kelitro 20. September 2013 Teilen 20. September 2013 Wie ihr seht werden in der Schweiz die Gesetze immer "enger geschnallt". http://schaeferhund.ch/allgemein/news/ Link zu diesem Kommentar
gast 20. September 2013 Teilen 20. September 2013 Ich frage mich, wie das mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren ist. Ein Leben lang an der kurzen (!) Leine mit Maulkorb ... was hat das denn noch mit artgerechter Haltung zu tun? Wenn es auffällig gewordene Hunde einzeln trifft, ist das auch schlimm, aber eben eine Abwaegung von Gefaehrdung anderer gegen artgerechte Haltung des Hundes. Aber ALLE? Absurd. Echt absurd. Im Uebrigen wüsste ich in der Schweiz schon gar nicht mehr, in welchem Kanton man was darf und wenn man wandert, überschreitet man womöglich auch mal ne Grenze ... Neeee, Spass macht sowas nicht. Link zu diesem Kommentar
kelitro 20. September 2013 Autor Teilen 20. September 2013 Das mit dem Tierschutzgesetz frage ich mich auch, aber da "kräht kein Hahn" danach. Und du hast wahrlich recht, wenn du z. B. beim wandern mit "Listenhund" über die Kantonsgrenze ins Fribourgische kommst, kann der Hund, sollte es jemand von offizieller Stelle mitbekommen, eingezogen werden. Leider traurige Wahrheit. Hier sind die kantonalen Gesetze u.a. hinterlegt : http://www.soslistenhunde-schweiz.ch/gesetze/kantonalegesetze.htm Link zu diesem Kommentar
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