Shiranui 7. März 2021 Teilen 7. März 2021 vor 14 Minuten schrieb Renegade: Du glaubst, dass die betreffende Vertragsklausel durchsetzbar, also rechtlich bindend ist? Hab ich nicht gesagt. Macht aber bestimmtes Verhalten deswegen nicht richtiger. Ich finde einfach, beide Seiten haben hier Fehler gemacht/machen Fehler. Und mit Kommunikation ließe sich das sicher recht schnell lösen. Aber heutzutage sind halt alle sofort auf Krawall gebürstet, anstatt sich mal vernünftig miteinander hinzusetzen. So klingt das halt hier danach... Die schaukeln sich grad gegenseitig total hoch, scheint mir (also TE und "Züchterin"). Die eine bockt, die andere übertreibt vielleicht. Versucht doch einfach mal, zu reden^^" 3 2 Link zu diesem Kommentar
Renegade 7. März 2021 Teilen 7. März 2021 vor 3 Minuten schrieb Shary: Niemand hier kennt Käufer oder Verkäufer und vielleicht hat letztere einfach völlig einen an der Waffel. Dies zu beurteilen obliegt mir nicht, Das ist richtig. Doch es werden halt heutzutage für alles und nix Verträge geschlossen. Wie sinnvoll das ist....? Jeder meint, ihm könne nichts passieren, ist ja alles vertraglich "geregelt". Und "Mafia"? Die Hunde Mafia gibt es doch. Die machen aber i.Allg. keine Verträge Beurteilen können wir - wie so oft- aufgrund des Erzählten nichts. Ausserdem ist die TE schon lange nicht mehr in Erscheinung getreten. Hoffen wir also mit @Shiranui, dass man sich besinnt und vllt. im Gespräch eine Lösung findet. Link zu diesem Kommentar
rabe 7. März 2021 Teilen 7. März 2021 Am 5.3.2021 um 08:47 schrieb Cello: Hey Leute, ich habe eine Rechtliche Frage, bezüglich zu dem Kauf meines Hundes. einen Vertrag aufgesetzt hat, in dem sie ständigen Zugang zum Hund haben möchte. Ist das bindend? Beste grüße Nein, das ist nicht bindend. Link zu diesem Kommentar
Noone 7. März 2021 Teilen 7. März 2021 Solche Verträge sind absolut nichtig... Wäre ja noch schöner. Du bezahlst Geld für einen Hund, du trägst alle Verantwortung für sein Leben, du hast alle Kosten, alle Arbeit, aber der Verkäufer hat weiterhin Rechte? Zum Glück sind solche Verträge in D nicht gültig. Eine Klausel bezüglich eines Vorkaufsrechts wäre hingegen nicht nichtig, die muss eingehalten werden. Wer Tiere verkauft oder vermittelt muss damit leben können, dass diese dann einer anderen Person gehören. Wer das nicht kann, darf nicht vermitteln oder verkaufen. Für das Wohl eines Hundes in Deutschland ist das Tierschutzgesetz und damit die ausführenden Organe zuständig, nicht eine Privatperson und das ist gut so. Stellt euch vor jeder Verkäufer und jeder Tierschützer dürfte im Nachgang NACH einer Vermittlung nochmal seine Meinung ändern Oder gar Vorschriften dazu machen, wie der Hund zu leben hat. Nebenbei habe ich mit jedem Tierheim, aus dem ich einen oder mehrere Hunde habe, einen absolut netten Kontakt, habe Bilder und Updates geschickt - aber eben FREIWILLIG. Alles andere finde ich absolut übergriffig. 1 1 Link zu diesem Kommentar
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