gast 16. Juni 2015 Teilen 16. Juni 2015 "Wenn man in einem Webforum beleidigt wird, kann man vom Forenbetreiber Schadensersatz fordern - selbst dann, wenn der die entsprechenden Posts auf Wunsch bereits entfernt hat. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg." http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gerichtshof-urteilt-zu-beleidigungen-in-nutzerforen-a-1039058.html Link zu diesem Kommentar
gast 16. Juni 2015 Autor Teilen 16. Juni 2015 Oh Gott - wer will denn jetzt noch ein Forum betreiben...? Link zu diesem Kommentar
gast 16. Juni 2015 Autor Teilen 16. Juni 2015 Ich finde das auch unglaublich... Link zu diesem Kommentar
gast 16. Juni 2015 Autor Teilen 16. Juni 2015 Nun ja, erstmal muss man denjenigen namentlich kennen und nennen, den man da beleidigt und dann müssten diese Beleidigungen mit Namensnennung auch noch zu lange stehen bleiben ... Es ist ja nun nicht Beleidigung alà "taringa ist doof und hat keine Ahnung von Hunden" gemeint (sorry, einer muss für's Beispiel herhalten 2 Link zu diesem Kommentar
Florian 16. Juni 2015 Teilen 16. Juni 2015 Das Urteil bestätigt eigentlich nur die Rechtslage, wie sie schon länger ist - nix ungeheuerliches neues. Und bevor daraus jetzt Panikmache konstruiert wird: Das Urteil geht um einen konkreten Fall, nicht um "alle Foren". Und auch nicht um "alle Beleidigungen", die "quasi sofort" zu einem Schadensersatzanspruch führen würden. Es geht um den Kommentarbereich einer kommerziellen Webseite "wütende und unflätige Anfeindungen" der Kommentar stand 6 Wochen online Forenbetrieber haben schon lange eine Kontrollpflicht über die veröffentlichten Beiträge. Sie müssen für die Größe/Art des Forums angemessene Schritte unternehmen, um Dritte vor Beleidigungen und Co zu schützen. Was angemessen ist, unterscheidet sich stark nach dem "Kommerzialisierungsgrad" der Webseite. Ein ausführlicherer Kommentar ist bei Heise zu finden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtshof-Verlagsportal-fuer-Nutzer-Beleidigungen-verantwortlich-2706760.html 2 Link zu diesem Kommentar
gast 16. Juni 2015 Autor Teilen 16. Juni 2015 Danke für die Aufklärung, Florian ;-) Link zu diesem Kommentar
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