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Konsequenzen bei Weigerung einen Hundeführerschein zu machen


michael1304

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vor 8 Stunden schrieb JaneEyre:

Was ich allerdings auch nicht wusste: Wenn ein Hund in Deutschland gegen Tollwut geimpft ist (nicht verpflichtend!), dann steht er im Falle eines Tollwutausbruchs rechtlich besser dar. In dem dann aufgestellten "Risikokreis" müssen dann nämlich ausnahmslos alle Hundehalter, deren Hund nicht gegen Tollwut geimpft ist, ihr Tier einschläfern lassen.

 

Das kam mir jetzt doch komisch vor und ich habe mal nachgelesen. Ein Hund muss nicht dann getötet werden, wenn er in einem Gebiet wohnt, in dem ein Tollwutfall auftritt, sondern wenn er Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier hatte.

 

Nachzulesen zum Beispiel hier

Zitat

„Geimpfte Tiere sind jedoch nach der derzeit gültigen Tollwutverordnung besser gestellt, da von ihrer Tötung nach einer Exposition mit einem an Tollwut erkrankten Tier unter bestimmten Umständen abgesehen werden kann, während nicht geimpfte Tiere auf jeden Fall getötet werden. Einzig aus diesem Grund wird Tollwut in den Impfempfehlungen noch als Core-Komponente weitergeführt.“

 

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Nichts anderes hatte ich doch geschrieben ;) 

 

Nur ist es nicht richtig, dass ein Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier erforderlich ist. Es genügt, wenn in einem Gebiet die Tollwut amtlich festgestellt wurde.

 

Ganz genau findet man das in § 7 I der TollwutVO. Dort wird für Hunde und Katzen die Tötung nach amtlicher Feststellung angeordnet. Absatz 2 desselben Paragraphen eröffnet eine Ausnahme, von welcher die Behörde aber nur dann Gebrauch machen kann, wenn ein Tier nachweislich einen Menschen gebissen hat oder unter Impfschutz steht. Ansonsten handelt es sich bei § 7 I TollwutVO um eine gebundene Entscheidung seitens der Behörde, so dass ihr kein Beurteilungsspielraum zusteht. 

 

 

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caronna

§ 7 Tötung und unschädliche Beseitigung

(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere

1.

einen Menschen gebissen haben oder

2.

nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

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Am 22.6.2017 um 00:02 schrieb Freefalling:

Man bekommt den also nur, wenn der Hund eine Begleithunde-ähnliche Prüfung schafft? Das finde ich nicht gerechtfertigt. Was passiert denn, wenn man (bzw. der Hund) den nie besteht? Der Wesenstest (bei dem der Halter auf den Hund einwirken darf) macht da mehr Sinn.

 

Also wer den Hundeführerschein (hier in NDS) nicht schafft, dem sollten man den Hund eh abnehmen. ;)

Man darf den nicht mit der Begleithundeprüfung vergleichen.

Beim Hundeführerschein geht es hauptsächlich darum, wie man in Alltagssituationen umgeht.

Eingeführt wurde er damals, weil viele Hundebesitzer einfach zu sorglos im Alltag umgegangen sind, während aber die Zahl der Hundebesitzer laufend steigt - Hund ist eben eines der belietesten Haustiere geworden.

Es geht also im Grunde nicht darum, ob der Hund schön Fuß laufen kann oder sonstwas, sondern darum, wie der Hundebesitzer Situationen einschätzt.

Z.B. wenn ein Radfahrer kommt, wie man sich in der fußgängerzone verhält, bei Hundebegegnungen,........

Ob der Hund jetzt ein Streber ist oder bissig oder ängstlich, ist hier nebensächlich.

Es wird geguckt, ob der Besitzer den richtigen Umgang findet und den bissigen oder ängstlichen Hund managen kann.

Hundeführerschein bedeutet also nicht, dass der Hund toll sein muss, sondern dass der Besitzer einen vernünftigen umgang mit seinem Hund pflegt.

Der Mensch lernt eben.

 

 

Am 22.6.2017 um 12:38 schrieb caronna:

Ehrlich gesagt, ich bezweifle stark den Sinn vom Hundeführerschein. vergleichen w den doch mal mit der Autoführerschein (von mir auch aus Mofa- ) Gelernt wird das AUto habwegs zu beherrschen, die Verkehrsregeln die zur Zet gelten halbwegs zu kennen. Aber danach, es wird zu schnell gefahren, falsch geparkt, usw. Beim Hundeführerschein wirds ähnlich sein! Wenne den st, haste den. aber dann kannst dich weiter danebenbenehmen ;) . Es gibt Hunde denen ist egal ob herrchen den Führerschein hat oder nicht. Erziehung geht bei manchen einfach nicht (oder nur auf dem Hundeplatz. Draußen ist was ganz anders. Wir haben eine zu freundlichen Hund aus dem Tierheim in belgien. es Ist dem nicht abzugewöhnen jeden Hund, jeden Menschen begrüßen zu wollen, halt ein Labi.

 

Ich finde den Hundeführerschein sehr gut und habe ihn damals freiwillig gemacht (hätte ich eigentlich nicht gebraucht).

Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die trotz Hundeführerschein ihren Hund zu anderen angeleinten rennen lassen oder sonstwie völlig gleichgültig sind.

Eben wie es immer Raser trotz Führerschein geben wird.

Aber hier bei uns z.B. sind die gleichgültigen Menschen fast nur noch die, die den Hundeführerschein nicht machen mussten.

 

Am 22.6.2017 um 15:12 schrieb mikesch0815:

 

Ich seh da erstmal wieder nur ein albernes bürokratisches Monster. :ph34r: Für alles brauchts eine "Qualifikation" und natürlich einen "Prüfer", der das alles prüft und die Regeln checkt, die andere erstellt haben.

 

Aber es ist doch gut, bestimmte Regeln im umgang mit Hunden zu lernen, z.B. ihn nicht zu jedem angeleinten hinrennen zu lassen und warum man das nicht machen sollte. Oder warum man einen an die Seite nehmen sollte, wenn ein Radfahrer kommt.

Es gibt doch genug Menschen, für die das eine große Hilfe ist, einfach weil sie gar nicht wissen, wie man etwas anders machen könnte.

Ich kenne hier welche im Ort, denen hätte ein Hundeführerschein durchaus gut getan. Sie mussten ihn nicht machen, weil sie vorher schon lange einen Hund hatten. Aber sie konnten weder ihn noch den neuen lesen und haben absolut keinen Plan von gewissen Situationen (da sehe ich schneller, ob er bereit ist, loszuspringen und wen anzupöbeln).

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caronna
vor 56 Minuten schrieb Newi:

 

Also wer den Hundeführerschein (hier in NDS) nicht schafft, dem sollten man den Hund eh abnehmen. ;)

Man darf den nicht mit der Begleithundeprüfung vergleichen.

Beim Hundeführerschein geht es hauptsächlich darum, wie man in Alltagssituationen umgeht.

 

 

Es wird immer Hunde geben die weder den Hundeführerschein noch die Begleithundeprüfung schaffe (können). ist halt so, wers mag soll den halt machen, vorteile seh ich nicht. besser wäre einmal ein Jahr ne gute Hundezeitschrift abonieren :71_smiling_imp:. WIr haben immer solche Hunde, nein nicht alle. die waren halt an der flexileine, frei laufen ging nicht, auch heute bei unserem Labi (keine Chance im abzugewöhnen alle hunde und Menschen begrüßen zu wollen wenn die am Horizont auftauchen, davor hatten wa mal n Podenko i Wolfshundmix)

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Siobhan

 Die müssen doch für den Führerschein gar nicht frei laufen können, das wird an der Leine durchgeführt. Wenn ein Hund das so ganz und gar nicht schafft, nimmt man einen anderen. In Niedersachsen wird der Mensch geprüft, und nicht der Hund, daher muss auch nicht mit dem eigenen die Prüfung gemacht werden. 

Das ganze ist nicht im geringsten vergleichbar mit der BH Prüfung oder ähnlichem. 

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vor 12 Stunden schrieb JaneEyre:

Nur ist es nicht richtig, dass ein Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier erforderlich ist. Es genügt, wenn in einem Gebiet die Tollwut amtlich festgestellt wurde.

 

Ganz genau findet man das in § 7 I der TollwutVO. Dort wird für Hunde und Katzen die Tötung nach amtlicher Feststellung angeordnet. Absatz 2 desselben Paragraphen eröffnet eine Ausnahme, von welcher die Behörde aber nur dann Gebrauch machen kann, wenn ein Tier nachweislich einen Menschen gebissen hat oder unter Impfschutz steht. Ansonsten handelt es sich bei § 7 I TollwutVO um eine gebundene Entscheidung seitens der Behörde, so dass ihr kein Beurteilungsspielraum zusteht. 

 

 

 

Dann ist es aber nicht ein Gebiet, sondern beispielsweise ein Betrieb. Ich hatte es so verstanden, dass alle ungeimpften Hunde und Katzen im Umkreis getötet würden, wenn z.B. ein an Tollwut erkrankter Fuchs gefunden würde. Und das ist nicht so, wie man in der Tollwut-Verordnung nachlesen kann. 

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vor 19 Stunden schrieb caronna:

 

Es wird immer Hunde geben die weder den Hundeführerschein noch die Begleithundeprüfung schaffe (können). ist halt so, wers mag soll den halt machen, vorteile seh ich nicht. besser wäre einmal ein Jahr ne gute Hundezeitschrift abonieren :71_smiling_imp:. WIr haben immer solche Hunde, nein nicht alle. die waren halt an der flexileine, frei laufen ging nicht, auch heute bei unserem Labi (keine Chance im abzugewöhnen alle hunde und Menschen begrüßen zu wollen wenn die am Horizont auftauchen, davor hatten wa mal n Podenko i Wolfshundmix)

 

Nicht die Hunde bestehen einen Hundeführerschein, sondern die Menschen.

Und mit Ableinen oder nichts hat das gar nichts zu tun.

Wenn der Besitzer sagt, dass er seinen aus den und den Gründen nicht ableinen kann oder wird beweist das doch genau das, was der Hundeführerschein bezweckt:

Voraussicht und Rücksichtnahme eines Hundebesitzers und genau das bezweckt der Hundeführerschein - dass die Menschen lernen, auf das Individuum Hund einzugehen und damit zurecht zu kommen.

 

Wenn ich einen bissigen Hund habe, ich aber lerne ihn zu verstehen und richtig damit umgehe, dann bestehe ich den Hundeführerschein mit links. Egal, ob der Hund Agressionsverhalten zeigt.

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