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Rechtslage nach Anzeige wegen Hundebiss


Andrea und ER

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Andrea und ER

Kurze Schilderung der Sachlage:

Ein Bekannter mit 2 großen Hunden steht nach Gassigang im Leinenzwang- Wald an seinem Auto, will eben die Hunde unangeleint einladen, da braust ein Auto mit zwei darin bereits wütend kläffenden Hunden auf den Parkplatz, die Fahrerin parkt das Auto Heck zu Heck mit ca. 3 Meter Abstand zum Wagen meines Bekannten, steigt augenblicklich aus und reißt ebenso schnell die hintere Tür des Wagens auf, lässt ihre kläffenden Hunde unangeleint aus dem Auto auf die Hunde meines Bekannten zu stürmen. Diese wehren sich gegen die Attacke lautstark, es kommt zu einer kurzen Rangelei (keine 10 Sekunden), werden von meinem Bekannten aber sofort ins Auto verfrachtet und die Sache ist vorbei.

Fast.

Die Hunde (einer ebenso groß wie die Hunde meines Bekannten, einer etwas kleiner) der Frau rennen nach wie vor unangeleint auf dem Parkplatz herum, einer der Hunde läuft auf die stark befahrene Hauptstraße, mein Bekannter teilt dies der pöbelnden Frau mit, diese läuft los, um ihren Hund zu holen, da der Hund auf Rufen nicht hört, muss dabei noch ihren Zweithund von der Straße holen, da dieser ohne ihr Wissen mitgelaufen war. Kaum zurück pöbelt sie weiter und wirft meinem Bekannten vor, einer seiner Hunde habe ihren ins Ohr gebissen. Mein Bekannter sieht sich das und den ganzen Hund an, kann eine Blutspur auf dem Deckhaar des Ohres sehen, aber keine Verletzung. Woher das Blut stammt, ist unklar. Wer eine etwaige Verletzung verursacht hat, ebenfalls. Die Frau droht nun handgreiflich zu werden, mein Bekannter entfernt sich daraufhin in seinem Auto, muss noch die Frau auffordern, ihren Hund hinter seinem Auto wegzunehmen, der dort, ins Auto bellend, herum läuft.

 

Die Frau hat Anzeige erstattet und behauptet, ihr Hund hätte in Narkose operiert werden müssen. Die Hunde meines Bekannten haben ohne Ansehen der Person und Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht auferlegt bekommen. Lt. fachlich kompetentem Rechtsanwalt hat der Widerspruch sehr wahrscheinlich keinen Zweck. Ihn damit zu betrauen ist rausgeschmissenes Geld, meint er (ich war dabei, wir haben fast 2 Stunden bei dem gesessen, weil wir es nicht glauben konnten und er uns die Rechtslage wirklich ausführlich erklärt hat). Die Vorstellung beim Amtstierarzt wird evtl. eine Empfehlung bringen können, den Leinenzwang im Auslaufgebiet aufzuheben, mehr aber nicht. Nach 2 Jahren kann man die Aufhebung beantragen und einen Wesenstest mit den Hunden ablegen. Findet mein Bekannter per Aushang noch einen Zeugen, der das Geschehen beschreiben kann, wird es vielleicht günstiger ausgehen.

 

Beide Hunde meines Bekannten haben die Begleithundprüfung, laufen IPO und Fährte, sind gekört mit Wesenstest, mein Bekannter selbst hat den Sachkundenachweis. Ich kenne beide Hunde seit Jahren aus dem Auslaufgebiet frei laufend und ohne Kämpfe.

 

Tatsache ist, dass JEDER Dich anzeigen kann, weil Du einen Hund hast, und behaupten, dieser hätte gebissen. Das muss er irgendwie nachweisen (Verletzung vorweisen, ärztliches Attest über eine geeignete Verletzung vorlegen), er muss nicht nachweisen, wie es zu dem Vorfall kam, er muss nicht nachweisen, dass der Biss von Deinem Hund stammt. Du bekommst daraufhin sofort Maulkorb- und Leinenzwang für Deinen Hund.

Im Sinne der Gefahrenabwehr.

 

Ich verstehe die Idee dahinter. Ich finde die Missbrauchsmöglichkeiten erschreckend! Und die Chancenlosigkeit der Angezeigten auch.

Ich plädiere dafür, Hundeangriffe, die nicht ernst ausgehen, nicht sofort anzuzeigen. Damit zu drohen, sollte die Gesprächsbereitschaft auch bockigster Huhas verbessern. Ich wünsche keinem Hund, der sich gerade mal gegen attackierende Kläffer einer sich komplett falsch verhaltenden Hundehalterin zur Wehr setzt, dass er daraufhin keinen Freilauf mehr bekommt.

 

Das kann einem auch passieren, wenn der Hund angeleint ist, murkelklein und schissig, aber versehentlich ein Loch in den distanzlosen Labi beißt.

Oder in ein krankes Kaninchen, das am Wegesrand sitzt oder in eine dreiste Katze, selbst wenn ein Übelmeinender Dich anzeigt, weil Dein angeleinter Hund eine Maus "reißt". Gefährlicher Hund.

Kannst Du nachweisen, dass die Maus zuerst zugebissen hat, sieht die Sache anders aus. Wehren darf er sich nämlich, aber erst, wenn er selbst wirklich angegriffen wurde. Weil ein Hund ein potentiell immer gefährliches Tier ist, wird bei einer entsprechenden Anzeige zur Gefahrenabwehr eben die sofortige Sicherung verfügt.

 

Übrigens wird der Streitwert grundsätzlich bei mindestens 5.000 € angesetzt, wahrscheinlicher sind 7.500 €, das macht die Ra- Rechnung dann auch ordentlich teuer.

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Unterstellt der Vorfall hat sich so zugetragen, sollte man sich dagegen zur Wehr setzen und zwar unabhängig davon ob ein Zeuge vorhanden ist oder nicht.

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Ich hab es ja auch dick, wenn Leute auf den Parkplatz fahren, sofort die Türe auf und die Hunde aus dem Auto springen in wilder Aufregung. Wenn ich ein Auto kommen sehe, grad auf Waldparkplätzen, rechne ich immer mit solchen Deppen und sichere meine Hunde sofort oder lass sie zB. erst aus dem Auto, wenn die anderen des Weges gegangen sind und falls ich grad dabei bin ,s ie ins Auto zu laden, dann schau ich, dass ich das wie der Blitz mache. Dieses ignorante Verhalten ist leider keine Seltenheit, sondern sehr verbreitet (die Hunde sind ja meist schon im Auto völlig durchgedreht und die HH sind dann nur darauf bedacht, die Hunde so schnell wie möglich endlich raus zu lassen) und dass die Hunde dann in Clinch kommen direkt vor den Autos (Revier) bei so überzogener Aufregung, ist auch kein Wunder.

 

Wenn der Hund der Frau in Narkose genäht werden musste, kann es aber keine solche Kleinigkeit gewesen sein (ein Loch im Ohr oder ein oberflächlicher Riss wird normal nicht genäht) und ja, wenn er seine Hunde nicht angeleint hatte, dann ist er jetzt der Dumme, wenn seine nicht auch gebissen worden sind und ohne den Nachweis wird sie wohl kaum den Leinenzwang durchsetzen können.

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FALLS der Hund in Narkose genäht werden musste, muss sie ja eine Rechnung vom Arzt beibringen können.

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schnauzis

Ich hatte auch mal einen ähnlichen Vorfall und trotz meiner Nachfrage vor Ort ob den Hunden der Gegenseite etwas passiert sei und erfolgtem Verneinen ... kam Tage später ein Brief mit der Information über die Anzeige wegen eines Beissvorfalls mit Verletzung des gegnerischen Hundes und sofortiger Anordnung von Leinen- und Maulkorbzwang.

 

Ich bin daraufhin zur nächstmöglichen Sprechstunde des Amtstierarztes ( mit allen angeleinten und mit Maulkorb versehenen Hunden) und habe dort die Hunde vorgestellt und sämtliche Papiere über alle Prüfungen vorgelegt. Daraufhin wurde vom Amtstierarzt die Maulkorb- und Leinenzwanganordnung aufgehoben ( und es folgte später noch das Schreiben darüber vom Ordnungsamt).

 

Durch meine ausführliche Schilderung des Vorfalls und der mir bekannten Fakten über Verhalten von Hunden und Haltern der Gegenseite ( über den Vorfall hinaus ) bekam die Gegenseite auch eine Aufforderung zur Vorstellung der Hunde und ich sah diese ab da nur noch angeleint...

 

Ich würde auf jeden Fall zum Amtstierarzt gehen...

 

LG Heike

 

 

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dieDanij

Ich empfehle da dringends einen Rechtsanwalt, in dessen Spezialgebiet so etwas fällt. 

In der KSG wird immer wieder RA "Lars-Jürgen Weidemann, Mühlheim an der Ruhr" empfohlen.

Der kann/wird auch telefonisch aktiv!

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Tina+Sammy

Jepp, den Weidemann empfehlen wir bei uns in der Hundeschule auch immer, wenn es solche Fälle gibt.

Der wird, meines Wissens nach, deutschlandweit tätig.

Und wie Mark schon schrieb:unbedingt zur Wehr setzen.

Ich hatte letztens den Fall im Bekanntenkreis, dass ein Aussie-Mix eingezogen werden sollte, der seit 22 Monaten in seiner Familie war.

Was man denen bei der Vermittlung verschwiegen hatte: der Hund war beim Vorbesitzer als gefährlich eingestuft worden. Und hätte somit gar nicht an einen Privathaushalt gehen dürfen.

Frist von drei Wochen, bis dahin sollte der Hund in ein Tierheim gebracht werden.

Die Frist gab es, damit das "beste Tierheim für solche Fälle" ausgesucht werden konnte. O-Ton der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes...

Noch vor Fristende, nach zwei Besuchen beim Amt konnten wir das abwenden.

Waren aber zwei wirklich schlimme, tränenreiche Wochen für die Familie.

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Ist deinem Bekannten denn vor Erlass der Ordnungsverfügung überhaupt rechtliches Gehör gewährt worden? 

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hunley9001

Hatte mal vor einigen Jahren einen Vorfall mit einem anderen Autofahrer der mich massiv gefährdet und genötigt hatte (überholen bei Gegenverkehr, schneiden meiner Fahrspur, ausbremsen bis fast zu Stillstand). Daraufhin zur Rede gestellt, hatte ich mich so vor seine Autotüre gestellt, dass er nicht aussteigen konnte um eine Prügelei zu verhindern! Nach einem Wortgefecht fuhr ich weiter (hatte sowieso keinen Zweck). 2 Tage später erhielt ich eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung und 2 Wochen später einen Strafbefehl wegen, Eingriff in den Strassenverkehr, Nötigung, Körperverletzung usw.

Strafmass: € 2000.- Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot!

In der Verhandlung konnte ich meine Version glaubhaft vermitteln und daher wurde das Strafmass auf € 700.- zzgl. Gerichtskosten reduziert.

Nach der Verhandlung nahmen mich der Richter und Staatsanwalt auf die Seite und meinten warum ich nicht umgehend Anzeige erstattet hätte? Dann wäre der Fall ganz anders gelaufen!

Merke: Wer in unserem Rechtssystem als erstes den Finger streckt, hat mal grundsätzlich mehr Recht und wird als glaubwürdiger eingestuft, auch wenn`s der grösste "Dreckbär" ist...

Seither habe ich die Direktdurchwahlnummern vom Ordnungsamt und den umliegenden Polizeirevieren im Kurzwahlspeicher.

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Pflegefelle

Äußerst übel, aber gerade eine solche Geschichte zeigt, warum immer mehr Hundehalter "aufrüsten und verjagen".

 

Ich schließe mich der Empfehlung RA Weidemann an.

 

Stellt sich auch die Frage, ob die verordnete Leinen- und Maulkorbpflicht dauerhaft gilt, oder im Zuge der sofortigen Gefahrenabwehr für den Zeitraum der Prüfung des Vorfalles ausgesprochen wurde und eine endgültige Entscheidung nach Anhörung erfolgt.

 

Daumen sind auf jeden Fall für einen glimpflichen Ausgang gedrückt.

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