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Regresspflicht und Kulanz


gast

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Hallo Fories

Immer wieder stellen sich Fragen wann man einen Züchter in Regress nehmen kann.

Da nach dem Eu -Gesetz ein Tier eine Sache ist gelten natürlich auch Garantiebestimmungen ,aber

wie heisst es so schön Privat Verkäufe sind davon in der Regel ausgenommen und deshalb ist es schwer einem Züchter beizukommen.

Denn die meisten Zuchten sind sogenannte Hobbyzuchten.

Dann ist der Welpenkäufer in der Situation erstmal nachzuweisen das in dieser Zuchtstätte gewerblich gezüchtet wird.

Und da mich das immer wieder ärgert ,das die sogenannten Hobbyzüchter durchaus ein gewinnbringendes Gewerbe betreiben ,aber sich häufig durch ihren Status der Verantwortung entziehen ,möchte ich hier ein paar Tips geben.

Wenn ein Züchter seine Hündin jedes Jahr belegt und Welpen verkauft ,dann betreibt er ein Gewerbe mit Gewinnabsicht. Von einem Hobby kann da aus meiner Sicht keine Rede mehr sein.

Werden gar mehere Hunde gehalten und belegt dann ist es sogar sicher so.

Wenn man also einen Welpen erwirbt sollte man so vernünftig sein den Vertrag den man unterschreibt genau zu prüfen.

Denn bei einem Rassewelpen geht es in der Regel nicht um Kleingeld.

Seltsamerweise ist es so das die meisten Leute beim Anblick der süssen Welpen ihren Verstand anscheinend an der Gaderobe abgeben.

Keine andere Ware zu desem Preis würden dieselben Käufer ohne Garantiezusagen iirgentwo per Handschlag erwerben.

Deshalb bitte ich euch

Wenn ihr euch einen Welpen kauft achtet darauf das

1. ein schriftlicher Vertrag ausgefertigt wird.

2.der Züchter unabhängig seiner Verbandszugehörigkeit eine Mehrwertsteuernummer hat

( die gibt es auch für ein sogenanntes Kleingewerbe ,bei dem wenig oder nur minimale Gewinne erzielt werden.)3

3. In dem Vertrag solten Garantieleistungen beschrieben sein.

4.In dem Vertrag sollte ein Gerichtsstand benannt sein.

5.Verlangt von eurem züchter das er bei Abgabe des Welpen ein Tierärztliches Attest vorlegt und euch in Kopie aushändigt ,das der Welpe nach medizinschen Erkenntnissen gesund ist.

Ein Zuchtwartbericht genügt nicht da es sich bei den Zuchtwarten um Verbandszugehörige Laien handelt.

L.G.

Wotan

Gewährleistung findet immer dann statt wenn man nachweisen kann das der Züchter seine Sorgfaltspflicht bei der Verpaarung oder Aufzucht der Welpen verletzt hat.

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Hm, jetzt muss ich doch mal nachfragen:

2.der Züchter unabhängig seiner Verbandszugehörigkeit eine Mehrwertsteuernummer hat

( die gibt es auch für ein sogenanntes Kleingewerbe ,bei dem wenig oder nur minimale Gewinne erzielt werden.)

Ich möchte ja auch gerne, wenn es denn zeitlich bei mir passt, mir eine Hündin zulegen und auch züchten.

Nun verstehe ich aber nicht, warum ich dann für einen Wurf alle zwei Jahre eine Mehrwertsteuernummer haben sollte.

Laut Definition ist ein gewerblicher Züchter einer, der drei oder mehr Hündinnen in zuchtfähigem Alter hat. Dieser muss ja ein Gewerbe anmelden und auch einige Auflagen und "Zeugnisse" - weiß jetzt nicht, wie ich das genauer beschreiben sollte - erfüllen/haben, dass er durch den Amtstierarzt einen entsprechenden Bescheid bekommt. In diesem Fall verstehe ich es durchaus, dass jemand nach einer Steuernummer fragt und der Züchter diese vorweisen sollte.

Aber ich verstehe den Sinn nicht, als Hobbyzüchter (wobei das auch Leute sind, die sich durchaus Gedanken um Verpaarung, Aufzucht und Sozialisation machen) den Aufwand zu machen.

Ich hätte ehrlich gesagt bedenken, wenn ich zu einem Züchter mit nur einer Hündin gehe und der mit solch einer Nummer aufwarten kann, da wirklich einen Hund zu nehmen.

Versteht einer, was ich meine?

Grübelgrüße

Rosi

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Hallo Rosi

Das will ich dir gerne erklären.

Wenn jemand Hunde züchtet ,dann ist es völlig egal ob mit oder ohne Gewerbezulassung.

er ist in der Verantwortung.

Wenn jemand nur eine kleine aber feine Zucht betreiben will dann ist es ratsam ein Kleingewerbe anzumelden.

Ein Kleingewerbe sagt aus das man bis zu einem gewissen Betrag Umsatz pro Jahr Mehrwertsteuerfrei bleibt.

Für den Züchter aber gibt es die Möglichkeit sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen mögliche Regressforderungen die unter Umständen auf einige 1000 Euro belaufen können absichern kann.

Ausserdem muss man um eine solche Gewerbezulassung zu bekommen eine Zuchtstätte durch den Amtsveterinär überprüfen lassen.

Das sagt zwar nichts über die Qualität der gezogenen Hunde aus ,sichert aber ab das das Muttetier zumindest ordentlich untergebracht ist und die Zuchtstätte so eingerichtet ist das Welpen dort umgebungsmässig gut aufwachsen können.

Der Welpenkäufer befindet sich nicht mehr im rechtsfreien Raum und kann eventuelle Ansprüche gegen einen Züchter geltend machen.

Der Züchter wird von den Gerichten als Vollkaufmann angesehen und ist dann natürlich auch in der Gewährleistungspflicht.

Für Züchter und Welpenkäufer steht somit alles auf rechtlich festen Füssen.

Beim Kauf von Privat an Privat geht es immer um Treu und Glauben

das ist mir bei Welpenpreisen zwisschen 1000 und 1500 Euro zuwenig von dem Leid und den Tierarztkosten die ein Fehlkauf verursacht einmal ganz abgesehen.

L.G.

wotan

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