gast 17. Januar 2013 Teilen 17. Januar 2013 http://nachrichten.t-online.de/wolf-abschuss-im-westerwald-jaeger-muss-zahlen/id_61737700/index Link zu diesem Kommentar
gast 17. Januar 2013 Autor Teilen 17. Januar 2013 Hm , zu wenig , viel zu wenig - aber wieviel wäre genug....? Immerhin : ein Urteil ! Vielleicht, sogar mit Tauglichkeit zur Mahnung an sonstige Möchtegern-Waidmänner... LG jörg Link zu diesem Kommentar
gast 17. Januar 2013 Autor Teilen 17. Januar 2013 Sehr schön! Vor allem die Aussage, dass es unerheblich sei, ob es sich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Link zu diesem Kommentar
gast 17. Januar 2013 Autor Teilen 17. Januar 2013 Die Höhe der Strafe ist natürlich... Aber es IST eine Verurteilung gegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! Und das ist gut so!!! Link zu diesem Kommentar
gast 17. Januar 2013 Autor Teilen 17. Januar 2013 Die Geldhöhe der Strafe entspricht der Abschussprämie die der werde Herr hätte zahlen müssen, wenn es sich um einen legalen Abschuss gehandelt hätte. Link zu diesem Kommentar
Gast 17. Januar 2013 Teilen 17. Januar 2013 Spiegel-Online hat einen ausführlicheren Beitrag dazu. Besonders dieser Satz der Urteilsbegründung hat mich gefreut: "Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Jäger ein Wirbeltier ohne Grund getötet habe,..." Link zu diesem Kommentar
gast 17. Januar 2013 Autor Teilen 17. Januar 2013 Aber er hat den Wolf doch für einen wildernden Hund gehalten und wildernde Hunde darf man abschießen. Umso besser, wenn mal im Sinne des Tieres entschieden wird. Link zu diesem Kommentar
Gamenes 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 Ich habe einen Zeitungsartikel gelesen wonach die DNA Analyse Unklarheiten aufwirft und Experten sich nicht sicher sind ob es sich eindeutig im einen Wolf handelt !!! Von daher hätte ich mir einen Freispruch gewünscht bzw. Nur eine Strafe wegen ev. unterlassenen Nachsuche. Soweit ich weiß möchte er in Revision gehen. Grüße Alex Link zu diesem Kommentar
Quarus 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 Warum war mir klar, daß von Dir sowas kommt.... Link zu diesem Kommentar
Gamenes 19. Januar 2013 Teilen 19. Januar 2013 Wo ist Problem ??? Wenn es sich um eine Wolfhandelt ist er schuldig (es gab ja auch ein Geständnis ) aber wenn das noch nicht mal zweifelsfrei ist. Und im Zweifel immer für den Angeklagten. Link zu diesem Kommentar
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