caronna 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 ... so kann es also auch gehen: §27 (3) Wildernde Hunde dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Jagdbehörde getötet werden. Die Jagdbehörde darf die Genehmigung im Einzelfall nur erteilen, wenn der Jagdausübungsberechtigte nachweist, dass sich ein wildernder Hund nicht nur vorübergehend in einem Jagdbezirk aufhält und die Beunruhigung des Wildes nicht auf andere Weise verhindert werden kann. Zitat von: http://www.ljv-sachsen.de/fileadmin/user_upload/PDF-files/SaechsJagdG_2012.pdf Landesjagdverordnung Sachsen Link zu diesem Kommentar
Noire2.0 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Richtig. So ist das in Sachsen. Und das ganze Brimborium lohnt einfach nicht. Link zu diesem Kommentar
Graefin 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Hmmm ... für mich haben die Gesetze immer den bitteren Beigeschmack ... ich fände es sogar gar nicht verkehrt wenn die Gesetze schärfer wären. Dann würden so einige Hundehalter vielleicht mal ein wenig intensiver versuchen ihre Hunde in den Griff zu bekommen oder wenigstens ordentlich zu sichern Link zu diesem Kommentar
gast 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Ja, Heike, der Beigeschmack drängt sich auf... so wie "schwarze Schafe" unter den Jägern freilaufende Hunde einfach abballern, lassen "schwarze Schafe" unter den Hundehaltern ihre Hunde sich mittels wegrennendem (panischen!) Wild "auslasten" (manchmal sogar mit der verqueren Rechtfertigung, es würde das Wild aus Wölfe "trainieren"...). Beides ist den jeweiligen Tieren gegenüber absolut nicht gerecht und dieses Gesetz könnte als Freifahrtschein von Hundehaltern gesehen werden... Und bevor behauptet wird, ich würde das Abschießen wildernder Hunde gut heißen: NEIN, tue ich nicht, aber da, wo es erlabt ist, tut es auch bei weitem nicht jeder Jäger! Und die, die es tun (würden) würden sich durch so einen Paragraphen nicht abhalten lassen, sondern lediglich ihr Opfer besser verscharren! Link zu diesem Kommentar
kamiko 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Also duerfen Hunde jagen, hetzen und wildern, solange sie nur mal "voruebergehend" in dem Revier unterwegs sind ... Na prima, karre ich meinen "Der kriegt doch eh nix", "Das hat der ja noch nie gemacht" und den "Der will doch nur spielen" jeden Tag in ein anderes Revier.... Nee, sorry, ich befuerworte kein Abschiessen, aber der gesunde Menschenverstand und das Fuersorgegefuehl des HuHas ueber den Hund/das Wild sollte mal die Menschheit fluten.... Link zu diesem Kommentar
Cayenne 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Bei uns ist es anscheinend sogar so, dass man mehrmals angezeigt werden muss (erst ab dem dritten Verstoß oder so), damit der Hund dann geschossen werden darf. Unser Nachbar hat vor kurzem eine bekommen, weil er ein trächtiges Reh erwischt hat (aber neeein sein Hund jagt nicht ), hat aber wohl nix daraus gelernt - der Hund rennt trotzdem unangeleint und nicht abrufbar herum.. Der arme Hund (und das arme Wild) Link zu diesem Kommentar
caronna 20. Februar 2014 Autor Teilen 20. Februar 2014 OriginalbeitragHmmm ... für mich haben die Gesetze immer den bitteren Beigeschmack ... ich fände es sogar gar nicht verkehrt wenn die Gesetze schärfer wären. Dann würden so einige Hundehalter vielleicht mal ein wenig intensiver versuchen ihre Hunde in den Griff zu bekommen oder wenigstens ordentlich zu sichern Ich bin da ganz anderer Ansicht! Ich kenne Fälle wo der Hund abgeschossen wurde der durchaus im Halterbereich war. Wenn das nach deinem Willen noch weiter verschärft würde können auch Wölfe abgeknallt werden. Das soll wohl das Gesetz verhindern, den Jägern die AUsrede genommen werden OriginalbeitragNa prima, karre ich meinen "Der kriegt doch eh nix", "Das hat der ja noch nie gemacht" und den "Der will doch nur spielen" jeden Tag in ein anderes Revier.... Nee, sorry, ich befuerworte kein Abschiessen, aber der gesunde Menschenverstand und das Fuersorgegefuehl des HuHas ueber den Hund/das Wild sollte mal die Menschheit fluten.... Dein gesunder Menschenverstand liegt daneben, siehe oben, soweit ich weis ist das Gesetz als Wolfsschutz herausgebraucht worden Link zu diesem Kommentar
gast 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Es gibt mehr auf der Welt als "nur" der Wolfsschutz! Auch anderes Wild ist absolut Schutz"würdig" auch wenn ein paar depperte Hundehalter-Idioten das anders sehen! Link zu diesem Kommentar
dieDanij 20. Februar 2014 Teilen 20. Februar 2014 Nicht streiten - das ist einfach ein sehr schwieriges Minenfeld! Sollte eigentlich in kleineren Bezirken geregelt werden - m.M. In Bereichen mit sehr vielen Hunden - wen will man da verwarnen? Fotokartei der Verdächtigen? Andersrum: Wen gleich geschossen werden darf, liefert das die Rechtfertigung (fast) alles was nach Hund und Wildern aussehen könnte, abzuschießen. Mir wurde hier schon gsagt: "Lass den ruhig laufen, unser Jäger erschießt keine Hunde." Toll. Ein Dorfrüde wurde etliche male erwischt, hat offiziell Leinenpflicht/Hofzwang. Jeden Morgen Punkt 6Uhr sagt er uns Hallo und pirscht dann durch den Wald... Da gehören eigentlich die Halter ***, nicht der Hund. Aber hier weiß man, wo ein Hund hingehört. War mir auch wichtig, dass unser Jäger unsren Hund zuordnen kann - nur für den Notfall! Link zu diesem Kommentar
caronna 21. Februar 2014 Autor Teilen 21. Februar 2014 OriginalbeitragEs gibt mehr auf der Welt als "nur" der Wolfsschutz! Auch anderes Wild ist absolut Schutz"würdig" auch wenn ein paar depperte Hundehalter-Idioten das anders sehen! Beim Wolf ist das nun mal absolut dringend. Der steht unter gesetzlichem Schutz (mehrfach). Es muss alles getan werden den Wolf zu schützen, auch wenn das Jager um ihr Freizeitvergnügen bringt. Das hundehalter sich benehmen müssen... klar Link zu diesem Kommentar
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