Zum Inhalt springen
Registrieren

Kanton Waadt/Schweiz verschärft die Gesetze


kelitro

Empfohlene Beiträge

Ich frage mich, wie das mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren ist. Ein Leben lang an der kurzen (!) Leine mit Maulkorb ... was hat das denn noch mit artgerechter Haltung zu tun?

Wenn es auffällig gewordene Hunde einzeln trifft, ist das auch schlimm, aber eben eine Abwaegung von Gefaehrdung anderer gegen artgerechte Haltung des Hundes. Aber ALLE?

Absurd. Echt absurd.

Im Uebrigen wüsste ich in der Schweiz schon gar nicht mehr, in welchem Kanton man was darf und wenn man wandert, überschreitet man womöglich auch mal ne Grenze ... Neeee, Spass macht sowas nicht.

Link zu diesem Kommentar

Das mit dem Tierschutzgesetz frage ich mich auch, aber da "kräht kein Hahn" danach.

Und du hast wahrlich recht, wenn du z. B. beim wandern mit "Listenhund" über die Kantonsgrenze ins Fribourgische kommst, kann der Hund, sollte es jemand von offizieller Stelle mitbekommen, eingezogen werden.

Leider traurige Wahrheit.

Hier sind die kantonalen Gesetze u.a. hinterlegt :

http://www.soslistenhunde-schweiz.ch/gesetze/kantonalegesetze.htm

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...