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Mal wieder kränkelnde Rassen


Gast

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Gast Fangmich

@ Tazi:

 

Also nach dem fünften Durchlesen des Textes:

Meinst Du - unter Anderem - dass die Rassen hinsichtlich ihrer äusseren Mmale deswegen stark standardisiert gezüchtet werden, damit ein Käufer weiss, was er vor sich hat? So nach dem Motto: Ein Ridgeback ohne ridge is nix".

Oder habe ich das falsch verstanden?

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Was es nicht gibt, kann man nicht kaufen. Und wenn man wirklich einen Hund will, nimmt man den, den es gibt.

 

Da sind wir ja mal einer Meinung. Ich finde es so nervig anstrengend, das die Konsumenten jedesmal als die Unschuldslämmer dargestellt werden. Aber genau die sind jene, die diesen Irrsinn maßgeblich verantworten.

 

so weit

Maico

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Was ist das denn für eine Tierärztin, die so einfach Fotos und Daten ihrer Patienten weitergibt? Hat deine Schwägerin schon mal was von einer Schweigepflicht gehört? Wenn das meine Tierärztin oder Schwägerin wäre hätte die jetzt ne dicke Anzeige am Hals.

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Hmmmm, ich sehe im verantwortungsvollen Züchten nichts negatives, im Gegenteil. Ich habe allerdings auch keine schlechten Erfahrungen gemacht, alle meine DSH und Malis waren kerngesund bis ins hohe Alter. Nur der Mischling hatte etwas Allergien und immer mal mit Demodex zu tun, aber auch nichts gravierendes. Und der Labbi jetzt hat eine Rindfleisch-Unverträglichkeit, na gut, das ist doof, aber es gibt wahrlich schlimmeres.

Dass es zu jeder Rasse eine lange Liste möglicher Erbkrankheiten gibt, liegt ja in aller erster Linie mal daran, dass diese Hunde eben darauf getestet werden. Welcher Mischlingsbesitzer lässt denn seinen augenscheinlich gesunden Hund auf ED und HD röntgen? Oder auf Augenkrankheiten? Also zu glauben, einen Mischling zu nehmen, weil dieser bestimmt keine HD hat, ist ja nun wirklich Unsinn, da stehen die Chancen bei einem Rasse-Hund, dessen Vorfahren bis zum Sankt-Nimmerleinstag HD frei waren, ja erheblich besser ... genau genommen ist es quasi eine Garantie, für mich war das zumindest eines der Auswahkkriterien und alle unsere Hunde hatten A Hüften und Ellenbogen (wobei die Ellenbogen am Anfang noch nicht geprüft wurden). Nun führt also ein Zuchtverband zusätzlich zum HD Röntgen auch das ED Röntgen ein und dann heißt es: ach Du je, nun haben die auch noch ED, was für eine kranke Rasse. Neeee, die hatten womöglich schon immer ED, wie Nachbars Lumpi auch, wusste bloß keiner und hat dementsprechend bei der Verpaarung nicht drauf achten können (und bei Nachbars Lumpi WILL auch gar keiner drauf achten, der darf auf die Susi von Gegenüber auch so drauf, weil die beiden ja so niedlich sind - welche Defekte auch immer sich da mischen mögen).

Wie das bei den Plattnasen und anderen extremen läuft, weiß ich nicht ... allerdings stammen auch alle French Bulls, englische Bulldogs und Möpse, die ich kenne, aus "LiebhaberZucht", "HobbyZucht", "von privat". Keiner dieser Hunde wurde auf irgendwas getestet, die Eltern auch nicht und die "Züchter" interessiert nicht, welche Probleme die Nachkommen womöglich haben oder auch nicht. Ich habe bei meinem - von der Zucht aufgrund der Fehlfarbe ausgeschlossenen - Hund unterschreiben müssen, dass ich ihn röntgen lasse und die Ergebnisse dem Züchter mitteile. Unwichtig für meinen Hund, aber doch eine wichtige Info für den Züchter, der die Elterntiere ja womöglich nochmal einsetzen will.

Fazit:

a.) ich nehme einen Hund aus dem Tierschutz, denn der ist ja nun mal schon da und ich nehme ihn mit allen möglicherweise vorhandenen Defekten oder eben pumperlgesund oder

b.) ich nehme einen Hund aus einer ordentlichen Zucht mit allen erforderlichen Gesundheitschecks und verzichte eventuell auf meine Lieblingsrasse, falls es schon aufgrund des Standards gar keine gesunden Tiere geben kann. Und auch diesen Hund nehme ich in dem Wissen, dass er vielleicht pumperlgesund ist, vielleicht aber trotz aller Tests ein "Defekt" zum Vorschein tritt, der eben nicht auszuschließen war.

Verpaart werden dürften nur auf alles heutzutage mögliche getestete Elterntiere. Dabei wäre es mir egal, ob es "Rassehunde" sind, von mir aus kann man doch auch zwei Mischlinge oder zwei Hunde verschiedener Rassen verpaaren, aber die müssten dann eben auch im Vorfeld untersucht werden (und eigentlich auch von kompetenten Menschen im Wesen beurteilt werden)- und das macht ja so ziemlich niemand (außer vielleicht die, die ganz offiziell eine neue Rasse entwickeln wollen).

Dass es rassetypische Krankheiten gibt, ist bekannt. Dass es bekannt ist, ist GUT, denn nur so kann man züchterisch verbessern, jedes unter den Tisch kehren ist schlecht. Je mehr Trasparenz, desto besser. Leider werden ja gerade die Rassen schlecht geredet, die die Karten auf den Tisch legen und dran arbeiten.

Ah, und ein Gedanke noch: für mich gehören alle Tiere aus der Zucht genommen, die sich nicht auf natürliche Art fortpflanzen können ... also alle, bei denen ein Deckakt nicht zustande kommt oder bei denen die Entbindung nur per Kaiserschnitt möglich ist. Nach dem, was ich gehört habe, gäbe es dann die eine oder andere Rasse nicht mehr, aber ich weiß nicht, ob das stimmt.

Mutter Natur hat da ja anscheinend bei manchen die Notbremse gezogen, aber der Mensch ist ja schlauer ... :(

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Was ist das denn für eine Tierärztin, die so einfach Fotos und Daten ihrer Patienten weitergibt? Hat deine Schwägerin schon mal was von einer Schweigepflicht gehört? Wenn das meine Tierärztin oder Schwägerin wäre hätte die jetzt ne dicke Anzeige am Hals.

Kania, ich nehme stark an, dass die Einwilligung der Besitzer des Hundes vorliegt. Die vermutlich andere wachrütteln wollen, weil sie jetzt erkannt haben, wie sehr ihr Hund sich quält.

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 Wenn das meine Tierärztin oder Schwägerin wäre hätte die jetzt ne dicke Anzeige am Hals.

Kania, lies  bitte richtig,  der Text ist von einer ANDEREN Tierarztpraxis im Internet veröffentlicht worden,

meine Schwägerin hat ihn mir dann geschickt. Sie würde NIE irgendwas über ihre Kunden veröffentlichen.

So sehr sie auch mit manchen Zuchten hadert.

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Es ist zwar ein komplett anderes Thema, aber eine Anzeige gegen wen auch immer,

hätte sicher keinerlei Aussicht auf Erfolg, denn die tierärztliche Schweigepflicht, ist nicht mit der der Humanmediziner vergleichbar:

 

 

 

Was ist das denn für eine Tierärztin, die so einfach Fotos und Daten ihrer Patienten weitergibt? Hat deine Schwägerin schon mal was von einer Schweigepflicht gehört? Wenn das meine Tierärztin oder Schwägerin wäre hätte die jetzt ne dicke Anzeige am Hals.

(3) Der Tierarzt ist zur Offenbarung befugt, soweit er von der Schweigepflicht entbunden worden ist oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Gesetzliche Aussage- und Anzeigepflichten bleiben unberührt."

II. Wie aus dem in § 203 StGB genannten Merkmal „unbefugt" hervorgeht, ist der Tierarzt jedoch von seiner Schweigepflicht entbunden, wenn z. B. öffentliche Belange die Bekanntgabe seiner Feststellungen (z. B. in Form einer Anzeige an die Überwachungsbehörde oder einer Strafanzeige) erforderlich machen, wozu auch die Belange des Tierschutzes gehören.  

Ein Tierarzt, der feststellt, dass dem Leben oder der Unversehrtheit eines Tieres eine schwer wiegende Gefahr droht, ist berechtigt, dies zur Anzeige zu bringen, wenn eine vorherige Aufforderung an den Tierhalter, sich tierschutzkonform zu verhalten, erfolglos bleibt.

Unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB in Verbindung mit § 17 Tierschutzgesetz ist hier eine Anzeige bei den zuständigen Stellen, die zwangsläufig eine Preisgabe geschützter Daten beinhaltet, straffrei gestellt.

In der Rechtsprechung wurde die tierärztliche Schweigepflicht bislang hauptsächlich im Zusammenhang mit der Abtretung tierärztlicher Honorarforderungen an Verrechnungsstellen bzw. Factoringunternehmen problematisiert. Während z. B. bei Abtretungen im humanmedizinischen Bereich grundsätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten in die Abtretung verlangt wird, ist dies im veterinärmedizinischen Bereich grundsätzlich nicht erforderlich.

Was zum Beispiel für den Humanmediziner ein Geheimnis des Patienten darstellt, braucht für den Tierarzt kein solches des Tierhalters zu sein. Denn während allein schon die Tatsache, dass der Patient einen Arzt aufgesucht hat, in den Schutzbereich des § 203 StGB fällt, ist dies in der Regel bei tierärztlichen Behandlungen anders. Der § 203 StGB schützt nur die unbefugte Offenbarung von fremden Geheimnissen, die insbesondere zum persönlichen Lebensbereich des Menschen gehören. Die Tatsache der Erkrankung und Behandlung des Tieres selbst stellt grundsätzlich noch kein geschütztes Geheimnis dar. Zum geschützten Rechtsgut gemäß § 203 StGB gehört - anders als beim Menschen - nicht die gesamte Krankengeschichte des Tieres, da dem Tier als Patient kein strafrechtlicher Geheimnisschutz zuteilwird.

 

Auszug aus einem Rechtstipp auf  Anwalt.de von Rechtsanwalt Jan Lehr, Fachanwalt für Medizinrecht.

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