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Hund als Begleiter für Menschen mit psychischen Problemen


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Ja, ich hab gelesen, dass die Krankheit diagnostiziert wurde, nun muss sie noch anerkannt werden.

 

Tut mir leid, auch das verstehe ich wieder nicht, was Du mit Anerkennung meinst. Wenn die Diagnose steht, was muss noch anerkannt werden? Hm. Offen ist natürlich, inwieweit die Erkrankung bzw. die Einschränkungen als Behinderung anerkannt werden (meintest Du das?), aber genau das passiert ja aufgrund des Antrags auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Habe ich jetzt etwas falsch verstanden?

 

Aber Du magst Recht haben, das alles ist natürlich sehr viel und muss vielleicht erst einmal sacken. Vielleicht mag sich die TE noch einmal äußern, was sie in der Zwischenzeit erreicht hat, was sie jetzt vor hat und was für neue Fragen sich ergeben haben, aber da das Ganze ja sehr privat ist und das hier ein öffentliches Forum, muss sie das natürlich nicht.

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inwieweit die Erkrankung bzw. die Einschränkungen als Behinderung anerkannt werden

 

Genau das meinte ich.

 

Nicht jede Krankheit wird vom Versorgungsamt als Behinderung eingestuft.

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hunley9001

Tut mir leid, aber ich denke, den Widerspruch hättest du dir sparen können.

Hast du dich informiert, was man für Beeinträchtigungen haben muss, um den blauen Parkausweis zu bekommen?

Mit 60% ohne weitere Buchstaben, hat man nichtmal ein Anrecht auf den orangenen Parkausweis.

Hast du, außer den 60% noch weitere Buchstaben in deinem Schwerbehindertenausweis?

 

Nein, sind ebenfalls beantragt. Ebenso die Erhöhung auf mindestens 80%. Zur Zeit sind mal die die behandelnden Ärzte mit entsprechenden Gutachten gefragt.

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  • 2 Wochen später...

Ich versuche eine Antwort auf deine Frage bezüglich das der Hund nicht älter als 5 Jahre sein sollte.

Ich denke das es, wenn es zu einer Anerkennung der Ausbildung beim Hund kommen sollte, diese Ausbildung auch einiges an Geld kosten wird.

 

Hallo,

aber es kann auch ein 2-jähriger Hund an etwas sterben und ein 6-jähriger Hund je nach Größe noch gute 10 Jahre leben. (Ich weiß...die perfekte Lösung für jede Situation gibt es nicht. Aber ich finde es gut, dass du dir Gedanken über eine mögliche Antwort für diese Altersgrenze gemacht hast) :)

 

 

Im Grunde wird dein "Status" im System geändert, wenn etwaige Einschränkungen vorhanden sind. Diese Änderung zeigt eigentlich jedem zuständigen Mitarbeiter an in wie weit und in welche Tätigkeiten du vermittelbar bist

 

Ich bin jetzt schon mal einen Schritt weiter gekommen!  :lol: Bei der Arbeitsagentur habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich meinen Hund als Begleitung mitnehmen muss, und das auch entsprechend begründet. (Also nicht gefragt ob es ok ist, sondern gesagt dass ich ihn brauche)  und es wurde zu meiner Überraschung und Verwunderung kommentarlos akzeptiert und geht in Ordnung. Ohne dass ich ein Attest vom Arzt vorlegen soll, und ohne dass mein Hund bereits eingetragen wäre, einen SBA habe ich auch noch keinen, und der Hund ist ja auch kein ausgebildeter Begleithund. 

 

Hat mich echt stark verwundert, dass das beim Arbeitsamt so problemlos akzeptiert wurde. Ich habe extra nochmal nachgefragt ob es in Ordnung geht, oder ob ich irgendwas vorlegen muss.

 

Mein Anwalt hat es vor Jahren mal so formuliert: Jeder, der dauerhafte orthopädische Einschränkungen hat, hat ebenso psychische Probleme eben deswegen.

Ja die Aussage kann ich aus eigener Erfahrung leider auch so unterschreiben.

WOW dein Beispiel mit den 10 Anträgen ist krass...aber so gesehen, stimmt schon...aus Sicht der Behörde.

 

 

Da der Hund schon bei Dir lebt und sich bewährt hat, sowohl was sein Benehmen in der Öffentlichkeit betrifft, als auch was die Stütze für Dich betrifft, würde es sich meiner Meinung nach allemal lohnen, trotz des höheren Alters eine Assistenzhundprüfung zu versuchen und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, mit einer guten Begründung. Mir fiele dazu auch ein: Ist der Hund kleiner? Er hätte z.B. durchschnittlich eine höhere Lebenserwartung als die üblichen großen Hunderassen, die hauptsächlich als Assistenzhund ausgebildet werden, oder nicht?

 

Mh, irgendwo hast du damit ja schon Recht. Mehr als ablehnen können sie es auch nicht, und dann habe ich auch nicht weniger, als wenn ich es nicht versucht hätte.

 

Der Arzt soll dann einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Wenn dein Arzt das macht, istbdas immer besser, als wenn du den Erstantrag stellst.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob der Arzt das macht. Meines Wissens gehört das nicht zur Aufgabe vom Arzt. Und meine persönlichen Daten (Name, Anschrift, etc.) sollte ich ja schon noch selbst eintragen können. Unterschreiben muss ich ja auch selbst. Und die jeweiligen Ärzte können ja Atteste, Befunde, Berichte und dergleichen mit zum Antrag dazu legen.

 

Ich kann aber momentan nicht in permanenter Behandlung sein, weil ich eig. auch für Psychotherpaie-Termine den Hund als Begleitung mitnehmen müsste, aber das widerum muss ich ja erst beantragen.

 

Wenn das Landratsamt noch weitere Unterlagen zwecks meinem SBA Antrag nachgereicht braucht, teilen sie mir das mit, ich besorge die benötigten Unterlagen und reiche sie dann nach. Ich weiß ja im Vorfeld gar nicht, was die in wie weit als Behinderung anerkennen, wofür sie welche Unterlagen brauchen usw. Was ich habe, lege ich mit bei und wenn noch was benötigt wird, dann reiche ich das nach.

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Wenn das Landratsamt noch weitere Unterlagen zwecks meinem SBA Antrag nachgereicht braucht, teilen sie mir das mit, ich besorge die benötigten Unterlagen und reiche sie dann nach. Ich weiß ja im Vorfeld gar nicht, was die in wie weit als Behinderung anerkennen, wofür sie welche Unterlagen brauchen usw. Was ich habe, lege ich mit bei und wenn noch was benötigt wird, dann reiche ich das nach.

Darum meinte ich ja, dass das dein beh. Arzt machen kann.

 

Aber du kannst den Antrag natürlich selber stellen. Ich dachte, du hast das in der Zwischenzeit schon gemacht?

 

Den Antrag kannst du auch Runterladen.

 

http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm

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Ich kann aber momentan nicht in permanenter Behandlung sein, weil ich eig. auch für Psychotherpaie-Termine den Hund als Begleitung mitnehmen müsste, aber das widerum muss ich ja erst beantragen.

hier, im nördlichen Norden, kenne ich -aus beruflichen und privaten Zusammenhängen- fast ausschließlich Psychotherapeuten, Psychiater (und ergotherapeutische Praxen,die durchaus auch Angststörugen behandeln!), wo ein Hund ohne jeden "Antrag", einfach auf Nachfrage, problemlos "mit rein" darf.... Das das in Praxen, wo Hygienebedingungen eine Rolle spielen, anders ist, ist einleuchtend, aber darum geht es in keinem der genannten Fachgebiete....

 

Ich fürchte, du baust dir in der Hinsicht Hürden, die (evtl) gar nicht da sind...

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Ich freue mich für Dich, dass Du den Hund nun mit zum Arbeitsamt nehmen darfst. Das ist doch schon einmal toll. Die anderen Anträge/Probleme anzugehen, schaffst Du dann Schritt für Schritt auch noch. Viel Glück!

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