caronna 15. November 2013 Autor Teilen 15. November 2013 Halti reicht in NRW, zumindest in der Öffentlichkeit. Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) 5.2.3 Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden