gast 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 Wir haben uns ja schon ausführlich darüber unterhalten und du weisst, was ich davon halte....! Das grenzt meiner Meinung ja schon fast an "Betrug", denn ich möchte nicht glauben, dass ein "gestandener" TA das wirklich glaubt, was er da erzählt. Das grenzt nicht an Betrug, das IST Betrug! Link zu diesem Kommentar
dieDanij 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 @Fusselnase Wurde sie denn jetzt geimpft? Dann weißt du doch den Impfstoff. Such dir den Laufzettel raus, druck ihn aus und leg ihn in den Impfpass. Bin mir nicht sicher, was ihm Fall der Fälle zählen würde: die falsche Eintragung vom TA oder die Angabe des Herstellers? Aber besser als nix. Link zu diesem Kommentar
Ninchen0_15 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 Und der hat tatsächlich mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei Wiederholungsimpfung nur eine Gültigkeit von 2 Jahren hat. Und da Kerstins Hunde das letzte Mal in Italien gegen TW gimpft worden sind und "drüber" waren, hat er das Ganze wohl als "Erstimpfung" betrachtet und nur ein Jahr eingetragen, wobei er da auch konform mit den H.erstellerangaben gegangen ist. Aber er hat einfach völlig falsch informiert und meiner Meinung nach auch unverfroren gelogen. Link zu diesem Kommentar
dieDanij 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 @Skita Des impfenden TA, richtig? Dann wäre auch eine Korrektur durch einen anderen TA nicht rechtens? (Was in einem der anderen Impfthemen ja öfter mal erwähnt wurde.) Link zu diesem Kommentar
Fusselnase 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 Ich denke, hier ist der Zug abgefahren, Christiane hat ja geschrieben, warum. Aber grundsätzlich wäre es natürlich schon interessant zu wissen. Link zu diesem Kommentar
Ninchen0_15 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 Ich glaube nicht, dass das erlaubt ist. Der Eu-Pass ist ein Dokument, der impfende TA müsste eigentlich vor jeder TW-Impfung den Chip des Hundes kontrollieren, um sicher zu gehen, den richtigen Hund zu impfen. Da wird nicht ein anderer TA, der nicht sicher sein kann, ob auch wirklich dieser Hund gerimpft wurde, Verbesserungen im Pass vornehmen dürfen. Link zu diesem Kommentar
gast 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 @Skita Des impfenden TA, richtig? Dann wäre auch eine Korrektur durch einen anderen TA nicht rechtens? (Was in einem der anderen Impfthemen ja öfter mal erwähnt wurde.) Der Eintrag des impfenden TA ist gültig. Ein anderer TA darf das nicht "korrigieren", woher soll der denn wissen, ob es vielleicht irgendwelche Gründe gegeben hat (z.B. dass der Hund beim impfenden TA bekannt ist als einer, der eine schlechte Immunantwort aufbaut...) Link zu diesem Kommentar
gast 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 Skita, was soll das bitte sein, dass den TA veranlasst 2 statt moeglicher 3. Jahre einzutragen. Wenn gesundheitliche Bedenken bestehen sollte ein Hund gar nicht zu dem Zeitpunkt geimpft werden. Wenn Zweifel an Immunantwort bestehen muss man Titer prüfen. Naheliegend wäre bei Zweifeln, dass TA dann nach 4 Wochen nochmal impft und nicht dass er 2 statt 3 einträgt. Link zu diesem Kommentar
gast 30. Juli 2014 Teilen 30. Juli 2014 Chibambola, das liegt jeweils im Einzelfall im Ermessen des TA. Ganz individuell und von Dir sicher nicht generell zu kritisieren....... Link zu diesem Kommentar
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