Zum Inhalt springen
Registrieren

Vermieter verbietet einen zweiten (kleinen) Hund


Ichhabe Keinennamen

Empfohlene Beiträge

kaedschn

Ich hatte ja schon geschrieben, wenn der Vermieter das nicht möchte dann könnt ihr wenig machen.

 

Schau mal, das habe ich dazu noch gefunden

"In einer Mietwohnung entspricht die Haltung von mehr als einem Hund regelmässig nicht mehr dem normalen Mietgebrauch, entschied aktuell das Amtsgericht München"

Link zu diesem Kommentar
segugiospinone

Ein Anwalt wird den Mietvertrag prüfen und entsprechende Urteile FÜR bzw. GEGEN eine Zweithundehaltung heraus suchen und Euch sagen können, wie hoch ggf. Euere Chancen sind, einen Rechtsstreit zu gewinnen. Außer, die Formulierung im Mietvertrag ist fehlerhaft, kann er den Vermieter anschreiben und ihm das mitteilen.
Findet er Urteile FÜR eine Zweithundehaltung gegen den Willen des Vermieters, kann man den Vermieter durch den Anwalt ebenfalls anschreiben lassen.
ICH als Vermieter wäre dann stinksauer und würde den Rechtsweg einschlagen.
Wollt und könnt Ihr den gehen, ist noch lange nicht gesagt, dass der Richter sich den Argumenten Eureres Anwaltes FÜR eine Zweithundehaltung anschließt.
Ist der Vermieter nicht gewillt, einem Zweithund zuzustimmen, wird er entsprechende Argumente GEGEN eine Zweithundehaltung nennen.
Und dann spricht der Richter ein Urteil ... das kann so oder so ausfallen, aber eines ist klar: KOSTENLOS ist das alles sicher nicht.

Link zu diesem Kommentar
kaedschn

Und nach so viel Rechtsstreit ist das Verhältnis bestimmt nicht mehr tragbar...

 

Wie viel ist es euch denn Wert? Einen zweiten Hund um jeden Preis?

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
Flusentrude

 

Aber eigentlich habe ich die Frage gestellt, um eine Antwort zu bekommen, ob ich Chancen habe mir einen weiteren Hund zuzulegen oder nicht. Nicht um es mir ausreden zu lassen.

Naja - aber du mußt dann halt auch mit Antworten rechnen,die dir nicht so gefallen und dich mit den Argumenten auseinandersetzen.

Oder halt warten,bis dann die ultimativ positive Antwort kommt.... ;)

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar

Ich frage mal wie Alt du bist und ob es für Dich eine Alternative wäre das du zuhause ausziehst ? Also das du dir eine eigene Wohnung suchst ?

 

Ich denke das dass der sinnvollste Weg wäre.

 

 

Es sind alles nur Denkanstöße hier.

Link zu diesem Kommentar
Junikind

Das wollte ich auch schon schreiben.  Es gibt ja viele Möglichkeiten - alleine wohnen, Wohngruppe, betreute WG etc.

 

Hab es aber gelassen, da ja ausdrücklich nur rechtliche Tipps zur Hundehaltung gewünscht wurden...............

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar

Ich denke auch, dass der Vermieter seine Meinung gesagt hat und diese auch nicht ändern wird.

Begründen muss er es auch nicht.

Du schreibst, ihr habt kein Geld für eine Hundeschule? Ein Zweithund kostet im Jahr allerdings mehr als eine gute Huschu.

Link zu diesem Kommentar

Ich kann Deinen Wunsch schon verstehen, aber wieviel Zeit hast Du denn für Deinen Hund? (Also noch Schüler oder in der Ausbildung oder oder?) Denn wenn sich dann doch auch jemand anderes um den Hund kümmern muss, wenn Du 8 Std. aus dem Haus bist, dann kann es doch auch passieren, dass der Dackel dann die Aktionen mit dem anderen Familienmitglied besser findet, als die mit Dir! :think:

 

 

 

Und dann spricht der Richter ein Urteil ... das kann so oder so ausfallen, aber eines ist klar: KOSTENLOS ist das alles sicher nicht.

 

 

Und wenn festgestellt wird, dass der Mietvertrag nicht mal einen Hund erlaubt? :o

 

Abgesehen davon, dass dann das Verhältnis zum Vermieter eh total gestört sein wird!

 

Ich sehe das wie BarneySt: Sein Haus, seine Regeln! Seid froh, dass er überhaupt einen erlaubt - hätte er das auch, wenn Ihr den Labbi nicht als Therapiehund deklariert hättet? :think: Es ist so schwer eine Wohnung MIT Hund zu finden, verderbt es Euch nicht!

 

Denn vielleicht kommt vor Gericht raus, dass Euer Hund gar keine Ausbildung dazu hat - und dann?

 

Ich wollte meinen Hund auch als Behindertenbegleithund für meine Tochter steuerfrei anmelden, weil mir jemand gesagt hat, das ginge....ja, denkste: Wo ist das "Diplom" des Hundes?  war daraufhin die erste Frage! Habe ich selber gemacht.....gilt nicht! ;)

 

 

Schwierig, die Situation, finde ich!

 

Joey steht bei mir nicht im Mietvertrag! Die Vermieterin hat damals gesagt, ihr wäre es egal, wenn sonst niemand im Haus was dagegen hat! 4 Parteien mögen Joey sehr! Eine ist relativ neutral bis skeptisch! (Sie mögen Hunde, aber doch nicht im Haus, die sind im Zwinger besser aufgehoben...nunja! :Oo ) Aber sie dulden ihn!

 

Die Hündin, die noch im Haus wohnt - da möchte ich wetten, dass die NICHT gefragt haben, ob sie erlaubt ist (weil Joey ja schon da war)! Und die bellt manchmal ständig, wenn sie allein ist! Sie wird NICHT immer abgetrocknet, bevor sie durch den Hausflur läuft usw. Ich habe Angst, dass sich irgendwann mal jemand wegen der beschwert und die Vermieterin dann sagt: Ok, KEINE Hunde mehr....... 4 meiner Nachbarn sagen zwar, die würden bestätigen, dass Joey noch nie jemanden belästigt hat, aber ob das dann zieht?

 

Daher wäre ich vorsichtig, bevor ich mich wegen dem Hund (Zweithund) mit dem Vermieter überwerfe! :(

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
Nasefux

Ich würde die Hundehaltung (in dem Falle die des zweiten Hundes) NIE über den Rechtsweg erzwingen. Denn selbst wenn man gewinnt, ist das Verhältnis von Mieter/Vermieter zerrüttet und man ist derjenige, der am allerersten Ärger bekommt, sollte jemals eine Beschwerde über die Hunde eingehen. Und das kann schnell mal passieren. 

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...