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§ 985 Herausgabeanspruch ...


Arctic

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Catwoman

Handelt es sich um einen Kaufvertrag, in dem das Eigentumsrecht auf euch übergegangen ist oder handelt es sich um einen Schutzvertrag, in dem z. B. der Züchter Eigentümer bleibt und ihr nur Besitzer seid?, ferner, ob irgendwelche zusätzlichen Klauseln im Vertrag enthalten sind, die den Züchter berechtigten, den Hund im Fall nicht artgerechter Haltung oder dergl. zurückzuverlangen.

Ich dachte, der Hund sei jetzt bei einem ganz anderen Husky-Züchter, nicht dort, wo er gekauft wurde? So hab ich es zumindest verstanden.

LG!

Anja und Hundis

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Bärenkind

Darf ich mal zwischenfragen, WANN das ganze zeitlich abgelaufen ist?

Also wann

- kam der Hund zu Euch?

- hast Du ihn zu diesem Züchter gebracht?

- hast Du nachweislich das erste Mal versucht, den Hund wieder zu bekommen?

- hast Du Dich erstmalig an irgenwelche offiziellen Stellen gewandt?

Finde die Geschichte ziemlich gruselig. Wie ist es denn bei sowas mit einer einstweiligen Verfügung? Die gehen doch immer recht schnell???

Leider bin ich keine Anwältin.

LG Anja

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Jasminx

Hallo,

so wie Anja habe ich das auch verstanden, also das der Hund von

einem komischen Züchter kommt, der eigentlich gar kein Züchter ist,

sondern die Hunde aus Polen kauft, also ein A...... und bei einem anderen abgegeben wurde...

Vielleicht ist der andere auch nur übervorsichtig, weil der Hund ja krank war.

Aber rein rechtlich gesehen müßte man da doch was machen können,

Anzeige etc. pp, das ist ja schließlich Vorenthaltung von Eigentum...

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Jasminx
Hallo!!

Ich brauche Hilfe bei etwas viel wichtigerem. Da ich vermutete das meine Mutter eine Allergie hat auf den kleinen Welpen, weil sie sehr starken Ausschlag hatte, habe ich die kleine Hündin eigentlich nach vorheriger Absprache nur für 2 Tage!! zu einem Huskyzüchter gebracht, nur um zu sehen, ob die Allergie auch vom Hund kommt. Wir hatten ausgemacht( also mündlich ) das wir den Hund nach zwei Tagen wieder holen.

so habe ich das gelesen und verstanden, also von diesem Züchter, der den

Hund nicht herausgibt, stammt der Hund wohl nicht....

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Hallo Andreas!

Trotz traurigem Anlass erstmal ein herzliches Willkommen auch von mir!

Beim Lesen deiner Geschichte bin ich sehr traurig und wütend geworden. Es tut mir sehr leid, was euch passiert ist! Wütend machen mich vor allem das Verhalten des Züchters und die Art und Weise, wie sehr euch hier die Hände gebunden sind. Es kann doch nicht wahr sein, dass ein einem Rechtsstaat einfach so jemand das Eigentum des Anderen zurückhalten kann, und der rechtmäßige Besitzer muss erstmal jahrelang bitten, betteln, Anwälte bezahlen und Gerichtsverfahren durchmachen! :heul:

Leider habe ich keine Ahnung von solchen rechtlichen Sachen, aber ich möchte dir Mut machen, u m deinen Hund zu kämpfen. Am Besten sofort zum Anwalt!

Viele Grüße, Iris

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schnuffel1511

quote="Arctic"]Hallo!!

Ich brauche Hilfe bei etwas viel wichtigerem. Da ich vermutete das meine Mutter eine Allergie hat auf den kleinen Welpen, weil sie sehr starken Ausschlag hatte, habe ich die kleine Hündin eigentlich nach vorheriger Absprache nur für 2 Tage!! zu einem Huskyzüchter gebracht, nur um zu sehen, ob die Allergie auch vom Hund kommt. Wir hatten ausgemacht( also mündlich ) das wir den Hund nach zwei Tagen wieder holen.

Dass es sich um einen anderen unbeteiligten Züchter handelt, macht die Sache noch viel schwieriger, um nicht zu sagen fast aussichtslos, denn derjenige, er Anklage erhebt, ist in der Beweispflicht! will heißen, ihr müsstet nachweisen, dass ihr an Tag x um Uhrzeit x den Hund bei Züchter x abgegeben habt und das sich der Pflegezeitraum auf nur 2 Tage erstreckt. Da ihr nichts schriftlich habt, müsstet ihr hier mindestens 2 - 3 Zeugen aufwarten, die bei dem Übergabegespräch dabei gewesen sind, wobei der Partner in der Regel in seiner Aussage als befangen gewertet wird. Der Züchter wird wenn er den Hund wieder rausgeben soll, vermutlich das Gegenteil behaupten, nämlich, dass ihr den Hund aus Allergiegründen für immer abgegeben habt. Ende vom Lied: Es gibt keine Vertragsgrundlage und es steht Aussage gegen Aussage - in der Regel heißt das Klage wird abgewiesen, weil ihr nichts beweisen könnt und die Kosten für Gericht und Anwälte dürft ihr obendrein bezahlen ...

Für eine einstweilige Verfügung gilt übrigens das gleiche!

Das einzige, was man versuchen könnte und sollte, ist auf außergerichtlichem Weg den Züchter anwaltlich aufzufordern, den Hund herauszugeben und zumindest mit Klage zu drohen.

Ratlose Grüße Tanja

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Hallo!

Dass es sich um einen anderen unbeteiligten Züchter handelt' macht die Sache noch viel schwieriger, um nicht zu sagen fast aussichtslos, denn derjenige, er Anklage erhebt, ist in der Beweispflicht! will heißen, ihr müsstet nachweisen, dass ihr an Tag x um Uhrzeit x den Hund bei Züchter x abgegeben habt und das sich der Pflegezeitraum auf nur 2 Tage erstreckt.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat Andreas doch einen Kaufvertrag, also einen Beweis, dass der Welpe ihm gehört? Hat der Welpe denn einen Chip oder eine Tätowierung, die im Kaufvertrag eingetragen ist? Dann müsste doch zu beweisen sein, dass ihm der Welpe gehört, denn der Züchter hat ja keinen schriftlichen Beweis. Ist es denn nicht völlig egal, was bezüglich der Betreuungszeit mündlich abgesprochen wurde, wenn Andreas beweisen kann, dass es sein Hund ist?

Mal ein ganz blödes Beispiel zum Vergleich: Ich leihe einem Bekannten mein Auto, behalte aber Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und vereinbare mit ihm, dass er mir das Auto nach 2 Tagen wiederbringt. Nach 2 Tagen komme ich hin, um mein Auto wiederzuholen, und der Bekannte erklärt mir, ich hätte ihm das Auto doch für immer überlassen. Dann bin ich doch nicht derjenige, der beweisen muss, dass ich ihm das Auto nicht geschenkt habe, oder?

Viele Grüße, Iris

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Also der Anwalt muß bei Gericht Klage auf Herausgabe des Hundes einreichen. Gleichzeitig sollte ein Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt werden, damit der Hund, bis in der Hauptsache entschieden ist, wieder zurückkommt.

lg R.

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Svenjahund

Hi.

Also ich sehe das ähnlich wie Schnuffel alias Tanja. Bin kein Experte sondern habe meine Kenntnisse auch nur aus der Touristik, aus dem Reise/Vertragsrecht.

Allerdings ist wirklich immer wichtig bei rechtlichen Dingen nach der Vertragsgrundlage zu schauen. So wie ich das sehe hat Andres wenn überhaupt vielleicht sowas wie einen mündlichen "Pflegevertrag" oder vielleicht auch "Pensionsvertrag/Beherbergungsvertrag" für den Hund, vielleicht könnte man es auch als eine "Verleihung" hindrehen.

Naja, und auf jeden Fall verletzt wohl der Züchter in diesem Fall eindeutig den Vertrag, weil er den Hund nicht wohlbehalten zurückgibt...

Ich würde versuchen auf dieser Basis mit einem Anwalt zu beraten und dann Strafanzeige stellen. Irgendein Verfahren muss ja dann eingeleitet werden, dann wird Andreas in der Beweispflicht sein, dass er den Hund wirklich zur Pflege abgegeben hat...vielleicht wird ihm geglaubt, vielleicht findet man einen Zeugen, der aussagen kann, dass er den Hund nur zur Pflege abgegeben hat....aber es wird bestimmt schwer!

Jemand hat hier das Beispiel mit dem Auto gebracht....ich glaube beim Auto ist es gestztliche ziemlich klar geregelt, dass wer den Fahrzeugbrief besitzt auch immer der rechtlich der Eigentümer des Autos ist und damit keine Beweislast hat.

Beim Hund gibt es leider keinen "Hunde-Fahrzeugbrief :( ". Aber vielleicht ziehen vor Gericht andere Dokumente.

Viele Kraft und Glück Andreas!

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Herzlich willkommen hier.

Schon ne schlechte Situation, milde ausgedrückt.

Also ich würde es so machen, wenn im Kaufvertrag nichts steht, das er den Welpen bei Zweifeln einbehalten darf, dann würde ich hin, Polizei rufen und mal ganz gewaltig dort einmarschieren und auch wenn es geregelt wäre und ihr wie du sagst, es mündlich anbgeklärt hattet, würde ich ihm alles und jeden auf den Hals hetzen. :D

Der hätte keine Ruhe mehr, versprochen. :so

Grüße Ilo u Kyra und viel Glück für euch.

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