Sen 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Hallo, um auf den Punkt zu kommen; Ich habe Seit März 2014 eine ärztlich diagnostizierte Angst- und Panikstörung. Seitdem habe ich Schwierigkeiten, Situationen im Alltag, die mich belasten oder psychisch fordern, alleine zu meistern. Bevor wir ca. vor 1 noch keinen Hund hatten, bin ich kaum- bis gar nicht mehr raus gegangen. Termine nur mit Begleitung. Seit ich den Hund habe, ist mir ein nahezu beschwerdefreier Alltag möglich. Außer zum Supermarkt, Arzt. etc. (das mache ich dann mit meinem Mann zusammen) gehen der Hund und ich überall zusammen hin. Und ich kann dadurch endlich wieder einen fast komplett selbstständigen Alltag führen und auch ohne Belastung entspannt raus gehen. Neulich kam eine Doku über einen Mann mit Panikattacken. Er hat ebenfalls einen ganz normalen Hund (also kein extra ausgebildeten Therapiehund) und auf Grund von Attesten die der Mann hat, darf er seinen Hund überall mit hinnehmen. Zum Beispiel auch zu Behördenterminen, usw. Ich habe im Internet nichts gefunden, wo man diese Atteste machen lassen muss; Oder ob da ein Attest vom Hausarzt reicht. (wohl kaum, oder?) Supermarkt und Arzt geht, da kann ich mir die Termine so legen, dass ich meinen Mann mitnehmen kann. Aber besonders Behörde (z. B. Arbeitsamt) ist ein Problem. Da habe ich schon mal Sanktionen bekommen, weil ich einen Termin vormittags um 11 Uhr abgesagt hatte (früh genug und nach Vorschrift mit Formular-Vordruck) mit der Begründung, dass mein Mann mit müsse. Einen Termin nach 17 Uhr gab man mir nicht, denn als arbeitslose hätte ich ja sowieso den ganzen Tag Zeit. Zu dem 11 Uhr Termin konnte ich alleine nicht, und bekam prompt Sanktionen. Auf Grund der Angst- und Panikstörung möchte ich mir das nun auch attestieren lassen, dass ich den Hund als Begleitung im Alltag brauche. (Zumindest für Situationen oder Termine, wo mein Mann nicht mitkann) Der Hund ist auch komplett alltagstauglich, stressresistent, nicht aggressiv, gehorsam, ruhig, klein, unauffällig, usw. Wenn ich unterwegs bin, läuft er bei mir, interessiert sich nicht für andere Menschen, legt sich ruhig neben mich wenn wir warten oder es länger dauert, etc. also das wäre gar nicht das Problem. Meine eigentliche Frage zu dem Thema ist, wohin gehe ich um mir attestieren zu lassen, dass ich den Hund als Begleitung brauche? Gruß, Sen. Link zu diesem Kommentar
Gast 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Hallo Fühle Dich erstmal verstanden und gut aufgenommen hier Was das Attest angeht: wenn Du in Behandlung bist, frage doch mal den Arzt bzw. Psychiater, das ist sicherlich naheliegend. Das auch ein "ganz normaler Hund" ohne Ausbildung in solchen Situationen eine große Hilfe ist, kann ich nachfühlen. Link zu diesem Kommentar
LuisasMami 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Ich bin leider auch überfragt und kann nichts finden Der Hausarzt bzw. Psychologe alleine wird das nicht entscheiden können fürchte ich. Ihr könntet euch beim nächsten Amtsarzt erkundigen, dort könnte man sowas hoffentlich wissen. Der wird das ohnehin bestätigen müssen, vermute ich. Ein weiterer Ansprechpartner wäre evtl. die Krankenkasse (falls ihr da nette Sachbearbeiter habt), die haben da ggf. einen Überblick über solche Fälle und manche Kassen sind sehr motiviert in so unnötig komplizierten Fällen. Ich drücke die Daumen, dass du die Genehmigung ganz schnell und unkompliziert bekommst! Link zu diesem Kommentar
dieDanij 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Ich würde den Psychiater/Psychologen/Therapeut, bei dem du in Behandlung bist, darauf ansprechen. Der sollte zumindest für die Ämter ein entsprechendes Attest ausstellen können, in dem deine Angststörung bescheinigt wird und attestiert wird, dass es dir ausschließlich in Begleitung deines Mannes oder Hundes möglich ist, derartige Termine wahrzunehmen. Evtl. wird das auch über einen Amtsarzt laufen, der dafür vermutlich auf den behandelnden Arzt zurückgreifen muss? Bei den Sanktionen meinst du vermutlich die Arbeitsagentur, oder? Hier sollte doch ohnehin deine Störung bekannt sein, also in Form ärztlicher Bestätigung. Entsprechend würde ich mich da ganz heftig wehren! Es liegt ja nicht am mangelnden Willen, sondern du kannst ganz einfach nicht. Den Ämtern bliebe es ja dann frei zu wählen, ob sie dir Termine geben, die für deinen Mann möglich sind oder gestatten, einen "normalen" Hund mitzubringen. Der Hausarzt zB darf sowas sicher nicht attestieren, das liegt weit jenseits seiner Kompetenz. 1 Link zu diesem Kommentar
gast 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Ich würde mal beim zuständigen Veterinäramt anrufen und mich da erkundigen. Es muss ja eine Behörde eine Genehmigung ausstellen, dass ein Hund zB mit in öffentliche Gebäude darf. Als in HH die Leinenpflicht eingeführt wurde, hat mir das Veterinäramt, nach Vorlage eines ärztlichen Attest, eine Sondergenehmigung erteilt, dass Olivia ohne Leine durch die Stadt laufen darf. 2 Link zu diesem Kommentar
gast 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Neulich kam eine Doku... Meine eigentliche Frage zu dem Thema ist, wohin gehe ich um mir attestieren zu lassen, dass ich den Hund als Begleitung brauche? Meine Idee: schreib den Sender an, in dem die Doku gelaufen ist. Vielleicht können die diese Frage an jemanden weiterleiten, der sich damit auskennt. Bei der Recherche für die Doku sollte das Filmteam ja entsprechende Kontakte gefunden haben. Link zu diesem Kommentar
Marlies27 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Diese Bescheinigung bekommt man in den meisten Fällen vom Medizinischen Dienst ausgestellt. Den Antrag dafür kann Dein Hausarzt oder Psychologe stellen, den Termin für die Prüfung kannst Du so legen, das auch Dein Mann dabei sein kann. Diese Bescheingung ist dann für alle gültig - egal wo Du mit dem Hund als Begleiter hinein möchtest. Auch das Arbeitsamt muss den Hund dann akzeptieren. 1 Link zu diesem Kommentar
Andrea und ER 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Meine Idee: Frag beim nächsten Amtsgericht nach. Für Ausnahmeregelungen dieser Art braucht es bestimmt eine amtliche Begutachtung, die zu dem Schluss kommt, dass Du den begleitenden Hund brauchst. Link zu diesem Kommentar
gast 10. August 2015 Teilen 10. August 2015 Du kannst dich auch mal an Anna-Sophie Müller von http://www.hypo-hund.eu mit einem lieben Gruß von mir schreiben, die kann dir auch Infos bezüglich Anerkennung als Therapie und Begleithund sowie Zutrittsrechte geben. so weit Maico Link zu diesem Kommentar
Sen 2. September 2015 Autor Teilen 2. September 2015 Wow! Erst mal danke für die unterstützenden Antworten! Das macht mich echt baff, im positiven Sinn. In Behandlung bin ich nicht, weil ich zu dem damaligen Psychotherapeut meinen Hund auch nicht hätte mitbringen dürfen. Bisher habe ich auch ehrlich gesagt noch keine Praxis gefunden, wo man mir erlaubt hätte, den Hund mitbringen zu dürfen. Bei Hausärzten wo es auch viel um Hygiene, Wunden, etc. geht kann ich das voll verstehen. Aber bei einer Therapiepraxis Naja, so sind wohl die Regeln. Es wurde damals diagnostiziert als es auftrat (da hatte ich noch keinen Hund) und damals mit Tabletten unterdrückt, aber sonst nichts. Amtsarzt und Vet. Amt finde ich eine gute Idee, bin ich gar nicht drauf gekommen, danke. Ja ich meinte zB das Arbeitsamt. Es wird ja nicht mal bei den Jobs, die sie mir "vorschlagen" wirklich Rücksicht auf meine Probleme genommen. Und ja, mir wurde bereits mangelnder Wille unterstellt, Zitat: "Sie hocken ja eh den ganzen Tag arbeitslos zu Hause, dann können Sie auch vormittags zum Termin kommen" und wo ich dann sagte, dass ich aber meinen Mann als Begleitung brauche: "Nehmen Sie ihren Mann denn sonst auch überall hin mit? Sie können doch auch mal was alleine machen" Sie wollten mir aus Prinzip keinen Termin für nachmittags geben. Entweder ich wäre vormittags alleine gekommen, oder hätte (wegen Verweigerung) Abzüge bekommen. Medizinischer Dienst,...kannte ich gar nicht, dass es das gibt, danke für den Hinweis. Amtsgericht kann auch nicht schaden, vielleicht wissen die dann zumindest weiter. Danke Maico, ich gebe dir Bescheid, sobald ich sie angeschrieben habe. Lieben Gruß und nochmals ein großes Danke für die unterstützenden Antworten! Sen. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden