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Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Hund -groß und schwarz


bombo

Empfohlene Beiträge

Ginger2009

Ach und euer Nachbar kann nicht einfach aus Spaß an der Freude gegen euren Hund vorgehen. Scheinbar hat er schon gemerkt, dass er rechtlich kaum eine Chance hat was gegen eure Hundehaltung zu unternehmen, solange nichts vorgefallen ist. Deswegen versucht er es über den Vermieter. Wenn ihm euer Hund nicht passt, dann wird er wohl ausziehen müssen. Natürlich vorausgesetzt, ihr und euer Hund habt euch nichts zu Schulden kommen lassen ...

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Danke für die rege Resonanz.

Selbstverständlich führe ich unseren Hund an der Leine, wo es die Gemeindeordnung vorsieht. Ich leine unseren Hund sogar bereits im Haus an, so dass er auch definitiv nicht mehr in der Hofeinfahrt (die rechtlich Privatgrund ist und auf welcher eine Gemeindeverordnung keine Gültigkeit hat) sich keinen Millimeter frei bewegt.

Ich habe auch bereits zu einem vereidigten Sachverständigen/ Hundegutachter Kontakt aufgenommen. Der sagte mir, keinesfalls dem Hund ohne Grund/ Anordnung einen Maulkorb aufsetzen, dies zeige nur, dass der Hund selbst von seinen Haltern mittlerweile als gefährlich eingestuft wird.

Vermutlich lassen wir den Wesenstest freiwillig machen, aber nur um ihn dann im Falle eines Falles umgehend auf den Tisch legen zu können. Keinesfalls werden wir den einfach mal so vorlegen.

Viele Grüße

bombo

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Nein Ginger, unser Hund hat wirklich noch niemals irgend jemanden angeknurrt oder gar angefallen. Er hatte (Gott ei Dank) nicht nicht einmal eine Rauferei mit anderen Hunden. Er ignoriert oder aber geht rückwärts, wenn er von jemandem nicht gestreichelt werden möchte. Zudem schaut er mich dann an oder stellt sich hinter mich und ich weiß, ich trage dafür Sorge, dass er nicht angefasst wird.

Vermutlich muss unser Nahbar nun mal sehen, wer so alles auf dem Schulweg seiner Tochter hinterm Gartenzaun einen großen, schwarzen Hund frei laufen hat (einige Häuser weiter hat jemanden einen schwarzen Labbi). Und gegen die sollte er dann auch ins Feld ziehen, da seine Tochter Angst hat...

Viele Grüße

bombo

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Ginger2009

Macht euch nicht verrückt deswegen, so lang nichts passiert, kann euch auch keiner was.

Das müsst ihr wohl oder übel einfach aussitzen. Ich kenne die Problematik mit dem großen schwarzen Hund sehr gut :) Ab und zu gibts einfach mal Diskussionen mit Passanten o.ä., gewöhn dich dran ;)

Wir hatten allerdings großes Glück, dass sich unsere direkte Nachbarin trotz Angst langsam an unseren Hund gewöhnt hat und ihn mittlerweile auch gerne mal streichelt.

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Nach 22 Jahren kann man euch nicht fristlos kündigen. Das ist rechtlich nicht möglich. Da die Hundehaltung im Mietvertrag nicht geregelt ist und dein Schwiegervater der Vermieter ist, wird kein Gericht der Welt auch nur den Hauch einer Kündigung anerkennen.

Da wird einfach, aus welchem Grund auch immer, heftig getrommelt.

Holt euch rechtlichen Beistand, damit dem Herrn Gegner-Anwalt mal die rechtsgrundlagen erklärt werden.

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Einen sehr guten Ruf bei Streitigkeiten um sogenannte Kampfhunde oder als gefährlich angesehene Hunde hat der RA Lars Jürgen Weidemann. Ich würde, wenn notwendig, bei so einem Fachmann rechtliche Beratung und Beistand suchen, nicht unbedingt bei einem mit solchem Spezialgebiet wenig befassten oder interessierten RA.

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Ich denke nicht dass ihr einen Prozess verlieren würdet und bin ebenfalls der Meinung dass euch die Haushälfte nach so langer Zeit nicht fristlos gekündigt werden kann, es liegt ja auch, objektiv betrachtet, kein Grund dafür vor.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen warum ihr einen solchen Prozess nicht gewinnen solltet.

Allerdings ist das mein persönliches Rechtsempfinden, das hat vielleicht jetzt auch nicht so viel zu bedeuten.

Was ich rein menschlich von der Sache halte, darüber schreibe ich mal lieber nicht so viel. Ich glaube aber wenn jemand aus meiner Familie so etwas mit mir machen würde dann würde ich dort gar nicht bleiben wollen.

Edit: viel Glück!

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MaramitJule

Auch wenn ein Anwalt das klären könnte, würde ich es wirklich versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Denn sonst habt ihr zwar das Recht, den Hund zu halten, aber einen Nachbarn, der Euch hasst und einen Vermieter, der Euch nicht mehr will.

Das ist nämlich meist die Folge von gerichtlichen Entscheidungen.

Einen Versuch würde ich auf jeden Fall wagen, danach kann man immer noch zum Anwalt.

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Bingo! Und es gibt da einen anderen, noch weit weniger schönen Rechtsstreit, den wir auch bereits in erster Instanz gewonnen haben. Die Berufung läuft, es wird aber nicht anders aussehen. Nun versucht man eben auf anderer, privater Ebene Stress zu machen. Aber das nur am Rande.

Mir geht es wirklich darum, ob man ohne konkreten Vorfall (z.B. Beißattacke) die Abschaffung eines Hundes erwirken kann (bis zum 30.11.2013), nur weil er groß und schwarz und ein Dobermann ist, andernfalls droht die fristlose Kündigung.

Zu Reden gibt es da leider nichts mehr - seit über einem Jahr sind bereits unsere Anwälte mit dem Thema beauftragt.

Mit vielen Grüßen

bombo

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