Zum Inhalt springen
Registrieren

Kennt sich hier jemand mit Freiberuflichkeit / Einkommenssteuer aus?


Framework

Empfohlene Beiträge

Framework

Moin zusammen,

bei uns hat es sich über die Jahre eingebürgert, dass ich die Steuererklärungen für meine Familie mache. Wobei "Steuer machen" sehr hoch gegriffen ist, ich sammel die Unterlagen ein und übertrage sie in das jeweiligen WISO-Steuerprogramm, den Rest macht der Computer

Bisher waren es nur immer simple Steuererklärungen von ganz normalen Angestellten. Dieses Jahr hat mir jedoch einer ein Schmankerl mitgebracht - eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit, die, weil er wohl für einen Kunden eine Steuernummer brauchte, nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Im Jahr 2012 gab es auch einen ganzen Umsatz von knapp 4000 € zzgl. MwSt -eigentlich kein Problem, aber entweder habe ich einen Denkfehler oder ich gebe was falsch ein.

WISO möchte von mir bei der Einkommenssteuer den Nettobetrag und die Info, ob es sich eine 19% oder 7% Versteuerung handelt. Dazu setze ich als Ausgaben den Pauschbetrag für nebenberuflich freiberufliche Tätigkeiten an (614€). Allerdings berücksichtigt WISO den BRUTTObetrag, abzüglich Pauschbetrag, als zu versteuernden Gewinn :think:

Ist das so richtig, dass ich Einkommenssteuer auf die Umsatzsteuer zahlen muss? Müsste die Umsatzsteuer in der Einkommensteuerbetrachtun nicht außen vor bleiben?

Meine kleine, heile Steuerwelt steht grad Kopf :???

Link zu diesem Kommentar

Hallo,

das ist richtig. Die 19% USt werden in der EÜR dem Gewinn zugerechnet. Wenn in 2012 die 760,00 EUR USt gezahlt wurden, gelten diese als Ausgaben.

Link zu diesem Kommentar
Framework

Ja - das war es ja, was mich so stutzig gemacht hat, ich habe nirgendwo eine Eingabemöglichkeit für die bereits abgeführte Umsatzsteuer gefunden.

Nach ein bisschen rumprobieren habe ich dann entdeckt, dass ich die abgeführte Umsatzsteuer nur geltend machen kann, wenn ich auf die Ansetzung des Pauschbetrags verzichte und die Ausgaben einzeln nachweise

Ich habe den Pauschbetrag dann bei "sonstige Betriebsausgaben" eingetragen ... ob das so akzeptiert wird :think:

Link zu diesem Kommentar

Du bist sicher, dass du die Ausgabenpauschale ansetzen kannst? Hab dir hier mal einen Text kopiert bzgl. der Ausgabenpauschale.

Für folgende Tätigkeiten kann statt des Nachweises der tatsächlichen Aufwendungen eine Betriebsausgabenpauschale berücksichtigt werden:

hauptberuflichen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit,

nebenberuflichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit oder

nebenamtlichen Lehr- und Prüfungstätigkeit

Tätigkeit als Tagesmutter

Bei den o.g. hauptberuflichen Tätigkeiten beträgt die Pauschale 30% der Betriebseinnahmen, jedoch höchstens € 2.455,- im Jahr.

Bei den o.g. nebenberuflichen Tätigkeiten beträgt die Pauschale 25% der Betriebseinnahmen, jedoch höchstens € 614,- im Jahr.

Der Höchstbetrag kann für alle Nebentätigkeiten, die unter diese Vereinfachungsregelung fallen, insgesamt nur einmal gewährt werden.

Für die Tätigkeit als Tagesmutter gelten bei der Ermittlung der Betriebsausgabenpauschale eigene Spielregeln.

Wenn die 19% USt in 2012 gezahlt wurden, müssen diese auch angegeben werden.

Ich verstehe nur nicht ganz warum das "Unternehmen" nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Link zu diesem Kommentar
Gabi1980

Ui. Da hast du dir ja was vorgenommen, Framework ;)

Absolut nicht böse gemeint! Aber. Ich hatte noch keinen Jahresabschluss, der mit so einem Programm von einem Laien gemacht wurde, der dann tatsächlich richtig war, ehrlich gesagt. Es ist zwar verlockend, weil ja scheinbar alles vorgegeben wird, jedoch die Praxis zeigt, dass es eben doch nicht so leicht ist, wenn man sich mit der Thematik nicht wirklich auskennt.

Wir hatten schon so viele Mandanten, die aufgrund solcher Programme mehrere Hundert Euro verschenkt haben. Unter Umständen über mehrere Jahre.

Spätestens wenn der Bescheid von der Erklärung abweicht und man Widerspruch einlegen müsste, wird es happig.

Das soll dich aber jetzt nicht abhalten. Wollte nur kurz sensibilisieren.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...