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Betreue Hunde


Hundesitterin

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lacrima

@Hundesitterin: du meinst mit "vor dem Gesetzt sind alle Gleich" doch nicht wirklich, dass, wenn das Taschengeld Minderjähriger nicht versteuert wird, auch Erwachsene Menschen keine Steuern zu zahlen haben???

 

Natürlich gibt es Steuerfreibeträge. Wenn man da drunter bleibt (mit dem gesamten zu versteuernden Einkommen) zahlt man nix. Ich bin aber nicht vom Fach (und jedes mal aufs neue dankbar, dass sich der Bartträger hier gemeinsam mit einem Vollprofi um Steuergeschichten kümmert - ist wirklich nicht meine Welt ;) ). Über die Gerechtigkeit von Steuern generell und die Anwenderfreundlichkeit des deutschen Steuersystems im Besonderen kann kann man streiten, definitiv!

 

Nicht streiten kann man in meinen Augen dagegen über den Sinn, Sachkundenachweise und bestimmte Vorraussetzungen zu verlangen, wenn es das  gewebsmäßige Hüten von Hunden betrifft. Du schreibst, hier würden sich alle nur auf die negativen Seiten konzentrieren. Das mag sein. Aber die Probleme, wenn ein von dir betreuter Hund mal eben vor einen Lastwagen läuft und einen Millionenschaden verursacht, sind mitunter massiv und nicht mal eben aus der Portokasse zu zahlen. Da muss man schon vorher schauen, was im worst case alles auf einen zukommen kann.  Gleiches gilt für Schäden am Hund (er frisst einen Giftköder, während du mit ihm Gassi gehst) oder beispielsweise wohnungstechnische Dinge (ist deine Wohnung geeignet? darfst du sie für die gewerbsmäßige Betreuung von Hunden nutzen?).

 

Benno hat da in meinen Augen auch ein ganz gutes Argument gebracht: deine Qualifikation. Ich würde selbstverständlich sowohl meine Kinder als auch den Hund mal für eine Stunde zur Nachbarin bringen, wenns brennt - auch dann, wenn diese keine entsprechende Qualifikation nachweisen kann. Wichtig in diesem Fall wäre mir aber, dass die Nachbarin einen guten Umgang mit Kindern / Hunden hat und weiß, was sie tut, jetzt mal so ganz alltagspraktisch betrachtet. Wenn ich mir nämlich so die Masse der Hundehalter / Eltern anschaue, die mir tagtäglich begegnet, will ich nicht bei allen, dass diese wirkliche Betreuungszeit mit meinen Kindern / Hund verbringen. Einen Hund oder ein Kind zu haben / gehabt zu haben, qualifiziert einen ja leider nicht dazu, ein wirklich guter Hundehalter / Kinderbetreuer zu sein. Leider.... wäre ja auch zu einfach.

 

Bringe ich meine Kinder / meinen Hund aber ein eine Betreuungseinrichtung, dann sind nicht nur ein ordentlicher Versicherungsschutz für mich wichtim, sondern vor allem die Qualifikation, die Empathie und auch das Engagement der dort arbeitenden Menschen. Natrürlich hat sowas auch immer viel mit Vorschussvertrauen zu tun - aber das alleine reicht einfach nicht.

 

"ich mag Hunde gerne, will aber keinen eigenen halten" würde mir als Qualifikation bei weitem nicht ausreichen.

 

 

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GuidoFranz

Aus steuerlicher Sicht müsstest du erst mal 3 Jahre lang einen Verlust erzielen um dann umgestuft zu werden in Liebhaberei. Grundsätzlich gilt immer erst mal, dass du Einnahmen (egal wieviel es auf die Stunde gerechnet ist) angeben musst in einer Gewinn und Verlust Rechnung (oder Bilanz aber das nicht in deinem Fall).

Wenn du Geld nimmst, dass du Hunde betreust musst du die Qualifikationen nach §11 TSchG einfach erfüllen.

Die anderen Einwände wegen Versicherung etc gelten ebenfalls.

Ich könnte jemandem wie dir niemals meinen Tillmann geben. Der ist zwar drinnen total toll aber draußen beißt er andere Hunde wenn er dazu kommt. Jemand der nicht in der Übung ist, mit Blitzangriffen klar zu kommen (egal ob Maulkorb drauf ist oder nicht) würde niemals meinen Hund bekommen.

Ich finde es auch nett gemeint von dir, aber mit der Umsetzung wie du sie dir vorstellst, kannst du wirklich auf die Nase fallen. Wir sind hier nicht schwarzseherisch sondern wollen dich evtl davor bewahren eine totale Bauchlandung zu machen.

was ist wenn dir jemand einen Hund gibt , der reißt sich los und beißt ein Kind?

Sowas kann IMMER passieren.

Und ohne Versicherung und Erfahrung wird sowas teuer und ganz übel

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segugiospinone

http://rechtsauskunft.recht-gehabt.de/verwaltungsrecht/begriff-gewerbsmaessig-in-11-abs-1-tierschutzgesetz-benoetigen-hundesitter-eine-erlaubnis-7.html

Das Ganze ist auch nicht einfach ein Antrag, dem stattgegeben wird oder nicht, sondern beinhaltet einiges an Lehrmaterial, dessen Inhalt man für die Beantwortung der Prüfungsfragen braucht. Und es ist auch nicht kostenlos, sondern die Prüfung kostet bei uns ein paar hundert Euro. Anderswo sogar mehr.

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Ich befürchte diese Überlegung ist ein "Schnellschuss".

 

Hattest du schon mal einen Hund da (für mehrere Tage) den du vorher nicht gekannt hast? 

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Junikind

Ich nehme aber erstmal nur kleine Hunde, da ich selbst keinen Hund habe und sozusagen klein anfangen will.

 

 

 

Wegen deinem vorhandenen Platz? Oder warum nur kleine Hunde  :???

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LuisasMami

Ein Bekannter von mir hat nach seinem Tod allen Freunden angeboten, deren Hunde zu betreuen, wenns brennt. Ohne Vergütung. Trotzdem hat er aus Versicherungsgründen extra dafür den Sachkundenachweis abgelegt.

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segugiospinone

Ein Bekannter von mir hat nach seinem Tod allen Freunden angeboten, deren Hunde zu betreuen, wenns brennt. Ohne Vergütung. Trotzdem hat er aus Versicherungsgründen extra dafür den Sachkundenachweis abgelegt.

 

:huh:

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Ein Bekannter von mir hat nach seinem Tod allen Freunden angeboten, deren Hunde zu betreuen, wenns brennt. Ohne Vergütung. Trotzdem hat er aus Versicherungsgründen extra dafür den Sachkundenachweis abgelegt.

 

Und je nach Bundesland und Hunderasse auch ablegen müssen, um mit den Hunden raus zu dürfen. Ich will hier wirklich niemandem die Motivation nehmen - aber wenn man sich dafür bezahlen lassen will, dann ist es eben nicht mehr eine private Gefälligkeit (die auch Rechtsfragen unterliegt), sondern an die die dafür erforderlichen Auflagen gebunden.

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