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Hund als Begleiter für Menschen mit psychischen Problemen


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hunley9001

Mir fällt da noch die Stadtverwaltung, das Bürgeramt, sowie die Landratsämter ein an die man sich wenden könnte.

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Wenn du noch auf der Suche nach einem Therapeuten bist, dann Google mal nach tiergestützten Angeboten. Sie werden immer häufiger und sind sicher auch offener für eigene Tiere

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Ich kann aus eigenen Versuchen dazu was schreiben da ich unter einer komplexen PTBS ( komplexe posttraumatische Belastungsstörung) leide. Die Hunde die man bei Angststörung nimmt wenn sie ausgebildet sind nennen sich PTBS Assistenshunde. die dazu gehörigen Abschlussprüfung kann man auch bei seinen eigenen Hund machen.

Aber im Gegensatz zu einen Blindenführhund trotz abgeschlossener Prüfung zum PTBS Assistenshund  hat man zwar die Chance in Läden, Ämtern zu dürfen aber sie ist gesetzlich gesehen immer noch nicht gültig!
Wie es dir mit Hund geht kann ich sehr verstehen, mein Hund holt mich aus flashbacks raus aus Albträumen stellt sich vor mir quer um mich zu schützen in solchen Momenten etc. und das alles ohne Befehle ohne Ausbildung

 

Ich war gerade in einer psychosomatischen Klinik   tja da sidn Blindenhunde als Besuchsbegleiter  erlaubt aber keine Assistenshunde. egal welche Art von Assistenshunde. Auch Rollstuhlfahrer dürfen mit ihren ausgebildeten Hund nicht rein.

Um zu sehen ob dein Hund eine Prüfung schaffen würde kannst du hier  schaun
http://www.hundeschulen.de/bhv/downloads.html

Assistenzhund-Teamprüfung und dann kommen noch zusätzliche aufgaben speziell für PTBS Hunde

 

Egal ob mit oder ohne Prüfung muss man da anders behandelt wird als Blindenführhund in jeden Laden Amt etc einzeln Genehmigung holen. Somit musst du immer einmal ohne Hund hin

Daher da wirst du nur wenig Chance haben erst recht wenn du nicht auch noch zusätzlich einen Behindertenschein hast

 

 

 

 

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Hi, danke euch.

 

Ich befinde mich auch zur Zeit in der Erwachsenendiagnostik zwecks Asperger Autismus. Aber das wird mit Sicherheit noch einige Monate dauern, was bis dahin auch nichts an meiner Panikstörung ändert. Nach Tiergestützter Therapie hatte ich früher, bevor ich den Hund hatte, schon mal gegooglet. Es gibt ein einiges Angebog bei uns in näherer Umgebung, aber die Kasse bezahlt diese Therapieform leider nicht.

 

Bei meinem Diagnostik Termin in der Klinik müsste bei solchen "belastenden" und "stressenden" Terminen für mich, eigentlich der Hund unabdingbar mit.

 

Die rechtliche Situation kenne ich nicht, ob man trotz einer "schriftlichen Erlaubnis" dass man den Hund braucht, dann tatsächlich trotzdem die Genehmigung von dort braucht, wohin man den Hund mitnehmen möchte/muss. Ich kann mir das irgendwie kaum richtig vorstellen. Wenn man einen Hund als Begleitung braucht, dass man dann trotzdem erst mal ohne Hund da hin muss (wie auch immer das gehen soll) um sich, selbst mit einem Gutachten o.ä. noch eine seperate Genehmigung zu holen.

 

Ich habe gerade die von dir verlinkten pdf's auf der Seite gelesen. Dort steht, der Hund darf bei der Erstprüfung maximal 4 Jahre alt sein. Soll ich mir deswegen jetzt nen neuen Hund holen, oder wie darf ich das verstehen?

 

Das Alter des Hundes, wenn er nicht gerade an der Obergrenze seiner Lebenserwartung ist, sagt doch nichts darüber aus, wie gut oder schlecht der Hund eine Begleitung für jemand mit psychischen Problemen darstellt. Ich habe mir den Hund nach seinem Wesen und Charakter ausgesucht, und danach wie er zu mir passt.

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Das mti den Alter habe ich auch in anderen BBH Gruppen gelesen, irgendwann hatte ich in den Prüfungsbedingungen gelesen das bei  Prüfung Hund das 5. Lebensjahr noch nicht erreicht haben darf. Genauso muss ein Rüde Kastriert sein vor Prüfung etc

Und ja die Prüfung nützt in Deutschland  noch nicht so viel wie beim Blindenführhund da sie gesetzlich zumindest 2014  noch nicht verankert war und das wird  noch einige Jahre dauern hies es.

bis ausgebildete Blindenführhunde die Rechte haben wie heute hat es auch Jahre gedauert

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Das sind ja doofe Regelungen, mit der Kastrationspflicht beim Rüden und das so ein Hund nicht älter als 5 sein darf :Oo:( Denen ist aber schon klar, dass man nicht so ohne weiteres einen Rüden kastrieren darf? Und als ob ein Hund doof und krank wird, sobald er erstmal älter als 5 ist. Da trifft die Bürokratie mal wieder knallhart auf die Realität und kommt nicht mit ihr zurecht. Schade, echt.

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Ich habe mal auf einer Messe die für Behinderte war udn wo auch  ein Stand  mit Assistenshunden war nachgefragt.

Grund sei

- kastrierte Hunde  reagieren nciht so heftig auf läufige Hunde und sidn auch wenn Hundehalter warum auch imemr gerade ausfällt  dann nciht hinter einer läufigen Hündin hinterher. Anders halt bei intakten Hunden die dann wenn sie keinen Befehl bekommen weil Hundehalter zB einen  Anfall hat oder gerade mti Rollstuhl umkippte oder bei psychisch kranken gerade mitten im flashback sidn  noch voll in ihrer Aufgabe udn holen zB Hilfe.

 

- Eine Ausbildung dauert ca 2 Jahre bis alles Reibungslos geht noch länger  da ein Hund aber rechtzeitig auch  in " Rente" gehen soll lohnt  sich die Ausbildung nciht wenn Hund älter als 5 sind

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Ich denke auch dass gewisse Randbedingungen sinnvoll sind. Es macht wohl nicht allzu viel Sinn einen (Überteibung) 13jährigen Hund als Therapiehund ausbilden zu wollen. Irgendwo muss man die Grenze schon setzen. Da die großen Hunderassen nun mal nicht so alt werden, finde ich die Einschränkung bis 5 Jahre eigentlich in Ordnung. Und die Sache mit der Kastration macht, auch wenn ich niemand bin, der einen Hund mal eben schnell kastriert, Sinn. Ein Hund der nicht in seinen Hormonen gefangen ist, ist im allgemeinen verlässlicher als ein intakter Rüde. 

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Hallo,

ich würde empfehlen, bei der Stadt einen Schwerbehindertenausweis bzw. die Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen. Darin wird dann auch vermerkt, ob eine Begleitung notwendig ist. Welche Behörde in welcher Stadt dafür zuständig ist, kann sicher die Behördenauskunft klären. Der Schwerbehindertenausweis ist ein offizielles Dokument und man bekommt besondere Rechte zuerkannt. Bei einem ärztlichen Attest ist das wohl eher nicht der Fall. Im Prüfungsprozess müssen die behandelnden Ärzte angegeben werden und sie müssen von der Schweigepflicht entbunden werden. Dies ist meiner Ansicht nach der sicherste Weg, eine Einschränkung in der Öffentlichkeit beweisen zu können, wenn es notwendig ist. Ich bin den Weg auch gegangen. Übrigens: in meinem Dokument steht nichts über die Art der Einschränkung, nur der Grad der Schwerbehinderung. Weitere Rechte oder Bedürfnisse (wie Begleitung) werden über zusätzliche Kennbuchstaben angegeben.

Ich merke immer wieder, dass die Begriffe „Therapiehund“ und „Assistenzhund“ vermischt werden. Therapiehunde sind keine Assistenzhunde. Assistenzhunde arbeiten nur für ihren Besitzer, begleiten ihn ständig und haben besondere Zugangsrechte, die in Verordnungen oder Gesetzen verankert sind (leider nicht bundeseinheitlich). Sie sind speziell ausgebildet, haben eine Prüfung abgelegt und tragen ein Kennzeichen, das sie als Assistenzhund ausweist. Therapiehunde haben hingegen keine besonderen Rechte, arbeiten auch ganz anders. Ich würde empfehlen, den Hund dieser besonderen Prüfung zu unterziehen. Wenn er sich sowieso schon vorbildlich benimmt, wird er den allgemeinen Teil sicher bestehen. Darüber hinaus werden mindestens drei Hilfsleistungen für den Besitzer geprüft. Welche das im Einzelfall sein sollten, ist für jeden unterschiedlich. Ich denke, dass man sich am besten an spezielle Trainer wendet, die sich auf die Ausbildung von Assistenzhunden spezialisiert haben. Auch wenn Deutschland noch weit davon entfernt ist, alle Arten von Assistenzhunden wirklich einheitlich anzuerkennen (auch Blindenführhunde sind Assistenzhunde…), sowohl politisch als auch gesellschaftlich, ist das meiner Meinung nach trotzdem der beste Weg, am Ende mit Überzeugung spezielle Zugangsrechte einfordern zu können und an der allgemeinen Akzeptanz etwas zum Positiven zu verändern.

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