Helm 4. Oktober 2015 Autor Teilen 4. Oktober 2015 Warum antwortet denn keiner? Link zu diesem Kommentar
gast 4. Oktober 2015 Teilen 4. Oktober 2015 Du hast doch schon Antworten ?!? Link zu diesem Kommentar
Helm 4. Oktober 2015 Autor Teilen 4. Oktober 2015 Das neue Gesetz kenne ich mitlerweile auch.Bitte verurteilt mich nicht ,ich wusste es nicht besser.Morgen werden es 10 Tage an dem die meldung beim Veterinäramt einging.Wenn das alles so gefährlich ist,warum haben Sie ihn nicht gleich geholt?Mit der Impfung und dem neuen Pass nütz also nichts? Link zu diesem Kommentar
asti 4. Oktober 2015 Teilen 4. Oktober 2015 Nein, das nützt vermutlich nichts. Warum sie so spät handeln, weiß ich nicht. Link zu diesem Kommentar
Helm 4. Oktober 2015 Autor Teilen 4. Oktober 2015 Ich danke für die Antworten.Kann man den Hund eigenlich in Quarantäne besuchen? Link zu diesem Kommentar
Helm 4. Oktober 2015 Autor Teilen 4. Oktober 2015 Also ,wenn ich ihn Morgen gegen Tollwut impfen lasse,dann kann doch die Titerbestimmung nach 21 Tagen gemacht werden und wenn er gesund ist dann können wir ihn doch wieder mitnehmen oder? Link zu diesem Kommentar
Tazi 4. Oktober 2015 Teilen 4. Oktober 2015 Wenn der Welpe bzw die Mutter aus der Ukraine kommt muss diese eine Titerbestimmung haben da die Ukraine nicht zu den gelisteten Drittländern gehört. Also hätte der Welpe überhaupt nicht nach Deutschland einreisen dürfen auch nicht in Begleitung der Mutter, es sei denn er hat die Titerbestimmung und muss somit älter als 5 Monate sein. Es spielt also keine Rolle ob der Welpe nun geimpft ist/wird um eine Quarantäne wird er nicht herumkommen. 2 Link zu diesem Kommentar
gast 4. Oktober 2015 Teilen 4. Oktober 2015 Also ,wenn ich ihn Morgen gegen Tollwut impfen lasse,dann kann doch die Titerbestimmung nach 21 Tagen gemacht werden und wenn er gesund ist dann können wir ihn doch wieder mitnehmen oder? Das wird "Ermessenssache" sein. Du hast gegen gültige Gesetze verstoßen und es wird im Ermessen der zuständigen Behörde liegen ob diese damit einverstanden ist, zum Wohle des Welpens, diesen vorzeitig raus zu geben. Ich würde an eurer Stelle ganz eng mit den Behörden zusammen arbeiten, "Reue" kundtun, versichern dass das aus Unwissenheit (schützt nicht vor Strafe) geschehen ist und dass so etwas natürlich niemals wieder vorkommen wird........*also schleimen bis zum geht nicht mehr*......und hoffen dass ihr auf Verständnis stoßt. Vorzeitig herausgeben braucht die Behörde ihn, meines Wissens nach, nicht. Ich würde auch schon anfangen ein kleines finanzielles Polster zu schaffen, denn da wird wohl einiges auf euch zukommen. Dem kleinen Hund alles Gute! 5 Link zu diesem Kommentar
Gast 4. Oktober 2015 Teilen 4. Oktober 2015 Warum machst du den Kauf nicht rückgängig? Der Hund hätte unter diesen Umständen gar nicht verkauft werden dürfen. Der Verkäufer hat dich somit arglistig getäuscht. Da kannst du immer noch den Kauf rückgängig machen und alle dir dadurch entstandenen Kosten als Schadensersatz einfordern. Link zu diesem Kommentar
asti 4. Oktober 2015 Teilen 4. Oktober 2015 Wenn der Welpe bzw die Mutter aus der Ukraine kommt muss diese eine Titerbestimmung haben da die Ukraine nicht zu den gelisteten Drittländern gehört. Also hätte der Welpe überhaupt nicht nach Deutschland einreisen dürfen auch nicht in Begleitung der Mutter, es sei denn er hat die Titerbestimmung und muss somit älter als 5 Monate sein. Es spielt also keine Rolle ob der Welpe nun geimpft ist/wird um eine Quarantäne wird er nicht herumkommen. Da habe ich gar nicht daran gedacht. Dann fällt auch die 21-Tage-Regel weg und er wird die nächsten Wochen bis der Titernachweis (laut Tazi kann er erst mit 5 Monaten gemacht werden) in Quarantäne bleiben müssen. Da darf er dann auch nicht besucht werden. 1 Link zu diesem Kommentar
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