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Vermieter sagt plötzlich Nein zur Hundehaltung


tamaly

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Das kann man ihm wirklich nicht vorwerfen, schnell war er. Menschlich natürlich völlig daneben. Er hat uns ja nicht mal drauf angesprochen, obwohl wir ihm fast täglich begegnet sind.

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segugiospinone

Die Frage ist halt auch, ob er das nicht längst erledigt hielt, wenn Ihr ihn vor eineinhalb Jahren "mal" gefragt oder das Thema vielleicht auch nur angesprochen habt.
Denn was mich wundert: Wenn er sich damals auf eine mündliche Absprache eingelassen hätte (wir kennen hier ja nur eine Seite), warum er sich dann jetzt sofort mit dem Anwalt kommt.
Und was mich auch wundert: Wenn er sich an dem Kind stören würde, das ja nun schon länger da ist, warum hätte er dann vor eineinhalb Jahren auch noch JA zu einem Hund sagen sollen?
Passt für mich einfach nicht zusammen.

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Hostage

Weil das Kind vor 1 1/2 Jahren wahrscheinlich noch zu jung war, um Krach zu machen ;)

 

Kinder machen Krach, und nicht jeder mag Kinder, das muss man schon tolerieren. Nur finde ich es seltsam, dass ihm das JETZT einfällt und auch nicht okay, das am Hund auszulassen. WENN das denn überhaupt ein Grund ist. Weiß ja keiner.

 

Fest steht jedenfalls, wenn der Vermieter einen Mieter los werden will, wird er das schaffen. Besonders der Umstand, dass er selbst im Haus wohnt, ist da sehr hilfreich für ihn. (Was einer der Gründe dafür ist, dass ich nur ungern in eine Wohnung ziehen würde, wo der Vermieter in unmittelbarer Nähe selbst wohnt)

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Also er wusste schon, dass es dauern würde. Hatte damals auch nachgefragt und wir haben dann gemeint, dass es ein bis eineinhalb Jahre dauern wird, ehe der Hund einzieht. Damit war er einverstanden, solange dieser halt nicht allein daheim bleiben müsste und durchs Haus bellt bis wieder jemand da ist.

 

Balu schläft vormittags zuverlässig und ich gehe dann meist einkaufen (da bellt er definitiv nicht, der macht keinen Mucks, ich habe die webcam laufen lassen um das zu überpüfen) und wenn ich ab Herbst wieder arbeiten gehe, dann darf Balu mit ins Büro (vorausgesetzt mein Chef entwickelt nicht auch plötzlich ne Amnesie :ph34r: )

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segugiospinone

Das klingt so, als ob Ihr den Vermieter unmittelbar vor dem Einzug also nicht mehr gesprochen habt?
Vom Chef würde ich mir auf jeden Fall auch ein schriftliches OK geben lassen.

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Das mit dem schriftlichen ok vom Chef kann man natürlich machen ... nur hilft es leider nicht wenn der Chef irgendwann auf die Idee kommen sollte dass er nicht mehr möchte dass der Hund mit kommt. Man sollte für alle Fälle einen Plan B haben. 

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segugiospinone

Das mit dem schriftlichen ok vom Chef kann man natürlich machen ... nur hilft es leider nicht wenn der Chef irgendwann auf die Idee kommen sollte dass er nicht mehr möchte dass der Hund mit kommt. Man sollte für alle Fälle einen Plan B haben. 

 

Vor allem, weil sich der Hund dann in der Sturm- und Drangzeit befindet. Das mag sicher nicht jeder im Kollegenkreis (sofern man nicht alleine arbeitet) und auch man selbst muss mit der neuen Situation (klingt nach Einstieg nach der Elternzeit) plus dann auch noch Hund, der das Büro nicht kennt, erst mal klarkommen.

 

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Nein unmittelbar vor dem Einzug haben wir den Vermieter nicht mehr drauf angesprochen. Das war sicherlich nicht so klug von uns. :(  Jetzt suchen wir in Augsburg oder Olching (bzw. unmittelbare Umgebung) ein Haus oder Wohnung zur Miete für Kind und Hund. Falls hier jemand zufällig was hört immer her damit ;)

 

Ja das wird der Einstieg nach der Elternzeit. Balu kennt das Büro bereits, wir versuchen 1x die Woche hinzufahren, damit es für ihn nix unbekanntes ist. So kennt er bereits den Weg, den Wald für den Spaziergang und auch das Büro. Ich arbeite auf meiner Etage alleine, so dass sich die Kollegen nicht mit dem Hund auseinandersetzen müssen wenn sie nicht wollen.

 

Bis jetzt sind bei uns Hunde im Büro auch schon bei Kollegen erlaubt, aber sicherheitshalber werde ich mir das schriftlich dann doch noch zusätzlich absichern lassen. Man lernt ja dazu. <_<

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Ein Vertrag bedarf keiner schriftlichen Form! (außer Verträgen die notariell gemacht werden müssen)

 

Ein vor über einem Jahr geäußertes "macht mir nichts aus" ist aber kein Vertrag. Es ist nicht mal eine Willenserklärung.

 

Ich denke, ihr habt da schlechte Karten, wenn ihr euch auf einen Rechtsstreit einlasst, denn ihr habt keine aktuelle Einverständniserklärung.

Ich würde möglichst parallel schriftlich (als Antwort auf das anwaltliche Schreiben) als auch mündlich den Kontakt suchen und den Vermieter an das damalige Gespräch erinnern und ihm sagen, dass du ihn ja zuallererst gefragt hattest und nun erstaunt über seine Reaktion bist. Und ihm erklären, dass du dich nach besagtem Gespräch lange und ausführlich auf den Hund vorbereitet hast, und Züchter gesucht usw. usf.. Dass besagte Tüte nicht von dir kam, kannst du nebenbei auch erwähnen. Nur die nächtliche Treppennutzung bleibt und wird immer bleiben. Aber die gibt es auch, wenn ihr abends ausgeht. ;)

 

(Es wäre bestimmt günstiger gewesen, kurz vor Einzug des Hundes noch mal mit ihm zu reden, aber das ist nun müßig.)

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caronna

Sorry, es steht vor Gericht aussage gegen Aussage. Für die Hundehaltung bedarf es gesetzlicherseits keine Genehmigung. Du hattest doch Zeugen dabei als der Vermieter "nichts dagegen hatte"

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