Zombina 5. Januar 2014 Teilen 5. Januar 2014 Ich hab mir da auch weiterhin dann echt nie Gedanken drüber gemacht. Aber seit das Thema hier jetzt aufgekommen ist bin ich ein wenig unsicher^^. Link zu diesem Kommentar
Columbus 5. Januar 2014 Autor Teilen 5. Januar 2014 ganz ehrlich: wenn das da nicht auf dem Anmeldezettel gestanden hätte, würde mir das grad rechts über die Schulter nach unten laufen. Ich glaube auch nicht, daß die Hundehalter VOR diesem Sachkundenachweis alle einen nachreichen mussten. Link zu diesem Kommentar
kamiko 5. Januar 2014 Teilen 5. Januar 2014 Kontrolliert bei euch einer Hat die Stadt nicht selber vergessen nachzuhaken am Telefon... Link zu diesem Kommentar
Zombina 5. Januar 2014 Teilen 5. Januar 2014 Ich wurde bisher nochnie Kontrolliert, habe auch nicht wirklich von irgendwelchen Kontrollen gehört oder so. Link zu diesem Kommentar
MaramitJule 5. Januar 2014 Teilen 5. Januar 2014 Als ich noch in Düsseldorf gewohnt habe, wurde ich andauernd kontrolliert. Das war schon richtig nervtötend, weil das O-Amt immer kam, sobald man mit Hund zu sehen war. Aber das ist halt auch schon einige Jahre her, damals kamen die Verordnungen gerade erst hoch. Damals standen sie immer an der Wiese und warteten, dass die Hundehalter kamen. Link zu diesem Kommentar
JaneDoe 6. Januar 2014 Teilen 6. Januar 2014 Wer in den drei Jahren, bevor das Gesetz rauskam, ohne Beanstandungen einen 20/40er Hund gehalten hat, braucht den Test nicht. Hundesteuer zusammen mit Kopie Impfpass oder Tierarztrechung (damit die Größe des Hundes klar ist) reicht als Nachweis. Link zu diesem Kommentar
caronna 6. Januar 2014 Teilen 6. Januar 2014 OriginalbeitragWer in den drei Jahren, bevor das Gesetz rauskam, ohne Beanstandungen einen 20/40er Hund gehalten hat, braucht den Test nicht. Hundesteuer zusammen mit Kopie Impfpass oder Tierarztrechung (damit die Größe des Hundes klar ist) reicht als Nachweis. das ist falsch! 3 Jahre vor inkraft setzen der Verodnung ist schon ne Weile her, wenn du seither keine Hunde gehalten hättest wärest du ein Fall für den Test. DIe 3 Jahre gelten für die Anmeldung. Auch beim Umzug (in eine andere Stadt/Dorf) mußt du die 3 Jahre nachweisen - könntest ja zudem das Bundesland Wechseln- Beim Zuzug aus dem AUsland gibt es keinen Hundesteuernachweis, der impfpass wird evtl erst vor der Ausreise ausgestellt. wie schon erwähnt, es reicht die persönliche Angabe, von mir aus schriftlich, das du 3 Jahre (unmittelbar vor der Anmeldung) einen Hund hattest Das alles gilt für NRW, nur darum ging es in diesem Fred Link zu diesem Kommentar
JaneDoe 6. Januar 2014 Teilen 6. Januar 2014 Stimmt, da ist mit das Wörtchen "schon" durchgerutscht. Und ob die persönliche Angabe reicht, das hängt wohl ganz von der jeweiligen Gemeinde ab. In Bochum z.B. reicht die Angabe nicht, die wollen Nachweise. Link zu diesem Kommentar
caronna 6. Januar 2014 Teilen 6. Januar 2014 Originalbeitrag In Bochum z.B. reicht die Angabe nicht, die wollen Nachweise. das ist nicht rechtens, die Verordnung sag was anderes. Link zu diesem Kommentar
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