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Beim Welpenkauf betrogen


Minihase555

Empfohlene Beiträge

 

vor 10 Stunden schrieb Wilde Meute:

 

Nein, das stimmt so nicht ganz glaube ich. Auch ein Privatverkäufer ist dazu verpflichtet seine "Ware" genau zu beschreiben.

Könnte in dem Fall unter "arglistige Täuschung" fallen aber genau kenne ich mich da auch nicht aus.

 

Das ist schon richtig, nur generell ist der Käufer erst mal in der Beweispflicht.

 

Wenn  ein Verkäufer/Hobbyzüchter sporadisch, nicht regelmäßig am Markt auftritt,

kann er die Gewährleistung vollständig über individuellen Kaufvertrag ausschließen.

Ausgenommen davon ist arglistiges Verschweigen, das trifft den regulären Züchter

als Unternehmer, genauso wie die Privat-Person.

 

Nur das muss ja erst einmal bewiesen werden, denn Leute solcher Coleur wissen besser

Bescheid und verwischen alle Spuren.

Insofern wird sich nicht einmal ein Inserat mehr finden lassen,  Kaufvertrag war nie vorhanden.

Da brauchen wir mit arglistiger Täuschung gar nicht erst anfangen.

 

Ich 'liebe Threaderöffner mit *Beitrag 1* , die sich nie wieder melden.

Schade um meine kostbare Lebenszeit.

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Plüschohr

Kann es nicht sein, dass dein Hund einfach sein Welpenfell verliert?

Hat denn der TA direkt "fusselnde Unterwolle" festgestellt?

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Bei einer nicht vorhandenen, aber zugesicherten, Eigenschaft ist der Nachweis stets beim Verkäufer. Ansonsten liegt die Beweislast bis zu 6 Monate nach Verkauf ebenfalls beim Verkäufer, danach erst beim Käufer. Ist die Zucht ( oder auch nur der Verkauf von Hunden ) auf Wiederholung oder Dauer angelegt, wird der Verkäufer automatisch einem Unternehmer gleichgestellt ( bei der Gewährleistung ), egal ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht ( die allerdings bei dem Kaufpreis für einen Mischling mit Sicherheit besteht ).

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velvetypoison
vor einer Stunde schrieb Plüschohr:

Kann es nicht sein, dass dein Hund einfach sein Welpenfell verliert?

Hat denn der TA direkt "fusselnde Unterwolle" festgestellt?

 

Das tun die Rassen und Mixe die nicht haaren eigentlich nicht.
Soweit ich weiß (und aus meiner Erfahrung mit Hunden die nicht haaren) wächst es raus.

 

Vermehrer, und ich tippe mal mit einem solchen haben wir es hier zu tun, preisen gerne vieles was sie haben und aus den puppy mills bekommen als "nicht haarend" an. Weil man die Hunde schneller los wird und weil man einen höheren Preis nehmen kann.

Schlagworte wie "Allergiehund" oder "Allergie-freundlich"  pushen das ganze noch.

 

Generell würde ich mich ja nie auf die Mischungen verlassen.

Ich suche ja auch immer gezielt nach TS-Hunden die so "zusammengestellt" sind, dass sie nicht haaren.

Nicht aus Allergiegründen - ich hasse Hundehaare einfach nur ^^

 

Auf dem meinem Profilbild sieht man nun also einen Bolonka-Mix :lol:

Das ist er nicht. Da bin ich sicher.

Haaren tut er trotzdem nicht - hab ich Glück gehabt.

Mir war aber immer klar, wenn ich mich für meinen Mischling entscheide, dann kann das durchaus auch passieren.

 

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Nicht, dass ich hier Rechtsratschläge erteilen würde, aber teilweise ist einfach nicht korrekt, was bisher geschrieben wurde...:blush:

 

Erst einmal hast du einen Kaufvertrag geschlossen (§433 BGB). Fraglich ist, ob dieser Vertrag mit einer Privatperson (§ 13 BGB) oder einem Unternehmen i.S.d. § 14 BGB geschlossen wurde. Handelt dieser Mensch also gewerblich mit Hunden, um seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen, wird er wohl Unternehmer sein. Ist er hingegen "Hobbyzüchter" wird man das verneinen. 

Angenommen dein Verkäufer ist ein Hobbyzüchter also eine Privatperson, die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen haben könnte: 
Es würde genügen, wenn du nachweisen kannst (bspw. aufgrund von E-Mail Verkehr, Online Angebot etc.), dass die Eigenschaft des "nicht - Haarens" für dich ausschlaggebend für die Kaufentscheidung war und du darüber getäuscht wurdest. Dann liegt eine arglistige Täuschung i.S.d. § 123 vor. Du kannst deshalb den Kaufvertrag anfechten ohne schadensersatzpflichtig zu sein. Fichtst du den Vertrag an, wird dieser als von vorn herein nichtig angesehen (§ 142 BGB).

 

Man könnte noch über etwas anderes nachdenken: Du wolltest für einen nicht haarenden Hund 750€ bezahlen, hast das gleiche Geld aber für einen Hund bezahlt, der haart. Darin könnte ein Sachbetrug zu sehen sein. Problematisch dürfte hier aber der Nachweis über den Vorsatz des Verkäufers sein. 

 

Um mal lebensnah zu bleiben: Du hast einen Hund, der haart, den du aber nicht hergeben möchtest. Solang es keine Probleme hinsichtlich Allergie gibt, macht es hier wohl auch wenig Sinn tätig zu werden. Wenn du einem Verehrer aufgesessen bist, wird es vermutlich ohnehin schwierig zu ermitteln wer diese Person letztlich ist und wo sie wohnt. Wenn dein Hund jetzt nicht nur das Welpenfell verliert, sondern dauerhaft haaren wird, kannst du natürlich via Anwalt damit anfangen deine Rechte und ggf. bestehende Ansprüche gegen den Verkäufer durchzusetzen.

 

Dann musst du dir aber darüber im klaren sein, dass du das Prozessrisiko trägst und mit Pech auch noch auf den Kosten sitzen bleibst, wenn der Typ pleite ist. 

Ich persönlich neige deshalb sehr zum Strafrecht, weil einen das als Anzeigenden nichts kostet. 
Ob du darauf bei deinem Verkäufer hoffen kannst, kann ich nicht beurteilen. Aber man könnte es versuchen ohne, dass einem selbst Kosten entstünden.

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vor 41 Minuten schrieb JaneEyre:

Wenn du einem Verehrer aufgesessen bist,...

 

Oh Mann: Ich bin auch schon mal einem Verehrer aufgesessen und das Drama dauert jetzt schon 37 Jahre!

Sorry für OT, aber das musste raus :ph34r:

 

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