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Öffentliche Erzählungen über Vorkommnisse


GuidoFranz

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GuidoFranz

Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage.

Ich habe vor Jahren einen Hund gekauft beim VDH/FCI Züchter und habe im Nachhinein vieles erfahren (einiges auch durch Email Verkehr nachvollziehbar) was diese Person alles Dreck am Stecken hat.

Jetzt gab es vor ein paar Tagen in einer Facebook Gruppe eine Diskussion Welpen mit oder ohne Papiere und ich habe eingeräumt, dass es auch im VDH schwarze Schafe gibt und habe angeführt selbst einen Hund bei einem Züchter gekauft zu haben, der meinen eigentlichen Welpen (waren 2 Würfe quasi gleichzeitig geboren) ertränkt hat. Ich habe keine weiteren Details genannt und nur von Züchter gesprochen ohne zu sagen, ob es ein männlicher oder weiblicher Züchter ist.

Später habe ich eine Nachricht bekommen, dass ich wohl demnächst wegen dieser Aussage Post vom Anwalt bekomme.

Jetzt bin ich rechtlich auch nicht unbedingt ganz ungebildet und ich bin der Meinung wenn ich keine Namen nenne, keinen Ort nenne sondern nur die Begebenheit grob wiedergebe, ich rechtlich nicht belangt werden kann.

Ist hier ein Experte (z.b. MArk) der mir da Auskunft zu geben kann?

Wie weit kann ich gehen, die Machenschaften dieser Person wiederzugeben, ohne rechtlich belangt werden zu können?

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Labmops

Mmh..ich bin nun kein Rechtexperte...aber wenns danach ginge, könnte ich den lieben langen Tag Leute verklagen, weil ich irgendwas geschriebenes auf mich spiegeln könnte.....insofern denke ich nicht, das dir da irgendwas passieren kann. Klar....bei Nennung von vollem Namen und Ort siehts schon wieder anders aus...aber so wie du schreibst, kann ich mir es beim besten WIllen nicht vorstellen. Drück die Daumen. Anna

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Erstmal ist es ja eine Tatsachenbehauptung, hoffentlich belegbar, gehe ich mal von aus, also kann der Anwalt ja gerne schreiben, das heißt noch gar nichts.

Kann man aus Deinem Facebookprofil/Deiner Seite/ Kommentaren und Deiner Aussage denn zusammenreimen, von welchem Züchter die Rede ist? Oder könnte das ein x-beliebiger Züchter dieser Rasse sein? Also steht zum Beispiel der Vollname Deines Hundes irgendwo?

Eine Person einer Straftat zu bezichtigen, ist nicht ganz ohne, sollte man belegen können. Aber Du hast ja keine Person benannt und man kann auch nicht auf diese Person schließen, nehme ich an?

Reine Mutmaßungen, Behauptungen, Anschuldigungen, die sind schnell mal ehrverletzend, geschäftsschädigend oder sonstiges und können untersagt werden (unter Androhung wahnwitziger Bußgelder). Allerdings natürlich nicht, wenn sie sich gar nicht auf eine konkrete Person (oder Gruppe) bezieht, sondern anonymisiert ist.

Ich wäre da sehr gelassen, was soll da kommen? "Sie haben angedeutet dass ... eventuell könnte mein Mandant gemeint sein ..."?

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 habe angeführt selbst einen Hund bei einem Züchter gekauft zu haben, der meinen eigentlichen Welpen (waren 2 Würfe quasi gleichzeitig geboren) ertränkt hat. Ich habe keine weiteren Details genannt

 

Den Satz verstehe ich nicht ganz.

 

Bitte berichtigen, wenn ich ihn so auffasse:

Du hast eine Welpen von einem VDH Züchter gekauft, der seine Welpen ertänkt (sprich getötet) hat?

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GuidoFranz

Es war bei dem Züchter 2 Würfe damals gleichzeitig und wir haben uns einen Welpen aus dem ersten Wurf aussuchen, der sein Ohr bei der Geburt (Zangengeburt) verloren hat. Der Tierarzt sagte damals wohl, dass die Mutterhündin nicht allein mit dem Welpen bleiben darf, weil sie sonst an dem Ohr rumleckt und da ja alles offen ist.

Wenn man aber als Züchter die ganze Zeit telefoniert und innerhalb der ersten 2 Stunden nachdem die Welpen auf der Welt waren, alle Welpen schon via Telefon verscherbelt passt man da eben nicht drauf auf.

Der Welpe muss am nächsten Tag vor Schmerzen geschrien haben, das wurde vom Züchter nicht mehr ausgehalten das permanente Geschreie und der Kleine wurde kurzerhand ertränkt in einem Wassereimer.

Habe eine SMS gelesen die das Geschehen bestätigt , das Handy dazu ist jedoch leider mittlerweile kaputt.

Das ganze habe ich auch erst 3 jahre später erfahren und der Hund den wir statt des toten Welpen dann genommen haben, lebt bei meinem Ex Freund.

Uns wurde erzählt, der kleine würde nicht fressen.

EDIT:Achso nachvollziehen um wen es geht, können nur Leute aus der Szene die seit Jahren dabei sind, weil die wissen von wem ich wann nen Welpen hatte.

Für alle anderen nicht erkenntlich.

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Es war bei dem Züchter 2 Würfe damals gleichzeitig und wir haben uns einen Welpen aus dem ersten Wurf aussuchen, der sein Ohr bei der Geburt (Zangengeburt) verloren hat. Der Tierarzt sagte damals wohl, dass die Mutterhündin nicht allein mit dem Welpen bleiben darf, weil sie sonst an dem Ohr rumleckt und da ja alles offen ist.

Wenn man aber als Züchter die ganze Zeit telefoniert und innerhalb der ersten 2 Stunden nachdem die Welpen auf der Welt waren, alle Welpen schon via Telefon verscherbelt passt man da eben nicht drauf auf.

Der Welpe muss am nächsten Tag vor Schmerzen geschrien haben, das wurde vom Züchter nicht mehr ausgehalten das permanente Geschreie und der Kleine wurde kurzerhand ertränkt in einem Wassereimer.

Habe eine SMS gelesen die das Geschehen bestätigt , das Handy dazu ist jedoch leider mittlerweile kaputt.

Das ganze habe ich auch erst 3 jahre später erfahren und der Hund den wir statt des toten Welpen dann genommen haben, lebt bei meinem Ex Freund.

Uns wurde erzählt, der kleine würde nicht fressen.

 

Puuhhh - da wäre ich mehr als vorsichtig, solche Dinge weiter zu erzählen / schreiben wenn ich nicht persönlich mit dabei war.

 

Kann sein, dass nichts kommt, kann sein dass es ruhfschädigend ausgelegt werden könnte.

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GuidoFranz

Deswegen hatte ich es auch in dieser FB Gruppe seeeeehr allgemein gehalten.

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Ich denke rechtlich bist Du sicher.

Moralische Bedenken habe ich immer bei dieser "Hören/Sagen " Nr.

Schlussendlich war man nicht dabei und wahrscheinlich gibt es keine haltbaren Beweise .

Wenn ich denke wie gerade in der "emotionalen "Hundewelt Tatsachen via Flüsterpost verdreht werden.....

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Ich verstehe auch nicht, wie man sowas auf FB verbreiten kann, aufGrund einer nicht mehr existierenden SMS ;)

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Über Tatsachen sprechen und Meinungen haben darf man auch öffentlich. Sogar mit Namensnennung. ;) Meine Züchterin hat genau das inzwischen schriftlich vom Gericht. Ihr ging es da ähnlich. Bei Bedarf schick ich Dir was per PN.

Ich bin auch keine Expertin. Kommt sicher auch irgendwie auf den Fall an. Aber solang Du nichts behauptest, was nicht wahr ist, sollte Dir keiner ans Bein pissen können. Warum auch.

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