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Haftung des Züchters bei schwerer Erbkrankheit


Bullibande

Empfohlene Beiträge

Wenn ich das Einganspost richtig lese, ist die Diskussion eh nicht notwendig.

So wie ich es heraus lese ( man möge mich korrigieren falls ich etwas missverstehe ), wurde der Hund vom Züchter an einen Käufer abgegeben. Von diesem wurde der Hund dann im Alter von 2 Jahren weiter verkauft, an die dritte Person ( jetziger HH ).

Damit gibt es schon mal grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche gegen den Züchter, da er ja in dem Fall nicht der Verkäufer ist. Das hätte wenn, dann nur der Erstkäufer.

Der jetzige HH, kann also auch nur Gewährleistung gegen den Verkäufer machen, bei dem er den Hund gekauft hat. Im Post wird geschrieben: Verkauf von Privat an Privat. Damit können alle Gewährleistungsansprüche vertraglich ausgeschlossen werden. Zudem gilt der Hund in dem Alter und aus "zweiter Hand" lt BGB als "Gebrauchtware. Auch hierbei können alle Ansprüche vertraglich ausgeschlossen werden.

Bei Verkäufen Privat an Privat gilt der Grundsatz "Gekauft wie gesehen", solange nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

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Originalbeitrag

Bei Verkäufen Privat an Privat gilt der Grundsatz "Gekauft wie gesehen", solange nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

Nein. Nur die Beweisumkehr tritt früher ein.

In diesem Fall wird der ehemalige Besitzer aber sagen, er hätte von nichts gewußt, und ihm das Gegenteil zu beweisen dürfte unmöglich sein.

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Bullibande

Danke für die Links.

Ich finde, dass der "Züchter" auf jeden Fall gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Er hat entweder aus Geiz auf den seit Jahren bekannten Gentest verzichtet oder wissentlich mit kranken Hunden vermehrt.

Ich hab jetzt gehört, dass der "Züchter" im Kaufvertrag mit den Ersthundebesitzern vermerkt hat, dass die Eltern nicht getestet wurden. Er wusste also von dieser Erbkrankheit und dem Gentest und hat trotzdem absichtlich verpaart.

Leider sind jetzt aktuell wieder Welpen im IT-Angebot, die höchstwahrscheinlich auch erkranken werden.

Es handelt sich da aber um eine andere Vermehrerin. Sie hat wissentlich ihre Carrier-Hündin von einem Carrier-Rüden belegen lassen. Die Züchterin der Mutterhündin hat zwischenzeitlich öffentlich gemeldet, dass sie die Halterin massiv darauf hingewiesen hatte, dass so eine Verbindung von VDH und FCI verboten ist.

Dann wechselt man halt schnell zu einem Wald-und-Wiesen-Verband ohne besondere Zuchtbestimmungen und setzt aus Profitgier kranke Welpen in die Welt.

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sweetsandz

Ich geh ja mal fast von PLL aus...zum war das mein Grundgedanke.

Und dagegen macht auch grad BiN massiv mobil (bei jedem Wurf der in Erfahrung gebracht wird kommt es zur Anzeige) was ich für gut befinde.

Ich würde es aber generell in allen Fällen von Qualzucht melden und auch zur Anzeige bringen.

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Ich möchte da auf einen Fall verweisen, den Bartels/Wegenener in "Fehlentwicklungen in der Haustierzucht" beschrieben haben. Da ging es um die bewußte Zucht weißer, blauäugiger Katzen aus weißen Eltern, die erwartungsgemäß massive Anomalien der Sinnesorgane aufwiesen. 1993 kam es zu einem Urteil gegen die Züchterin, die wissentlich, "mit Vorsatz" die Behinderung der Nachzuchten in Kauf genommen hat.

Bei der Verpaarung von Carriern, bzw. in bewußter Unkenntnis, ob Träger oder nicht durch Verzicht auf anerkannte Tests, könnte eine ähnliche Argumentation zum gerichtlichen Erfolg führen.

Allerdings glaube ich nicht, daß nach mehrfachem Verkauf des Tieres und Ablauf der Gewährleistung im speziellen Fall eine realistische Chance besteht...

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Bullibande
Originalbeitrag

Um welche Erkrankung geht es überhaupt ( habe ich das evt. überlesen?)?

Ja, hast Du überlesen oder Du hast nur meinen 1. Beitrag gelesen. ;)

Auf Seite 3 ist auch ein Link zur Erkrankung.

Dem betroffenen Hund kann auch durch eine evtl. Klage nicht geholfen werden. Aber der Vermehrer würde einen gewaltigen Schuß vor den Bug bekommen. Und das würde hoffentlich andere gewissenlose Geldgeier von solchen Machenschaften abhalten.

Anders als über den Geldbeutel wird man solchen Personen sonst nicht Herr werden. Man muss ihnen das nehmen was sie wollen. Geld!!!!

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sweetsandz

Leider wird man solchen Menschen nur so kommen können :(

Ich würde den Haltern empfehlen sich an BiN zu wenden grad weil sich dort im moment richtig was bewegt in die Richtung.

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