Hundesitterin 10. Juli 2015 Teilen 10. Juli 2015 Hallo alle zusammen, ich habe mich hier ganz neu angemeldet. Denn ich habe mir überlegt, dass ich gerne Hunde betreuen würde. D.h. wenn jemand in den Urlaub möchte oder einfach ein paar Tage seinen Hund unterbringen möchte.Ich nehme aber erstmal nur kleine Hunde, da ich selbst keinen Hund habe und sozusagen klein anfangen will. Ich hatte bis vor kurzem einen Haushalt mit vier Personen und nun bin ich ganz allein. Mein Sohn meinte ich solle mir doch jetzt einen Hund kaufen, damit fühle ich mich aber erstmal etwas eingeengt und habe mir deswegen überlegt, dass ich ja auch auf Hunde aufpassen kann. Ich arbeite von zu Hause aus, daher wäre der Hund bei mir den ganzen Tag über in Begleitung. Wenn jemand seinen Hund bei mir zum Sitten bringt, möchte ich gerne, dass ein Hundekörbchen oder Decke und das Ess-geschirr sowie auch das Essen vom Besitzer mitgebracht wird. So fühlt sich der Hund m.E. wohler. Ich freue mich auf Eure Anfragen, ich denke, dass geht hier auch über private Nachrichten. Ich bin nicht so der Forumstyp. Ich komme aus NRW - Meinerzhagen im Sauerland. Liebe Grüße Hundesitterin Link zu diesem Kommentar
Gast 10. Juli 2015 Teilen 10. Juli 2015 Herzlich willkommen bei uns, kennst du dich mit Hunden aus und hast du dich mal Schlau gemacht, was man alles haben und wissen muss? Hast du den §11? Rechtlich, Steuerlich ... gibt es einige Auflagen die man Erfüllen muss. Link zu diesem Kommentar
Hundesitterin 10. Juli 2015 Autor Teilen 10. Juli 2015 Hallo Muck, ja, ich kenne mich mit Hunden aus, habe früher selbst einen gehabt. Aber rechtlich steuerlich weiss ich nicht was ich da für Auflagen erfüllen muß. Ich will ja keine Hundepension eröffnen sondern nur ab und zu einen Hund betreuen, ich würde auch immer nur einen nehmen. Da kommt gerade mal ein Taschengeld bei rum. Aber danke für Deinen Tipp. LG Hundesitterin Link zu diesem Kommentar
Hundesitterin 10. Juli 2015 Autor Teilen 10. Juli 2015 Ach so, welchen §11? Aus dem Steuergesetz oder gibt es extra ein Hundegesetz??? Da brauche ich noch einen Zusatz wie StPO oder BGB. Nochmal liebe Grüße Hundesitterin Link zu diesem Kommentar
Brynja 10. Juli 2015 Teilen 10. Juli 2015 Gemeint ist der §11 Tierschutzgesetz. Schau einmal im Google, da findest du jede Menge darüber Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 10. Juli 2015 Teilen 10. Juli 2015 Hallo, auch ein Taschengeld ist eine Einnahme, an dem das Finanzamt vermutlich Interesse hat.Dann finde ich neben dem bereits genannten Antworten gerade auch die Frage nach der Versicherung wichtig. Nicht jeder, der einen Hund hat, hat für den eine Haftpflichtversicherung (leider) und selbst wenn, beinhaltet nicht jede Haftpflichtversicherung auch die Fremdbetreuung. Also sollte man sich als Hundesitter in der Hinsicht selbst absichern und eine entsprechende Versicherung abschließen. Denn wenn der Hund am eigenen Inventar einen Schaden anrichtet oder versehentlich die Leine aus der Hand rutscht und der Hund einen Autounfall mit schweren Personenschäden verursacht, sollte das auf jeden Fall versichert sein. Ebenso, wenn man selbst durch eine ungünstige Bewegung beispielsweise einen Finger verletzt und sich selbst in ärztliche Behandlung begeben muss. Da versucht die eigene Krankenkasse nämlich gerne, sich vor den Zahlungen zu "drücken", weil sie ja bei der Ausübung einer aus deren Sicht versicherungspflichtigen Tätigkeit entstanden sind.Ganz wichtig ist ein Betreuungsvertrag, in dem alles, was dem Hundebesitzer und Dir als Betreuer wichtig ist, schriftlich geregelt ist.Sinnvoll fände ich, wenn der Betreuer meiner Hunde schon mal an einem Erste Hilfe-Kurs für Hunde teilgenommen hat. Auch sollte er mobil sein und so mit meinem Hund im Fall der Fälle zum Tierarzt fahren können. Wobei hier eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Tierarzt praktisch wäre. Und auch für den allerschlimmsten Notfall die Absprache getroffen sein sollte, wer trifft die Entscheidung über Leben und Tod, wenn ich als Hundehalter grad nicht erreichbar bin.Gewerbeschein? Nötig ja oder nein? Würde ich ebenfalls im Vorfeld abklären. Wenn ein Gewerbeschein nötig wird, dann fallen für das Gewerbe ggf. zusätzliche Müllabfuhrgebühren an (kein Scherz, Hundefutterdosen sind Müll, Hundekotbeutel ebenfall usw.)Mal eben so mit Nachbars Fifi spazierengegen und einen Schein dafür erhalten, mag funktionieren. Aber die Frage ist, wie lange.Viele GrüßeDoris Link zu diesem Kommentar
Hundesitterin 12. Juli 2015 Autor Teilen 12. Juli 2015 @ segugiospinone Danke für Deine Antwort. Ich sehe hier wird nur in Pro-blemen gedacht. Das finde ich doch alles ein bisschen sehr weit hergeholt. Wenn ich auf einen Hund aufpasse dann deswegen, weil ich Hunde mag, mir jedoch keinen eigenen anschaffen möchte. Ich möchte dazu etwas Gutes tun für jemanden der gerade in den Urlaub fahren will und nicht weiß wohin mit dem Hund. Punkt. Wenn ich dafür z.B. 10,00€ nehmen würde, d.h. 10,.. € für 24 Stunden Betreuung, dann sind das auf die Stunde gerechnet Cent-Beträge. Es ist ja wohl mehr als lächerlich, wenn ich oder auch jemand anderes Steuern bezahlen müßte. Das würde ja bedeuten, dass jedes Kind welches im Monat 50,00€ Taschengeld erhält, auch hierfür Steuern bezahlen müßte. Vor dem Gesetz sind alle gleich - Grundgesetz. Wenn sich mal die Leine löst: Das tut sie auch, wenn ich mir das vorher schon in allen Details ausmale. Aufmerksamkeit erschafft Realität,"immer" das in ein Naturgesetz. Ich wünsche die noch einen wunder-vollen Sonntag!!! Hundesitterin Link zu diesem Kommentar
gast 12. Juli 2015 Teilen 12. Juli 2015 Etwas blauäugig, wie Du das aufziehst.Das zeigt mir von vornherein zu wenig Verantwortungsbewußtsein...Meinst Du, eine Mami würde unter solchen Voraussetzungen ihr Kind zu einer Tagesmutter bringen?Auch für den Hund gilt ein Mindestmaß an Verantwortung und Professionalität. Link zu diesem Kommentar
segugiospinone 12. Juli 2015 Teilen 12. Juli 2015 @ segugiospinone Ich sehe hier wird nur in Pro-blemen gedacht. Das finde ich doch alles ein bisschen sehr weit hergeholt. Dein Beitrag ist ein typisches Beispiel für "gut gemeint", aber alles andere als "gut gemacht"! Ein Kind erbringt für ein Taschengeld keine Gegenleistung. DU jedoch schon! http://berufebilder.de/2008/nachbarschaftshilfe/ Und natürlich kann man mit "gut gemeint" an so eine Sache rangehen. Das geht so lange gut, bis was passiert oder das Finanzamt Dich wegen Steuerhinterziehung am Wickel hat, weil ein "netter" Nachbar neidisch ist und Deine "gut gemeinte" Dienstleistung anprangert. Abgesehen davon würde ich meine Hunde nicht irgendwem geben, nur weil der grad Langeweile hat, überspitzt gesagt. Selbst in einem seriös geführten Tierheim kann man nicht einfach hingehen und darf einen Hund ausführen. Aus gutem Grund. 3 Link zu diesem Kommentar
bunterhund 12. Juli 2015 Teilen 12. Juli 2015 Ich würde an deiner Stelle regional suchen. Deine Betreuung würden ohnehin nur Menschen aus dem näheren Umkreis annehmen und so viele gibt es hier nun nicht, die einen weg von 10km zu dir hätten. Vermutlich ist auch der Nachbar, der mal eine Betreuung für seinen Hund sucht, auch weniger anspruchsvoll und in deinen Augen weniger "schwarzmalerisch". Passieren können genau die gleichen Dinge, wie oben bereits genannt. Man sollte sich vorher informieren und absichern... Dieses Forum ist aber überregional und wenn hier jemand Hundebetreuung anbietet, dann muss man sich diesen Fragen stellen. Zudem lege ich sehr viel Wert auf Erfahrung und die Methoden. Ich möchte nicht, dass der Hundebetreuer meinen Hund trainiert, aber es findet immer Kommunikation statt und die sollte in meinem Sinne sein. Eben diese Erfahrung geht aus deinen Postings leider nicht hervor. Mich interessiert es nicht, ob Hund seinen Napf (so nennen Hundehalter üblicherweise das Ess-Geschirr des Hundes) mitbingen soll, sondern wie der Umgang und die Erfahrung mit Hunden ist, welche Angebote zur Auslastung gemacht werden, ob ein Garten vorhanden ist, wie das Umfeld ist etc. 2 Link zu diesem Kommentar
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