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Wie lange vor Ausreise Tollwutimpfung?


Crispis

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Es sind 21 Tage. Siehe §1 3a: http://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html

Daher sollte man sich auch bei der Übernahme von Welpen aus dem Ausland fragen, wie diese nach Deutschland kamen. Es gibt da genau drei Möglichkeiten:

1. die Mutter ist mitgereist und hat alle tierseuchenrechtlichen Bestimmungen

2. die Welpen haben bisher nur am Ort der Geburt gelegt und hatten keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren oder ungeschützten Tieren

3. der Welpe wurde mit 12 Wochen geimpft und erst 3 Wochen danach eingeführt (dann ist er mindestens 15 Wochen alt)

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  • 2 Wochen später...

hatte mich gestern noch einmal mit dem zustaendigen Veterinaeramt in Verbindung gesetzt und nach einer Erstimpfung bzw nach Impfluecken bedarf es einer 21taegigen Wartezeit bis zur Ausreise nach der Tollwutimpfung :)

Dort wurde mir aber auch mitgeteilt, dass die Tollwutimpfung nur gueltig ist, wenn sie NACH der Chip-Setzung erfolgt..das war mich vorher nicht klar, habe den Chip aber zumm Glueck mit 3 Monaten setzen lassen und di Tollwutimpfung mit knapp 4 Monaten, puuh.

Mich wuerde aber interessieren: Warum ist die Tollwutimpfung ungueltig, wenn ich meinen Hund erst danach chippen lasse.....was hat der Chip mit der impfung zu tun?!? jemand eine Idee.....ich finds total komisch....

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Hmmm ... das ist eine gute Frage.

Ich kann mir nur vorstellen, dass das mit dem EU-Impfausweis was zu tun hat (da muss die Chipnummer mit drinne stehen), den du aber ja nicht hast, wenn du aus Mexico kommst.

Bin mal auf weitere Antworten gespannt.

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Der Chip ist doch ein Identitätsnachweis und damit kann die Impfung genau dem entsprechenden Hund zugeordnet werden. Wenn nun erst die Impfung erfolgt und dann der Chip eingesetzt wird ist ja nicht sichergestellt das es beides mal der selbe Hund war.

Denn normal sollte es so sein das der Tierarzt erst den Chip kontrolliert und mit dem Impfausweis abgleicht und dann impft, denn mit dem Eintrag in den Ausweis bzw in die Papiere bescheinigt er das er die Identität des Hundes überprüft hat.

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Es muss nachweisbar sein, dass genau dieser Hund geimpft ist. Daher muss er erst gechipt sein und danach geimpft werden. Würde zuerst eine Impfung eingetragen und danach erst gechipt werden, dann wäre nicht mehr nachweisbar, dass dieser Hund die Impfung bekommen hat. Es hätte ja z.B. ein anderer Dackel diese bekommen haben. Nur mit dem Chip ist der Hund eindeutig identifizierbar.

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Heike,

soweit gehe ich mit dir dacore, wenn der Hund in D. geboren, gechippt und geimpft wird.

Wenn ein Hund in Ausland geboren wird, hat der Chip einen anderen Nummernkreis, der in D. gar nicht registriert ist. (ist bei meiner Smilla so). Ich habe den Impfausweis mit dem finnischen Chip und einer gültigen TW-Impfe. Da ich nicht grenzüberschreitent unterwegs war ist ein EU-Ausweis nicht nötig.

Wenn Smilla verloren gehen soillte und der falsche Chip ausgelesen würde, könnte man den Hund nicht zuordnen.

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Originalbeitrag

Es muss nachweisbar sein, dass genau dieser Hund geimpft ist. Daher muss er erst gechipt sein und danach geimpft werden.

Dann müsste ja jeder Tierarzt der TW impft, VORHER den Chip auslesen *überleg*.

Das ist mir bisher noch nicht passiert.

Bin in die Praxis mit meinem Hund, TW-Impfe und der Tierarzt hat seine Stempel ohne Überprüfung in den Ausweis rein gemacht.

NS:

Smilla hat seit 1 Jahr einen EU-Ausweis.

Da hat der Tierarzt auch nicht nachgeprüf, ob die Chip-Nummer mit dem Hund überein stimmt.

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Heike,

soweit gehe ich mit dir dacore, wenn der Hund in D. geboren, gechippt und geimpft wird.

Wenn ein Hund in Ausland geboren wird, hat der Chip einen anderen Nummernkreis, der in D. gar nicht registriert ist. (ist bei meiner Smilla so). Ich habe den Impfausweis mit dem finnischen Chip und einer gültigen TW-Impfe. Da ich nicht grenzüberschreitent unterwegs war ist ein EU-Ausweis nicht nötig.

Wenn Smilla verloren gehen soillte und der falsche Chip ausgelesen würde, könnte man den Hund nicht zuordnen.zitieren

Das hat damit überhaupt nicht mit der Länderkenzeichnung der Nummer zu tun sondern nur diese Nummer ist wichtig ob der Chip aus Deutschland oder aus Timbuktu stammt ist nicht wichtig.

Meine Hündin hat einen Estnischen Chip und auch einen EU Pass aus Estland die Nummer des Chips habe ich hier registrieren lassen und damit ist sie auch in Polen im Zuchtbuch eingetragen. Denn die Länderkennzeichnung spielt wie schon gesagt keine Rolle, sondern nur die Einmaligkeit der Nummer.

Man kann theoretisch auch, wenn man den Hund aus einem Land holt wo es schwierig ist einen speziellen ISO genormten Chip zu bekommen, diesen z.B. aus Deutschland an den zuständigen Tierarzt zu senden um den Hund dann zu kennzeichnen.

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