes Bringholz" ). Nicht gefunden habe ich ab wann die BgH im SV abgelegt werden kann. Geht das sofort??? LG Heike Link zu diesem Kommentar
gast 29. August 2013 Teilen 29. August 2013 Da ich ja Mitglied im SV bin, habe ich es auch gelesen und mir kamen dieselben Fragen dazu! Meine schafft nämlich kein 750er Holz über die Hürde zu bringen. Mit 12 kg auch nicht wirklich verwunderlich. Ich warte gespannt auf Antworten. Link zu diesem Kommentar
gast 29. August 2013 Teilen 29. August 2013 ich hab da zwar keine Ahnung von, also ab wann und in welcher Form... aber ich finds gut! Von daher warte ich einfach mal mit auf die Antwort Link zu diesem Kommentar
Tröte 29. August 2013 Teilen 29. August 2013 BgH = Bundesgerichtshof oder was meinst du? Link zu diesem Kommentar
schnauzis 29. August 2013 Autor Teilen 29. August 2013 BgH = Bundesgerichtshof oder was meinst du? Ich dächte ich hätte deutlich gemacht was mit BgH gemeint ist: ... Begleithundeprüfung BgH 1-3... Die Abkürzung BgH ist nicht von mir erfunden, sondern vom SV übernommen. Wird der Bundesgerichtshof nicht BGH abgekürzt??? LG Heike Link zu diesem Kommentar
Candy07 31. August 2013 Teilen 31. August 2013 Ich finde das auch gut und ich meine gehört zuhaben, dass das ab den 1.1.2014 gillt Link zu diesem Kommentar
LuzieRonja 31. August 2013 Teilen 31. August 2013 Es wäre sehr nette, wenn du nicht so viele Abkürzungen verwenden würdest. Ist für einen Laien wie mich schwer zu verstehen. wobei ich durchaus Interesse habe! Link zu diesem Kommentar
Bulldog Trio 31. August 2013 Teilen 31. August 2013 ich hab meine BH schon lange gemacht .. aber da kam kein Bringholz vor- für die normale BH!!! BH kennt doch als abkürzung jeder Link zu diesem Kommentar
Flohsack 31. August 2013 Teilen 31. August 2013 "Die" BH gibt es ja immer noch, dann kamen die Unterordnungs- und Stöberprüfungen und jetzt eben noch die neuen BgHs, damit zwischen IPO und Obedience noch eine Nische bleibt. Link zu diesem Kommentar
Bergers 31. August 2013 Teilen 31. August 2013 Klasse, ich hoffe, dass auch andere Gebrauchshundevereine das mitübernehmen. Link zu diesem Kommentar
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