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Gefahrenpotential wächst durch rücksichtslose Hundehalter?


SabineG

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Und was ist wenn der Junge es nicht kann?

Mein Bruder ist damals unser kleiner Familienhund vor's Auto gelaufen, weil er ihn nicht halten konnte.

Hund hat überlebt, Verhältnis von beiden war kaputt und Hund ist dann fehlverknüpfung in jedem günstigen Moment auf meinen Bruder. Das Ergebnis war nach einigen Löchern, dass der Hund weg kam (allerdings in gute Hände).

Sowas geht nicht immer gut. Man kann doch nicht immer auf Glück Vertrauen.

Das schlimme an Kind und Hund ist, dass wenn es schief geht dann oftmals richtig und zu Ungunsten des Hundes.

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Kapuze

Ich verstehe eigentlich Deine ganze Aufregung garnicht. :???

Du hast dem Jungen höflich einen Vorschlag gemacht - er kann diesen annehmen oder eben nicht, wie auch immer er damit umgeht, Du wirst es (leider) nicht beeinflussen können. Sein Vater ist offensichtlich stark überzuckert und reagiert unsachlich. DAS würde ich mal abhaken, mit solchen Menschen kann man ohnehin nicht vernünftig reden. Ich habe mittlerweile gelernt solche Menschen zu ignorieren.

Das einzige was Du aus meiner Sicht tun kannst, ist Deinen Hund so gut als möglich zu schützen FALLS es in Zukunft zu einer Begegnung kommt und Dir keine Sorgen über "was-wäre-wenn" Vorfälle die in der Zukunft liegen zu machen, das belastet doch nur. Vielleicht passiert auch einfach NICHTS wenn ihr vier euch begegnet und Deine Sorgen waren völlig unbegründet. Und theroetisch kannst Du jeden Tag irgendjemanden treffen, der seinen Hund nicht kontrollieren kann oder will, da dürftest Du Dich ja garnicht mehr aus dem Haus trauen. THINK PINK :)

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Die Situation ist sicherlich total unbefriedigend für Dich Sabine, aber manchmal läuft es auch anders als man denkt.

Letztes Jahr im Urlaub hatte ich eine ganz ähnliche Situation mit einem jungen Doggenrüden und deren Besitzerin.

Die stand wirklich mit den Fersen im Asphalt um ihre Fellnase zu halten und ich sah meinen Louis schon in einen ungleichen Kampf verwickelt.

Louis gibt ja nun überhaupt keinen Ton von sich, egal was sein Gegenüber macht, sprich er hat nicht mal Provoziert.

Als ich die HH kurz ansprach, nachdem sie wieder Bodenhaftung hatte, haben wir uns darauf geeinigt uns nun möglichst aus dem Weg zu gehen. Ich war ja nur im Urlaub, also alles kein Problem.

Zwei Tage später treffe ich den Doggenrüden wieder, am Ende der Leine ein Jugendlicher, geschätzte 15 Jahre alt. Panik stieg in mir auf, nur leider konnte ich nicht ausweichen, denn die einzige Alternative wäre ein beherzter Sprung in den Rhein gewesen.

Der Junge kommt unaufhaltsam näher und was sich vor meinem geistigen Auge abspielte brauche ich wohl nicht wieder zu geben....aaaaber dann passierte folgenes...

Der Junge sah meine Panik, sprach seine Dogge leise an und dieser, noch vor zwei Tagen völlig durchgeknallte Doggenrüde, läuft tiefenentspannt neben dem Jungen her und himmelt ihn an!

Er bleibt vor mir stehen und fragt ob ich Angst hätte! Als ich ihm die Story von vor zwei Tagen erzählte, fing er an zu lachen und entschuldigte sich dafür, dass seine Mutter den Hund leider nicht im Griff hätte.

Es gibt also durchaus Jugendliche die schon in der Lage sind einen Hund zu beherrschen.

Hier läuft auch ein junges Mädchen mit einer Beagle Hündin, die bei ihr super gehorcht und keinen Ton von sich gibt. Geht die Mutter mit dem Hund wird gebellt und wenn der Vater mit ihr läuft, dann wird die Hündin zur Furie!

Ich wünsche Dir natürlich, dass es zu keinem Zwischenfall kommt und Ihr eine Lösung findet. :kuss:

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SabineG

Marisa,

danke für deine Erfahrungen. Es kann natürlich gut sein, dass sich auch hier alles wieder entspannt. Ich hoffe es, mir ist es ja auch lieber, in Frieden mit allen zu leben.

Ich muss auch vielleicht noch kurz sagen: Ich habe überhaupt gar nichts gegen Doggen an sich, wahrscheinlich hätte ich sogar selbst eine oder zwei wenn sie nicht so eine kurze Lebenserwartung hätten. Hier geht es mir halt nur um die Kräfteverteilung..

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Marlies27

Hier in NRW ist das so geregelt, das man mit einer Dogge erst in einem Alter von 16 Jahren Gassi gehen darf. Bei kleineren Hunden bis 40 cm schon ab 12 Jahren. Ansonsten muss der junge Hundeführer nachweisen, das er mit dem Hund auch in brenzligen Situationen umgehen kann. Deswegen sehe ich hier kaum Jugendliche, die mit einem größeren Hund alleine spazieren gehen.

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Die rote Zora

Hier laufen auch öfter kleine Kinder (zwischen 7 (!!!!) und 12) mit mehr oder minder großen Hunden herum. Gerade gestern ein höchstens Siebenjähriger mit einem alten Beagle-Rüden an einer ewig langen Leine. Und der Kleine hat sich für Blumen und Vögel interessiert, aber null für den Hund. ;)

Als der zu Nyra wollte, hat er den Jungen schon mit gezogen und ich habe ihn freundlich gebeten, seinen Hund kurz zu nehmen, was er auch sofort artig getan hat, dann war alles prima. Habe das natürlich mit der Unverträglichkeit MEINES Hunde begründet, was ja auch stimmt.

Aber generell würde ich bei so was wohl IMMER die Schuld auf mich/meinen Hund nehmen, quasi prophylaktisch, damit mir eben keiner unterstellen kann, ich würde ihn doof anmachen. Dann kommen die anderen sich toll vor und ich habe meine Ruhe. :kaffee:

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Originalbeitrag

Hier in NRW ist das so geregelt, das man mit einer Dogge erst in einem Alter von 16 Jahren Gassi gehen darf. Bei kleineren Hunden bis 40 cm schon ab 12 Jahren. Ansonsten muss der junge Hundeführer nachweisen, das er mit dem Hund auch in brenzligen Situationen umgehen kann. Deswegen sehe ich hier kaum Jugendliche, die mit einem größeren Hund alleine spazieren gehen.

DAS stimmt so nicht ganz.....(es sei denn in Eurer Gemeinde wird es anders gehandhabt ;)

(Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=5116&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det164455 )

§ 5

Pflichten

Absatz (4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.

§ 4

Erlaubnis

Absatz (1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,

2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,

Und nicht an dem Wort gefährliche Hunde klammern...

..bei unserer Gemeinde zählt alles erstmal als gefährlich was die 40cm

überschreitet ;)

Also könnte man so pauschal nicht sagen wie es wirklich in NRW läuft,

da die Kommunen es sich eh so drehen wie sie es brauchen.

Ansonsten steht bei

§ 11

Große Hunde

Absatz (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

Also kann man sagen das WENN 16jährige mit so einem Hund gehen, MÜSSEN sie erst mal die Sachkunde haben, ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit

Denn es gibt ja

§ 2

Allgemeine Pflichten

Absatz(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

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Die rote Zora

Paragraphen werden in diesem Fall niemandem weiter helfen.

Der Ausspruch des Halters ("Und dann?") impliziert für mich reines Imponiergehabe.

Ich finde diese Reaktion sogar ein Stück weit nachvollziehbar, denn sie zeigt dem "Ankläger" seine limitierten Handlungsmöglichkeiten auf. In anderen Worten: "Du kannst mir gar nichts."

In so einem Fall wird erst dann eine Einsicht stattfinden, wenn etwas passiert ist. Vielleicht passiert aber auch niemals etwas, weil der Hund ein Lamm ist und supergut erzogen, sodass der Junge ihn perfekt beherrscht?

In Deutschland wird viel zu gerne gemaßregelt und dass hier in sämtlichen Threads irgendwelche blöden Paragraphen ausgepackt und ernsthaft diskutiert werden, finde ich persönlich wenig zielführend.

Ein nettes Gespräch (nicht vom Balkon herunter), in welchem der Junge als Hundeführer ernst genommen wird, wäre hier sicherlich die bessere Alternative gewesen. Dann wäre er heim gekommen und hätte stolz erzählt, dass er ein Hundefachgespräch geführt habe. ;)

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SabineG

Vorhin gab es die zweite Begegnung der Hunde. Ich bog gerade in unsere Straße ein, ich wohne direkt im Eckhaus, eine Frau kam mir mit der Dogge entgegen. Der Hund wird an kurzer Leine geführt. In ungefähr zehn Meter Abstand machten Ollie und die Dogge ziemlich zeitgleich einen Satz nach vorne aufeinander zu, die Frau griff ins Halsband, wurde von dem Hund bis kurz vor dem Verlieren des Gleichgewichts mit dem Oberkörper nach vorne gerissen, konnte aber letztlich alles unter Kontrolle behalten.

Ob das alles auf die Entfernung von drei Metern hier auf den Feldwegen auch noch möglich ist... ? Wir werden es sehen.

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Dann würde ich umso mehr versuchen mich gütlich zu einigen und die Hunde aneinander zu gewöhnen, wäre doch heute die Gelegenheit gewesen um mal nachzufragen :)

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