gast 29. Juni 2015 Teilen 29. Juni 2015 Hallo ihr lieben, mit Erschrecken hab ich gerade eben festgestellt das Jodys Tollwutimpfung seit 18.06. nicht mehr gültig ist. Nun würden wir aber gerne nächste Woche ins Ausland. Wenn ich sie heute impfen lasse, reicht das dann noch oder gibt es d Regelungen das die Impfung mehr als 3 Wochen alt sein muss? Ich meine mir schwirrt da sowas im Kopf rum. Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 29. Juni 2015 Teilen 29. Juni 2015 Das dürfte eng werden: http://www.ferien-mit-hund.de/reiseplanung/einreisebestimmungen.htmlUnd bedenkt, dass Ihr auch bei der Rückreise nach Deutschland die Impfbestimmungen beachten müsst. Link zu diesem Kommentar
Bibi 29. Juni 2015 Teilen 29. Juni 2015 Die Impfung muss 30 Tage alt sein sonst lassen sie dich nicht über die Grenze wenn sie kontrollieren Link zu diesem Kommentar
gast 29. Juni 2015 Autor Teilen 29. Juni 2015 Okay, dann hat sich das erledigt. Dann werden wir wohl fliegen und die Hunde bleiben bei unserer Sitterin. Danke ihr beiden! Link zu diesem Kommentar
UliH. 29. Juni 2015 Teilen 29. Juni 2015 Die Impfung muss 30 Tage alt sein sonst lassen sie dich nicht über die Grenze wenn sie kontrollieren Birgit, sind 21 Tage https://www.tasso.net/Tierschutz/News/Neue-Gesetze-Reisen-und-Tollwutimpfung Für "nächste Woche in Urlaub fahren" reichts leider auch mit 21 Tagen nicht ganz Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 29. Juni 2015 Teilen 29. Juni 2015 Welche Strafe bekommt ein Tierarzt eigentlich, wenn er - hört man ja ab und an - Impfdaten zurückdatiert? Worunter fällt das? Urkundenfälschung? Was noch? Link zu diesem Kommentar
gast 29. Juni 2015 Autor Teilen 29. Juni 2015 Ich glaube die können sogar in den Knast dafür wandern, das verstößt gegen das Tierseuchengesetz... aus Wiki: "Tierseuchenbedingte Schäden und die Kosten von Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen werden entsprechend der §§ 66–72 TierSG zumindest teilweise von den Tierseuchenkassen übernommen. Für Verstöße (auch versuchte) gegen das Tierseuchengesetz kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden (§§ 74–77 TierSG). Anzeigepflichtige Tierseuchen[bearbeiten] Eine Reihe von Tierseuchen sind in Deutschland anzeigepflichtig, das heißt alle Tierhalter oder in Tierbeständen arbeitende Fachkräfte sind verpflichtet, bei einem entsprechenden Verdacht die zuständige Behörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen (§ 9 TierSG). Die Diagnose stellt der Amtstierarzt, bei Bienen auch der Bienensachverständige. Das Veterinäramt ordnet die einzuleitenden Diagnose- und Bekämpfungsmaßnahmen an. Die anzeigepflichtigen Tierseuchen werden durch eine Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV)[7] jeweils aktuell festgelegt." Link zu diesem Kommentar
UliH. 29. Juni 2015 Teilen 29. Juni 2015 Ich glaube die können sogar in den Knast dafür wandern, das verstößt gegen das Tierseuchengesetz... Und er kann seine Praxis zu machen. Das wars dann für ihn. Link zu diesem Kommentar
gast 29. Juni 2015 Autor Teilen 29. Juni 2015 Also fälschen, in welchem Sinne auch immer, werden wir definitiv garnichts! Haben jetzt noch was schönes in Bayern gefunden. Geimpft wird sie heute, ist aber dennoch 11 Tage drüber. Habs einfach vergessen. Hannah und Barney waren beide immer erst im Juli dran. Link zu diesem Kommentar
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