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Darf eine Ordnungsbehörde anordnen, dass ein Hund nicht aus der Wohnung darf? Sonst Ordnungsgeld für Halter


langstbosch

Empfohlene Beiträge

Eva Deine Antwort ist beleidigend und unsachlich.

Was ist an der Antwort von Eva Beleidigend und Unsachlich :think:

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Originalbeitrag

Danke für die Antworten.

Ja Mohammed da habe ich wohl in die vollen gegriffen.

Den Tipp mit dem Veteinäramt ist gut werde ich am Montag gleich mal anfragen.

Sponsor, ich bin sicher das Dein Hund die Etikette kpl. drauf hat ;-)

Eva Deine Antwort ist beleidigend und unsachlich. Ich stehe für meine Fehler ein!

Skita dann solltest Du den Text nochmals lesen vielleicht klappt es ja dann.

Ähm, an der Antwort ist überhaupt nichts beleidigend! Es ist sachlich und wenn dein Beitrag stimmt, dann entspricht die Antwort auch den Tatsachen. Auch kann ich nicht nachvollziehen wie man, wenn solch ein Vorfall im November letzten Jahres passiert ist, sich nicht sofort darum kümmert, dass die Sache aus der Welt kommt. Ein Rechtsanwalt hätte schon viel früher eingeschaltet werden können.

Und sorry, dass man bereits mehrere große Hunde gehalten hat, sagt überhaupt nichts über fachliche Fähigkeit aus. Die Situation ist mehr als dumm gelaufen.

Du hast übrigens meine Frage noch nicht beantwortet: Hast du einen Bescheid bekommen in dem der Hund als gefährlich eingestuft wurde?

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Sollte dies nicht erfolgen werde er prüfen mir den Hund wegzunehmen.

Diesen Teil würde ich sehr, sehr ernst nehmen. Aktuell hältst du einen Hund, den du nicht führen darfst, da ist es nur logisch, dass das OA versuchen wird dir den Hund wegzunehmen. Zumal du dich offensichtlich nicht kooperativ gezeigt hast.

Du hast bis dato alle Möglichkeiten zum Handeln sausen lassen. Du hättest dir direkt einen Anwalt nehmen sollen und einen Hundetrainer.

Du hättest mit dem Anwalt des Opfers und dem Opfer vernünftig reden sollen, schließlich hat dein Hund den Schaden verursacht. Und auch dir und deinem Hund wäre das sicher zu Gute gekommen.

Du hättest dich nach dem ersten Schreiben vom OA um einen Sachkundenachweis bemühen sollen.

Aber nein, heute, einen Tag nachdem du mit deinem Hund schon nicht mehr raus darfst, schrillen erst die Alarmglocken :Oo

Ganz ehrlich, ich würde schnellstens alle Hebel in Bewegung setzen, ruf die zuständigen Behörden für den Sachkundenachweis an, lass deinen Anwalt Montag mit dem OA telefonieren um zu schauen, ob man an der Frist noch was machen kann.

Bemüh dich um jemanden der mit deinem Hund gassigehen darf, evtl kann dir auch da dein Hundetrainer weiterhelfen.

Besorg deinem Hund einen passenden Maulkorb und schau, ob es die Möglichkeit gibt für einen Wesenstest zu trainieren.

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Miralinde

So wie ich das gelesen habe wurde doch sofort ein Anwalt eingeschlatet. Ich finde es auch mehr als fraglich das die Polizei keine Aussage von der gegenseite aufnimmt.

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Ich habe es so verstanden, als hätte die Seite des Opfers einen Anwalt eingeschaltet und die Halterin hat sich nicht mit ihm einigen können :???

Und sie selbst war doch bei der Polizei...

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Miralinde
Originalbeitrag

Lange Rede ich bekam von dem Geschädigten eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Vorladung. Dieser bin ich nachgekommen. Der Beamte meine da der Herr mehrere Zeugen hätte und auch eindrucksvolle Bilder vorliegen wäre es besser für mich die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Ich wollte meine Sicht des Geschehens zu Protokoll geben, aber der Beamte lehnte es ab.

Okay suche ich mir einen Anwalt.
Der Sachbearbeiter ließ mich bei einem persönlichen Vorstellen auf der Behörde garnicht zu Wort kommen bzw. alles was ich sagen konnte, wurde umgedreht und er meint immer nur stoisch IHR HUND HAT GEBISSEN und ist gefährlich. Er hatte sich aber seinem Schreiben zufolge lange mit der Gegenseite unterhalten, denn es kamen Bemerkungen, die ich noch von dem Persönlichen Gespräch des Geschädigten in meiner Wohnung kannte. Ich sagte dies dem Beamten. Egal ihr Hund hat gebissen. Ich legte den schriftlich einen Widerspruch ein und ebenso Widerspruch bezgl. der Genehmigung zu führen eines gefährlichen Hundes.

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Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen und bis zum Termin vorerst WIDERSPRUCH eingelegt.

Dieser Satz steht als letztes unter dem ersten Post.

Das heißt für mich, es wurdet jetzt erst einen Anwalt um einen Termin gebeten und bis dieser ist, hat man wenigstens schon mal nen Widerspruch eingelegt. :kaffee:

Alle anderen Termine die in dem Post zu finden sind, sind ja schon verstrichen....

Ach ja wenn man das Mandat beim Anwalt unterschrieben hat, legt man nicht mehr selber Widerspruch etc. ein, das ist dann sein Job.

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Miralinde
Originalbeitrag
Originalbeitrag

Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen und bis zum Termin vorerst WIDERSPRUCH eingelegt.

Dieser Satz steht als letztes unter dem ersten Post.

Das heißt für mich, es wurdet jetzt erst einen Anwalt um einen Termin gebeten und bis dieser ist, hat man wenigstens schon mal nen Widerspruch eingelegt. :kaffee:

Alle anderen Termine die in dem Post zu finden sind, sind ja schon verstrichen....

Woher weißt du das sicher? vielleicht hat sie bereits einen Anwalt letztes Jahr eingeschaltet und hat nach dem schreiben wieder vor einen weiteren bzw den selben einzuschalten?

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Warum sollte sie "wieder" einen Anwalt einschalten? Das Mandat läuft eigentlich so lange bis die Sache zum Abschluss gekommen ist, außer der Rechtsanwalt legt das Mandat nieder oder der Mandant entzieht dem Rechtsanwalt das Mandat. In beiden Fällen hätte man sich direkt wieder um rechtliche Vertretung kümmern können. Zudem warum sollte sie wenn sie rechtsanwaltlich vertreten wird selber einen Widerspruch einlegen?

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Davon, dass der TE LETZTES Jahr einen Anwalt eingeschaltet hätte steht nirgens was, nur, dass ihr von den Behörden dazu geraten wurde.

Also kann man davon ausgehen, dass 3 Monate lang NICHTS passierte (von Seiten des TE aus...)

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Gast
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