MaramitJule 22. September 2014 Teilen 22. September 2014 Wenn Dein Hund solange im Tierheim war, wird es über die "Behinderung" dort ja Unterlagen geben. Nur Alterscbwersichtigkeit wird vermutlich nicht darunter fallen. Aber am ehesten wird Dir die Gemeinde helfen können. Dort weiß man das am ehesten und dort muss es ja auch beantragt werden. Allerdings wird vermutlich eher Blindheit, Amputation und co darunter fallen und nicht durch Alter erworbene Sachen. Sonst könnte sich ja jeder Besitzer eines alten Hundes befreien lassen. Link zu diesem Kommentar
Ninchen0_15 22. September 2014 Teilen 22. September 2014 Das bedeutet doch, dass man für einen behinderten Hund nur dann keine Steuern zahlen muss, wenn man ihn z.B. aus einem Tierheim übernimmt, ein "normaler" Hund ist in dem Fall für ein Jahr von der Steuer befreit! (Und da müssen sie mindestens 6 Monate "gesessen" haben!) Gute Sache! Hast du denn einen Hund mit Behinderung aus dem TH aufgenommen? Link zu diesem Kommentar
gast 22. September 2014 Teilen 22. September 2014 @Thomas-I und gatil: Und wie erklärt ihr euch dann Paragraph 3, Absatz 4? http://www.paderborn.de/microsite/rathaus/satzungen/steuern_und_abgaben/109010100000046274.php.media/46275/109010100000046275.pdf "Für Hunde, die länger als ein Jahr in der Einrichtung waren sowie für behinderte Hunde wird Steuerbefreiung unbefristet gewährt." Darunter versteht ihr jetzt, dass nur die Nachbarn von Thomas, dessen Hunde von einem Ufo gebracht wurden, keine Hundesteuern zahlen müssen oder wie? Wenn du mal versuchen würdest zu lesen, dann wäre klar, das dies nur für Hunde gilt, die aus dem TIERSCHUTZ kommen ! Also Augen auf, Gehirn ein und ..... langsam verarbeiten Link zu diesem Kommentar
MaramitJule 22. September 2014 Teilen 22. September 2014 Oft auch nur für Hunde aus dem städtischen Tierheimen. Das ist hier zumindest so Link zu diesem Kommentar
gast 22. September 2014 Teilen 22. September 2014 Aber nicht zu schnell, sonst überarbeitest du dich @ MaramitJule Das ist hier auch so. Link zu diesem Kommentar
Gast 23. September 2014 Teilen 23. September 2014 Hier nicht ,zahlen alle.Generell wäre es natürlich eine gute Idee. lg BJ Link zu diesem Kommentar
LuzieRonja 23. September 2014 Teilen 23. September 2014 In manchen Städten ist das eben so, dass man für Hunde aus dem TH steuerermäßigt ist. (Die haben ihre Regeln, teilweise auch nur für behinderte Hunde) Die HH wollte das verallgemeinern und uns verunsichern! 1 Link zu diesem Kommentar
Marlies27 24. September 2014 Teilen 24. September 2014 Gebe Neroxy recht. Hättest Du den Link gleich mit eingestellt wären viele Spekulationen nicht gekommen. In Herne gibt es diesen - leider - nicht. Aber ich verstehe unter einem behinderten Hund keinen Hund mit Sehschwäche, sondern Hunde, die in der Lauffähigkeit eingeschränkt sind und auf menschliche Hilfe angewiesen sind. Also Hunde, bei denen der Mensch ein "AG" und ein "H" in den Ausweis bekommt. Link zu diesem Kommentar
gast 24. September 2014 Teilen 24. September 2014 Das es für Hunde aus dem Tierheim oder Tierschutz Ermäßigungen gibt, wurde vorher schon geschrieben. Das dies dann natürlich auch für behinderte Hunde gilt ist irgendwie nachvollziehbar. Hier geht es aber nicht um die Behinderung, sondern um die Tatsache dass der Hund entsprechende Zeit in einer entsprechenden Einrichtung unter gebracht war. Link zu diesem Kommentar
Calysto 24. September 2014 Teilen 24. September 2014 @ Marlies27 Man liesst das du noch nie mit einem blindem Hund zusammengelebt hast ..... Ein blinder Hund ist sehr wohl behindert ..... und das in in ganz vielen Dingen ! Nur Hund und Halter arrangieren sich mit ! Link zu diesem Kommentar
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