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Das Veterinäramt will unseren Welpen in Quarantäne stecken


Helm

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Hallo,Ich habe meiner Tochter eine Französische Bulldogge gekauft.Er ist jetzt fast 13 Wochen.Wir haben ihn in Deutschland gekauft.Er hat auch einen deutschen Chip aber einen ukrainischen Pass.Wir waren dann beim Tierarzt und haben den Hund untersuchen lassen.Alles Ok.Sie hat aber das Veterinäramt informiert.So weit alles Ok.Letzten Dienstag der Schock.Der Hund soll in Quarantäe oder wir sollen ihn einschläfern lassen.Morgen haben wir bei einem anderen Tierarzt einen termin.Dort bekommt er die Tollwutimpfung und einen deutschen Pass.Kann das Amt ihn jetzt immer noch wegnehmen.Wir sind fix und fertig.Ich weiss das es ein Fehler war den Hund zu kaufen.Aber jetzt kann man auch nichts machen.Wir waren nicht richtig informiert.Bitte kann uns jemand helfen

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Sam1984

Ich bin jetzt nicht von Fach aber ist es nicht sehr vernünftig einen Welpen aus dem Ausland, der keine Tollwutimpfung hatte in Quarantäne zu nehmen?

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Ja, das kann (und MUSS) das Veterinäramt. Hunde dürfen nur mit Tollwutimpfung nach Deutschland eingeführt werden. Diese darf erst ab der 12 Woche erfolgen und danach müssen 21 Tage vergehen, bis das Tier einreisen darf. Aus seuchenschutzrechtlichen Gründen muss das Tier in Quarantäne. Ich kann euch nur empfehlen, mit dem Veterinäramt zusammen zu arbeiten, da ansonsten auch die Einschläferung angeordnet werden kann.

Du hast mit dem Kauf den illegalen Welpenhandel unterstützt und daher sollte dir was daran gelegen sein, die Hintermänner zu bekommen. 

Frag doch mal beim Tierheim an, ob du den Hund dort 21 Tage zur Pflege in die Quarantäne geben könntest. Vielleicht hast du Glück.

Fehlt dazu das Geld, bleibt dir nur die Möglichkeit, das Tier an das Tierheim abzugeben, bevor der Hund eingeschläfert wird.

Es gibt zwar auch die Hausquarantäne, aber die wird dir wahrscheinlich nicht gewährt werden.

Du solltest übrigens schnell handeln, denn das Amt darf nicht lange warten.

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Ihr müsst nachweisen, dass der Hund mit dem Muttertier nach Deutschland eingereist ist und die Mutter gegen Tollwut geimpft ist. Ansonsten ist er illegal hier und muss in Quarantäne. Er wird übrigens nicht weggenommen, denn dann müsste ja der Staat für die Unterbringung aufkommen. Er bleibt weiterhin euer Eigentum.

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Sam1984

Ist jetzt alles wirklich nicht optimal gelaufen aber ihr bekommt eure Maus nach der Quarantäne ja wieder zurück. Nur etwas Geld solltet ihr bei Seite legen. Ich weiß nicht was die Unterbringung pro Tag kostet aber ich denke mit 20 Eur pro Tag solltet ihr rechnen. Und erzähle allen deine Geschichte...wie man hier sieht, kann man nicht genug aufklären.

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segugiospinone

Ich verstehe gar nicht, warum das VetAmt den Hund nicht gleich konfisziert und in Quarantäne gesteckt hat. Seit Dienstag kann der Hund mögliche Seuchen im Umfeld verbreitet haben.

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Ihr müsst nachweisen, dass der Hund mit dem Muttertier nach Deutschland eingereist ist und die Mutter gegen Tollwut geimpft ist. Ansonsten ist er illegal hier und muss in Quarantäne. Er wird übrigens nicht weggenommen, denn dann müsste ja der Staat für die Unterbringung aufkommen. Er bleibt weiterhin euer Eigentum.

Da bist du falsch informiert, Kania. Das Gesetz hat sich geändert. Welpen dürfen nicht mehr ungeimpft einreisen. Die Einreise ist daher erst nach der 15 Woche möglich. Dieser Hund ist demnach illegal eingeführt worden.

Das Veterinäramt kann den Hund beschlagnahmen. Dabei muss der Besitzer dann trotzdem für die Unterbringungskosten aufkommen und bekommt ihn nicht unbedingt zurück. Daher ist es wirklich besser, sich selber in einem Tierheim oder einer anderen Einrichtung mit Quarantäne nach einer Unterbringungsmöglichkeit zu erkundigen und diese in Auftrag zu geben.

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segugiospinone

Und hier steht was zu den Quarantänekosten:
https://openjur.de/u/663561.html
"6. Die Kosten, die im Rahmen der Impfung nach Ziff. 3 dieses Bescheides und im Rahmen der amtlichen Isolierung nach Ziff. 2 und 4 des Bescheides anfallen - in Höhe von derzeit 28,29 EUR/Tag zzgl. der Kosten für tierärztliche Behandlungen (auch außerhalb des Tierheimes) - haben Sie zu tragen und dem Kreisverwaltungsreferat zu erstatten."

Die Strafen sind ggf. enorm: https://www.buzer.de/gesetz/4393/b11766.htm

Was ich auch absolut richtig finde. Ich möchte nämlich nicht, dass meine Hunde wegen illegal eingeführter Hunde erkranken oder sterben.

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