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Vermieter sagt plötzlich Nein zur Hundehaltung


tamaly

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Wir haben ja versucht mit dem Vermieter zu reden. Keine Chance, direkt an den Anwalt verwiesen. Wir haben das ganze jetzt erstmal an die Rechtsberatung unserer Versicherung übergeben und warten darauf, was diese dazu zu sagen haben. Das zieht sich jetzt dementsprechend alles ewig hin. Mein Mann war damals dabei und unser Sohn. Da weiß ich aber nicht, wie das Gericht im Zweifelsfall Verwandschaft wertet. Aber mein Mann hat auch gesagt, dass wir ja schön blöd wären, wenn wir uns bewusst gegen den Willen des Vermieters einen Hund angeschafft hätten und uns parallel in allen KIndergärten in der Umgebung beworben haben. Mit nem Rauswurf hätten wir dann ja rechnen müssen. Der Vermieter achtet offensichtlich mittlerweile darauf uns nicht zu begegnen und verschanzt sich ind er Wohnung. Wir machen einfach mal weiter. Im Prinzip sollte er froh sein, da wir dank Hund viel mehr draussen unterwegs sind als vorher und damit auch weniger Lärm aus der Wohnung kommt. Und wenn wir zu Hause sind schläft Balu und wir machen einen auf Ninja :ph34r:

 

Die nächtliche Treppennutzung kann er ja in dem Sinne meiner Meinung nach auch nicht verbieten. Wir gehen mittlerweile 22:30 Uhr das letzte Mal runter und dann erst wieder morgens zwischen 7:00 und 7:30. Da sind die Leute über uns (junges Paar ohne Kinder ... das waren noch Zeiten ;) ) mittlerweile nachts im Treppenhaus wesentlich öfter aktiv.

 

Wir suchen parallel jetzt ein kleines Häuschen zur Miete, da kann es dann niemanden stören wenn das Kind auf dem Boden rumspringt, einen Wutanfall hat oder der Hund nachts nochmal raus muss.

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caronna

wenn du rausmußt unter solch fadenscheinigen Begründungen... lass dir ne Entschädigung zahlen

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Flusentrude

 

Sorry, es steht vor Gericht aussage gegen Aussage. Für die Hundehaltung bedarf es gesetzlicherseits keine Genehmigung.

Das stimmt so nicht ganz - die Tier(Hunde)haltung darf lediglich nicht von vorn herein und grundsätzlich verboten werden. ;)

 

 

Die nächtliche Treppennutzung kann er ja in dem Sinne meiner Meinung nach auch nicht verbieten.

Nein,das kann er selbstverständlich nicht - er kann lediglich um Rücksichtnahme bitten.

Ich bin ja nun selber Vermieter - d,h. in unserem Haus ist die Wohnung/Etage über unseren Wohnräumen vermietet.Da wir ein ohnehin sehr hellhöriges Fachwerkhaus haben und die Treppe vom Mieteraufgang sozusagen über meinem Bett verläuft :)  weise ich die Mieter immer schon beim Einzug darauf hin und bitte um Rücksichtnahme - das klappt normalerweise gut.Okay,nach Partys isses mal was lauter... ;) ...aber alles im Rahmen.

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