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Hund als Begleiter für Menschen mit psychischen Problemen


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Darbain78

Aber besonders Behörde (z. B. Arbeitsamt) ist ein Problem. Da habe ich schon mal Sanktionen bekommen, weil ich einen Termin vormittags um 11 Uhr abgesagt hatte (früh genug und nach Vorschrift mit Formular-Vordruck) mit der Begründung, dass mein Mann mit müsse. Einen Termin nach 17 Uhr gab man mir nicht, denn als arbeitslose hätte ich ja sowieso den ganzen Tag Zeit. Zu dem 11 Uhr Termin konnte ich alleine nicht, und bekam prompt Sanktionen.

 

 

Erst einmal super, dass du über dein "Handicap" schreiben kannst. Ist deine Erkrankung beim Amt bekannt? Wenn nicht sofort machen, dann wirst du aus der Vermittlung genommen. Zusätzlich wirst du dann eine Einladung zum medizinischen (MD) und/oder psychologischen Dienst (PD) der Agentur für Arbeit erhalten. Was den Termin angeht liegt es leider im ermessen der jeweiligen Bewerberbetreuung ob Sanktionen erfolgen bei Nichteinhaltung eines Termins. Da erneut die Frage ist deine Erkrankung bekannt? Egal ob ja oder nein, wie bereits geschrieben wurde, Einspruch einlegen und/oder das Gespräch mit der Person in der Agentur führen. Es gibt die Möglichkeit, wenn die Person in der Agentur nicht erreichbar ist, einen Rückruf zu bekommen.

 

Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!

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  • 1 Monat später...

Ich schieb das Thema mal nach oben, weil mich interessieren würde, ob du weitergekommen bist.

Die Tipps von Moss sind gut und richtig, die würde ich mir zu Herzen nehmen ;)

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hunley9001

Habe einen GdB von 60% und im Spätsommer 2014 wegen bleibender Beeinträchtigung der Beweglichkeit den blauen Parkschein für Schwerbeschädigte beim Versorgungsamt beantragt.

Zwischenzeitlich liegt die "Sache" seit einem halben Jahr beim Anwalt. Das Amt sitzt den Antrag mal wieder aus... war bisher immer so.

Jeder Antrag wird erstmal abgelehnt und wenn der / die Betroffene zum Anwalt geht "ruht" alles erstmal.

Im Vergleich zur Threatstellerin sind meine Probs richtig  "PillePalle".

Da mag ich mir garnicht ausmalen wie lange die Arme braucht, bis die zuständigen Ämter das Thema Begleithund wohl entscheiden haben. Ich empfehle auf jeden Fal die Zuhilfenahme eines guten Fachanwalts für Sozialrecht, sonst wird das wohl nix!!

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Wir haben das Thema bereinigt und wieder geöffnet. 

 

Es handelt sich um ein sehr persönliches und sensibles Thema. Dies ist bei jeder Antwort zu beachten. (Haben ja soweit auch eigentlich alle hinbekommen... nicht wahr?)

 

Noch ein Edit: Ich habe das andere Thema entfernt, damit nicht weitere Zitate, von Äußerungen, die wir nicht hier haben wollen im Forum stehen. :)

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Wir haben das Thema bereinigt und wieder geöffnet. 

 

Es handelt sich um ein sehr persönliches und sensibles Thema. Dies ist bei jeder Antwort zu beachten. (Haben ja soweit auch eigentlich alle hinbekommen... nicht wahr?)

 

Noch ein Edit: Ich habe das andere Thema entfernt, damit nicht weitere Zitate, von Äußerungen, die wir nicht hier haben wollen im Forum stehen. :)

Schön, dass ihr so schnell reagiert habt, find ich gut ;)

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Hi,

naja das mit der Altresbegrenzung beim Hund könnte man (finde ich) etwas invidueller regeln. Es gibt (nicht böse gemeint) Rassen bzw. Hunde, die nicht so intelligent sind, oder sich beim Lernen schwer 'tun, auch wenn sie unter 5 Jahre alt sind. Und ebenso gibt es sehr intelligente Hunde, die sehr schnell lernen und begreifen, und für die es keine Hürde ist wenn sie älter als 5 Jahre sind.

 

Jetzt keine 13 beispielsweise, das sehe ich ein. Aber zum Beispiel für ein 6-jährigen kleinen-, und sehr intelligenten Hund wäre es kein Nachteil, dass er für diese Ausbildung nicht mehr unter 5 Jahre alt wäre. Und für mich beispielsweise ist das Wesen des Hundes viel mehr relevanter, als sein Alter. Weil mir selbst ein 8 jähriger Hund, der aber meine Probleme stützt, viel mehr nutzt, als ein 3 jähriger der mich nicht so stützt.

Aber ich weiß, irgendwo müssen sie die Altersgrenze eben möglichst für alle einigermaßen sinnvoll machen. Auch wenn es schade ist...

 

Das mit dem Schwerbehindertenausweis ist eine sehr gute Idee, danke! Ich wusste bisher nicht, dass das auch bei psychischen Problemen möglich ist, sondern dachte immer, das würde nur körperliche Einschränkungen betreffen.

 

@Darbian78, bekannt so weit eigentlich schon. Aber ich weiß nicht, ob es der Vermittler auch in meine Akte eingetragen hat, darin habe ich keinen Einblick. Wundern würde es mich nicht, das würde erklären, weshalb es vom Arbeitsamt keinen zu interessieren scheint bzw. auch bei "aufgedrückten" Stellenangeboten offenbar keinerlei Rücksicht auf meine Probleme/einschränkungen genommen wird.

 

Bis 03. November bekomme ich noch ALG1, ab dann brauche ich sowieso wieder einen Termin bei der Agentur. Heute habe ich auch überlegt, ob ich das der Arbeitsagentur ggf. einfach schriftlich (mit Einschreiben und Nachweis) zusende, Hauptsächlich als Absicherung für mich.

 

@hunley9001, oh  mann das klingt ja besch**eiden. Naja, PillePalle finde ich das nicht, was du erzählst. Eher erschreckend...Ist ja auch nicht gerade eine Kleinigkeit was du hast, und dann wirst du aber einfach so in der Luft "hängen gelassen" und nichts geht voran.

Mir fehlen da echt die passenden Worte dafür...was machst du denn in der Zwischenzeit, so lange dein Antrag noch nicht durch ist? Weil, auch ohne dass dein Antrag durch ist, hast du ja trotzdem schon die Beeinträchtigungen und Beschwerden.

 

 

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Ich versuche eine Antwort auf deine Frage bezüglich das der Hund nicht älter als 5 Jahre sein sollte.

 

Ich denke das es, wenn es zu einer Anerkennung der Ausbildung beim Hund kommen sollte, diese Ausbildung auch einiges an Geld kosten wird.

 

Daher wird es wohl auch diese Alters-Grenze geben. Das hat wohl auch etwas damit zu tun dass sich Lebenserwartung nennt.

 

Für uns sind Hunde Lebewesen, der Gesetzgeber sieht Hunde noch als Sache an, also ist / wäre der Assistenshund für den Gesetzgeber der ja darüber befindet nur eine Sache - und da gibt es glaube ich so eine Art Neuwert Regelung ??? Könnte ich mir jedenfalls so in der Art und Weise vorstellen.

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