gast 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 So sehe ich das auch - megamegafaul. Link zu diesem Kommentar
Hostage 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 Ich glaub so langsam, dass an der gesamten Story was faul ist. Wer bitte überprüft denn einen FLUGHAFEN auf Seriösität und antwortet, nachdem drei mal nach der Orga gefragt wurde mit dem Namen des Transportunternehmens. Link zu diesem Kommentar
schneeball2013 25. Oktober 2013 Autor Teilen 25. Oktober 2013 Ok da rufe ich dort mal an und frage nach.werde mich melden was ich raus bekommen habe Danke euch für eure Hilfe. Habe ja die 135€ noch nicht geschickt Link zu diesem Kommentar
Gast Fangmich 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 Nur so nebenbei: Hast Du bei dem genannten Taxi/Transportunternehmen mal angerufen und gefragt, ob die einen Transportauftrag für heute haben? Link zu diesem Kommentar
schneeball2013 25. Oktober 2013 Autor Teilen 25. Oktober 2013 Nein weil die lassen den welpen erst los fliegen wenn ich die 135€ impfkosten bezahlt habe Link zu diesem Kommentar
Hostage 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 Text vom Moderatorenteam entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht! http://www.police.public.lu/actualites/bulletin_presse/2013/06/20130628/index.html hört sich ziemlich gleich an, oder? Link zu diesem Kommentar
schneeball2013 25. Oktober 2013 Autor Teilen 25. Oktober 2013 Der welpe hat versicherung usw....mal schauen was ich raus bekomme Link zu diesem Kommentar
Hostage 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 Hat er das? Welche Organisation ist es denn nun? Link zu diesem Kommentar
federica 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 Habe alles erkundet was die mir geschrieben haben und im Internet erforscht. Habe überalles nur gutes gelesenzitieren Ein zwölf Wochen alter Welpe kann in Deutschland gar nicht legal einreisen, wenn er über eine Tierschutzorganisation vermittelt und verkauft wird. Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und der vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen wird, darf nicht überschritten sein. Quelle: http://www.tieraerzte-hamburg.de/reisebestimmungen.html Und hier mal zu den Einfuhrbestimmungen für Tierschutzvereine. Da kannst du dir die Frage nach dem Lesen selbst beantworten. Text vom Moderatorenteam entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht Quelle: http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==715 Link zu diesem Kommentar
gast 25. Oktober 2013 Teilen 25. Oktober 2013 Da bin ich jetzt aber mal gespannt, wie das endet Link zu diesem Kommentar
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