Zum Inhalt springen
Registrieren

Beim Welpenkauf betrogen


Minihase555

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb JaneEyre:

Nicht, dass ich hier Rechtsratschläge erteilen würde, aber teilweise ist einfach nicht korrekt, was bisher geschrieben wurde...:blush:

 

 

Dann tu es doch einfach nicht. :)

 

Ich finde das sehr riskant. Neben den theoretischen Ausführungen hat keiner den Kaufvertrag gesehen, niemand weiß ob die Zusicherung der Eigenschaft nicht haarend nachweisbar (!) zugesichert wurde. Keiner weiß, ob nachweisbar (!) ist, dass der Hund sonst nicht doch gekauft worden wäre. Last but not least, weiß keiner, ob der Verkäufer nicht längst im Privatinsolvenzverfahren ist und man sich im besten Fall nacher sein Urteil auf`s Klo hängen kann. 

 

Und betrachtet man sich die Folgen, wo soll das hinführen?

 

Hund zurück geben gegen Kaufpreis wird man wohl nicht wollen. Dann bleibt noch vor Gericht den Minderwert des Mixes gegen den Mix im Kaufvertrag (den wir nicht genau kennen, mangels Kaufvertrag). Am besten mit Gutachen. :D

 

Nach so einem ausführlichen Beitrag könnte der Eindruck entstehen, man könnte die Situation abschließend beurteilen und sich den Anwalt sparen. Es gibt auch Menschen, die dann einfach mal selbst nen Brief schreiben und dann den Mahnbescheid beantragen, weil sie sowas lesen und für sich beschließen, den Nachweis ausreichend erbringen zu können. Das ist gefährlich. 

 

Entweder man beschließt, das für sich als Lehrgeld zu sehen. Oder man geht zum Anwalt. 

 

 

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar

Auf das Prozessrisiko hatte ich hingewiesen und dass der Beweis zu erbringen ist, habe ich auch erwähnt, also wo ist das Problem? Wenn hier geschrieben wird, dass die Käuferin keine Rechte hätte, ist das leider falsch. Rechte hat sie natürlich, inwieweit diese durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Papier. Und dass ein Forum keinen Anwalt ersetzt, weiß wohl jeder. 

 

Ich habe ihr ja auch nicht geraten was sie tun soll, sondern nur erklärt, was es für Möglichkeiten gibt. Einen möglichen Schadensersatzanspruch habe ich nicht einmal erwähnt, weil man ja aufgrund der vorangegangenen Ausführungen gar nicht sagen könnte, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. 

 

Außerdem habe ich doch noch angehängt, dass bei lebensnaher Betrachtung wohl alles nicht wirklich erfolgreich wäre. Also verstehe ich deine Kritik nicht so wirklich.

  • Gefällt mir 4
Link zu diesem Kommentar
vor 4 Stunden schrieb JaneEyre:

 

Ich persönlich neige deshalb sehr zum Strafrecht, weil einen das als Anzeigenden nichts kostet. 
Ob du darauf bei deinem Verkäufer hoffen kannst, kann ich nicht beurteilen. Aber man könnte es versuchen ohne, dass einem selbst Kosten entstünden.

 

vor 4 Minuten schrieb JaneEyre:

 

Ich habe ihr ja auch nicht geraten was sie tun soll, sondern nur erklärt, was es für Möglichkeiten gibt. Einen möglichen Schadensersatzanspruch habe ich nicht einmal erwähnt, weil man ja aufgrund der vorangegangenen Ausführungen gar nicht sagen könnte, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. 

 

Außerdem habe ich doch noch angehängt, dass bei lebensnaher Betrachtung wohl alles nicht wirklich erfolgreich wäre. Also verstehe ich deine Kritik nicht so wirklich.

 

Du hast erst geschrieben, dass Du keine Rechtsberatung erteilen möchtest. Dann hast Du eine ausführliche Rechtsberatung erteilt (das ist es am Ende) und eine Empfehlung erteilt. Auch der Anwalt empfiehlt persönlich.;-)

 

Rechtsberatung = erklären, was es für Möglichkeiten gibt.

 

Und Du hast nicht mal den Kaufvertrag gesehen.

 

Das habe ich kritisiert. 

Link zu diesem Kommentar

Rechtsberatung heißt nach meinem Verständnis, dass ich jemandem sage, was er sinnvoller weise tun sollte. Davon kann hier ja irgendwie nicht sie Rede sein. Ich habe lediglich richtig gestellt, dass es eben doch Rechte gibt. Selbst wenn es überhaupt keinen schriftlichen Vertrag gäbe, würden diese Rechte bestehen und eben weil ich den KV gerade nicht kenne, habe ich auch nichts zum SE oder sonstigen Rechten gesagt.

 

Na ja, sei es wie es ist, ich habe es nur nett gemeint und wollte lediglich verhindern, dass die TE am Ende glaubt überhaupt keine Rechte zu haben.

Link zu diesem Kommentar
vor 20 Stunden schrieb JaneEyre:

Auf das Prozessrisiko hatte ich hingewiesen und dass der Beweis zu erbringen ist, habe ich auch erwähnt, also wo ist das Problem? Wenn hier geschrieben wird, dass die Käuferin keine Rechte hätte, ist das leider falsch. Rechte hat sie natürlich, inwieweit diese durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Papier. Und dass ein Forum keinen Anwalt ersetzt, weiß wohl jeder. 

 

 

Ach so, dass die Käuferin keine Rechte hat, ist das Deiner Meinung nach falsch ?

Woher willst Du denn das wissen ?

 

Sie kann einen astreinen, individuellen Vertrag haben; Überschrift: Von Privat an Privat.

Zum Zeitpunkt der Übergabe ist das Tier gesund, munter, lecker fit, Nebenversprechen

hat es nie gegeben, das Inserat weg und im übrigen war es des Verkäufers einziger

und u.U. letztes Inserat. Übriges ist seitens des Käufers nicht nachweisbar.

Dieser Fall ist selbsterklärend und ohne Gewährleisungsanspruch.

 

Manche Verkäufer geben gar keinen KV und fragen als Highlight noch: ob eine Quittung

benötigt wird ?  Keine Seltenheit und wo lässt sich in solchen Fällen "Recht" herleiten ?

 

Was ich damit sagen will: dass wir alle gar nichts Genaues wissen und Du schon mal ein

Recht der TE (1 Beitrag) überhaupt nicht zugestehen kannst.

Alles bleibt spekulativ. Die Beweislage genauso wie angeblich, zugesicherte Eigenschaften

die nirgendwo stehen und die Arglist, die noch gar nicht eingetreten ist.

 

Deshalb, wenn es der TE etwas wert ist, kann sie einen Anwalt bemühen.

Vom Kosten-Nutzen-Denken ist eher abzuraten, egal ob Recht oder nicht.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Leider wird mit solchen "Designerhunden" und angeblichen allergiefreundlichen Hunden großes Geschäft gemacht, was gefühlt in 99% der Fälle unseriös ist.

 

1. Es gibt keine Allergie gegen Hundehaare. Die meisten Menschen reagieren auf die Hautschuppen, seltener auf Speichel oder Urin eines Hundes.

2. Eine Hundeallergie ist nicht zwingend gegen jeden Hund.Man kann sich auf einen speziellen Hund testen lassen, aber natürlich kann man im Laufe der Zeit auch gegen diesen Hund allergisch werden.

3. Die einzige rassetypische Ausnahme ist der Pudel der als allergenarm gilt. Ein Hunde- Allergiker hat gute Chancen auf einen bestimmten Pudel nicht zu reagieren und er löst seltener eine Neu-Allergie gegen Hunde aus.

 4. Es gibt Bestrebungen mit bestimmten neuen Rassen z.B. den Labradoodle speziell für den Gebrauchshunde-Bereich eine Rasse zu erschaffen, die als Helferhund (Blinde, Behinderte etc) für Allergiker geeignet sind. Bei diesen Züchtungen werden die Hunde speziell im Labor auf ihre Allergene gestestet und ausschließlich Hudne zur Zucht verwendet, dei dabei gute Ergebnisse erreichen. In Australien gibt es ein bekanntes Zuchtprogramm, aber auch das hat noch in der x. Generation keine Hunde, wie sie als Zuchtziel mal sein sollen. Die  Labradoodles die hier indEutschland verkauft werden, sind einfach nur Mischungen der ersten oder x. Generation, die nach Optik oder Wesen gezüchtet sind. Ich habe jedenfalls noch nicht von einem Züchter gehört, der die Hunde nach Allergenen für die Zucht auswählt (ich lasse mich da aber gerne korrigieren ;)

 

Zu deinem Kauf:

- Ein Hund ist leider eine Sache, dementsprechend gibt es natürlich wie bei einem Möbelstück oder Auto eine Garantie und Gewährleistung.

- Schau in den Kaufvertrag rein, was da steht. Steht dort welche Mischung das ist? Sind die angeblichen anti-allergischen Eigenschaften dort schriftlich festgehalten (vielleicht auch in der Verkaufs-Anzeige, auf die ihr noch zugreifen könnt - sichert diese!) oder waren das mündliche Absprachen die man schwer nachweisen kann?

- Man kann immer Anzeige erstatten auch wenn ihr Hund jetzt vielleicht nicht mehr zurück geben wollt. Bei einer Häufung der Anzeigen gegen eine Person wird irgendwann die Staatsanwalrtschaft aktiv und beginnt zu ermitteln. Aber dafür müssen das dann natürlich mehrere Leute machen, vielleicht liegen ja sogar schon welche gegen diese Person vor.

- So unsensibel sich das nun anhört: Ihr habt für euren Hund sehr viel Geld hingeblättert und dafür nicht die entsprechende Gegenleistung bekommen. Ein Hund aus einer "Zucht" ohne jeglichen Kontrollen (wie bei einem Hund z.B. mit VDH Papieren) hat Elterntiere, die keinerlei Kontrolle unterworfen sind. Weder wie oft und in welchen Abständen die Hündin werfen darf, noch ob die Elterntiere gesund sind. Wahrscheinlich müsst ihr das als Lehrgeld abstempeln. Ich sehe diese Anzeigen sehr oft, teilweise werden die Muttertiere kurz danach auch noch verkauft. Das sind oft (natürlich nicht immer) Leute, die erkannt haben, dass man damit das schnelle Geld machen kann ohne danach belangt werden zu können, weil nichts schriftlich festgehalten wurde..

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar

Ich habe auch mit keinem Wort Gewährleistungsansprüche erwähnt, weil eine Nacherfüllung so oder so unmöglich wäre. Auf prozessualer Seite habe außerdem erwähnt, dass eine Durchsetzbarkeit bei lebensnaher Betrachtung wohl nicht anzunehmen sein dürfte.

 

Insofern läuft dein Kommentar also ins Leere.

 

Überdies ist die Anfechtung ein Gestaltungsrecht. Das sollte dir ja bekannt sein, wenn du dich über anderer Leute Kommentare derart unhöflich äußerst. Dafür ist doch völlig unerheblich, ob sie einen schriftlichen, mündlichen oder einen notariell beurkundeten Vertrag hat, das Gestaltungsrecht der Anfechtung besteht so oder so. 

Außerdem habe ich die Anfechtung nur unter der Prämisse bejaht, dass eine arglistige Täuschung vorlag. Selbst wenn diese nicht vorgelegen haben sollte, wäre ein Anfechtung aus anderem Grunde seitens der TE möglich, allerdings ist sie dann ggf. schadensersatzpflichtig.

 

Vielleicht liest du nochmal ein Schuldrechtsbuch, bevor du hier so unfreundlich wirst.

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
vor 48 Minuten schrieb Nadja1:

 

Ach so, dass die Käuferin keine Rechte hat, ist das Deiner Meinung nach falsch ?

Woher willst Du denn das wissen ?


Weil es im Gesetz steht und die Anfechtung ein Gestaltungsrecht ist. 

 

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar

Ich ziehe mich hier an dieser Stelle zurück, weil es der TE absolut nicht dienlich ist, wenn das eigentliche Thema genutzt wird, um andere Forumsmitglieder unsachlich zu kritisieren und ihr Thema dadurch in den Hintergrund rückt.

 

 

@Minihase555 Unabhängig davon, ob du nun einen schriftlichen oder nur einen mündlichen Vertrag hast, würde ich einfach vorsorglich zum Arzt gehen und fragen, ob ihr auf den Hund früher oder später allergisch reagieren werdet bzw. ob man dies testen kann. Ich kenne mich medizinisch nicht aus, aber fragen könnte man ja vielleicht. Von Bekannten weiß ich, dass sie so eine Desensibilisierung machen, weil der eine gegen das Haustier allergisch ist, es aber nicht ausziehen soll. Das funktioniert wohl schon ganz gut, zumindest kann er mittlerweile entspannt mit dem Hund in einem Raum sein.

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
Am 26.2.2017 um 17:21 schrieb Minihase555:

Hallo. Ich habe folgendes Problem.  Im Dezember 2016 habe ich einen Biewer- Malteser Mix gekauft. Für uns war klar es muss ein Allgergiefreundlicher Hund sein, sprich einer der Kauf Haar/Fell verliert. Also haben wir im Internet einen Privatverkäufer gefunden der soeinen Wurf angeboten hat. In der Beschreibung titelte er auch genau damit das der Hund keine Haare verliert somit für Allergiger geeignet ist!Sowohl der Malteser alsauch der Yorkshire Terrier verlieren kauf Haar da diese ja kein Unterfell haben. Bei diesen Hunden ist es ja auch typisch dass das Fell wächst und wächst...

Jetzt haben wir unsere Maus über 2Monate und seit kurzen verliert sie Haare ohne Ende. Also wir bei jedem normalen Hund auch! Auch wird ihr Fell nicht länger!

Der Tierarzt meint auch das er in dem Hund eher einen Dackel/Terrier sieht. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und versucht anzurufen aber kein Zeichen!

Wir haben die Maus in unser Herz geschlossen, wollen sie auch nicht mehr hergeben. Aber wir haben 750 euro für einen normalen Mischling bezahlt? Was habe ich nun für Rechte. Kann ich vom Verkäufer Geld zurückverlangen?

Fühle mich echt hinters Licht geführt!

 

Hallo! Ich hoffe, ich habe nichts überlesen, aber einen ordentlichen Kaufvertrag mit Rassebezeichnung habt ihr gemacht? Wenn ja, vielleicht magst du mal über einen Gentest nachdenken. 

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...