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Mietwohnung


Steffi87

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Hallo ihr Lieben,

ich habe ein großes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt....

Wir haben uns einen Hund geholt und vorher telefonisch bei der Vermietung angerufen, ob es da Probleme geben würde.Sie meinten nur, das alles klar gehen würde und wenn der Hund da ist, sie nur noch einmal etwas schriftliches haben wollen...Name, Rasse usw.

Das haben wir getan und kurz darauf kam eine Ablehnung.Sie würden die Zustimmung nicht erteilen.Wir verstehen die Welt nicht mehr.Im Mietvertrag steht, sie dürfen nur eine Zustimmung verweigern mit trifftigem Grund und den haben sie nicht angegeben.

Was sollen wir bloß machen?Ausziehen wollen wir nicht und die süsse kleine Maus geben wir bestimmt nich mehr her.

Könnt ihr mir helfen???

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Im Mietvertrag steht, sie dürfen nur eine Zustimmung verweigern mit trifftigem Grund .

Könnt ihr mir helfen???

Was steht denn dort genau geschrieben .... ich eine nicht Sinngemäß sondern den exakten Wortlaut ...

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sind in dem Mietshaus noch andere Hunde? Ich bin mir nicht sicher, aber ich hab von einer Bekannten gehört, wenn ein Hund erlaubt wurde, dann kann man es einem Anderen nicht verbieten.....aber das bitte nur unter vorbehalt.

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Oh, das ist ja eine blöde Sitaution.

Was ich machen würde: Unbedingt die Begründung erfragen, weshalb der Hund nun doch nicht genehmigt wurde. Denn wenn im Mietvertrag steht, daß nur mit einem triftigen Grund Hunde verweigert werden dürfen, dann müssen die Vermieter diesen auch nennen wie ich finde. (Wie Rockmaster schon schrieb: Exakter Wortlaut des Vertrags wäre wichtig.)

Ich würde zum Mieterschutzbund gehen wenn mit dem Vermieter nicht zu reden ist. Die können den Mietvertrag prüfen und Euch beraten.

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Sie ist eine Französische Bulldogge und somit ziemlich klein.Sie ist stubenrein und bellt nicht...zumindest nicht permanent.

Es steht wortwörtlich drin, dass "...die Zustimmung nur aus trifftigem Grund versagt werden darf..."

Und meiner Meinung nach geben wir diesen Grund nicht, oder was versteht man darunter???

Es gibt keine anderen Hunde in dem Haus bzw. in den anderen Eingängen.

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Es steht wortwörtlich drin, dass "...die Zustimmung nur aus trifftigem Grund versagt werden darf..."

Zu WAS darf die Zustimmung nur aus trifftigen Grund versagt werden????

Und eine "Zustimmung" bedarf der Schriftform ... folglich hast du keine erhalten und dir den Hund ohne Zustimmung angeschafft .... das ist ein trifftiger Grund ...

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Weshalb bedarf eine Zustimmung der Schriftform?

Der Vermieter hat telefonisch das OK gegeben.

Mich würde der ganze Abschnitt im Vetrag über Hundehaltung interessieren... nicht nur der kleine Ausschnitt.

Wie ist denn der Vermieter drauf? kann man mit dem sprechen?

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Zur Anschaffung eines Tieres, darf die Zustimmung nur aus trifftigem Grund versagt werden.

Und da kann man nichts machen?Also kann ich mit ner Kündigung rechnen, oder wie?

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Ich will nächste Woche ein Termin bei der Vermietung machen und nochmal in Ruhe mit denen reden und vorallem um den Grund zu erfahren.

Der genaue Wortlaut lautet: "Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorrübergehend aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus trifftigem Grund versagt werden. Zustimmung oder Ablehnung sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten."

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