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Schenkungen an Privatperson - wer kannt sich aus?


asti

Empfohlene Beiträge

Kennt sich jemand von euch mit Schenkungen aus?

 

Es geht um folgendes:

 

Eine Privatperson unterhält bei Facebook eine Gruppe für vermisste Tiere in einer Region. Nun ist sie auf die Idee gekommen, Spenden zu sammeln, die dann Tierschutzvereinen zugute kommen sollen, die Katzen kastrieren. Wenn sie ein Konto dafür eröffnet, ist das ja eine Schenkung an sie selbst, was sie dann spendet, oder? Muss sie die Schenkung dann versteuern? Wie ist der Freibetrag?

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segugiospinone

Sie spendet das Geld, das sie gesammelt hat? Warum spenden die Leute das nicht selbst an den Tierschutzverein. Dann können die Einzelpersonen die Spenden wenigstens selbst steuerlich geltend machen. So spendet die Sammlerin das Geld Dritter und kann sich dafür einen Spendenbescheinigung ausstellen lassen.
Hier stehen Freibeträge für Schenkungen: http://www.stb-boekamp.de/schenkung

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Das verstehe ich auch nicht. Ich hätte auch eine Spendenaktion an Tierschutzverein xy gestartet

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Nadja1

Spenden in dem Sinne gibt es ja nicht im BGB;

es ist ein eingebürgerter Begriff wenn, läuft es

unter Schenkung und die läuft wie Erbschafts-

steuer, wo alle "übrigen Personen" einen

Freibetrag von 20000 € haben.

Das muss sie erst einmal rein holen. Hätte sie

mehr als 20000, wäre nur der übersteigende

Betrag im ESt-Bogen zu versteuern(.nach Abzug

der Kosten). Das wäre Einkommen und meldepflichtig,

nur diese Position kommt rein und kostenseitig wieder raus,

da sie es als Schenkung weiter gibt. Der Empfänger

macht es auch so.

Also erst mal passiert da gar nichts.

Man muss nur den Papierkram (Kto. und Überweisungen)

ordentlich als Nachweis/Prüfung aufheben.

Die ESt-Erklärung muss halt bei solchen Dingen schön

mit Nachweisen abgefedert werden.

 

Sehe gerade, die 20000 sind neu auf 5000 runter; hätte

ich mir auch denken können. Inhaltlich bleibt es.

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yoshimara

Der Betrag gilt pro Einzelschenkung, nicht als Gesamtbetrag und ist eben kein Einkommen. Problem wie oben schon angesprochen, Schenkungen sind nur dann Spenden, wenn der Empfänger gemeinnützig ist und gelten dann eben auch nicht mehr als Schenkung....

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Nadja1

Ja gut, dann in der Schenkungssteuererklärung,

Spenden im Mantelbogen ESt ab RZ 49, alle

Belege dazu.

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Es hat sich erledigt. Sie möchte es nun doch nicht machen, sondern an die Orgas direkt spenden lassen

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