Andwari 16. März 2008 Teilen 16. März 2008 Jau, auch nicht übel! Gefallen mir!!! Link zu diesem Kommentar
Janny 16. März 2008 Teilen 16. März 2008 Habe da mal ein paar Links rausgesucht , denn wir hatten da schon ein paar mal drüber "geschnackt": http://www.polar-chat.de/topic_11362.html http://www.polar-chat.de/topic.php?id=10923&highlight=warnschild Link zu diesem Kommentar
Nici92 17. März 2008 Teilen 17. März 2008 Hab auch ein paar gebastelt Wie gefallen die euch? Link zu diesem Kommentar
Andwari 17. März 2008 Teilen 17. März 2008 Klasse! Das letzte Schild ist mein Favorit!!! Link zu diesem Kommentar
Bibi 17. März 2008 Autor Teilen 17. März 2008 Mir gefallen die letzten beiden sehr gut Link zu diesem Kommentar
Nici92 17. März 2008 Teilen 17. März 2008 Dankeschön! Bibi, ist dein's eigentlich auch schon fertig? Link zu diesem Kommentar
Gast 17. März 2008 Teilen 17. März 2008 Halter haftet wenn Hunde Besucher anfallen Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse. Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet. "Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet. Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen. BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04 Sorry, aber das Urteil ist ja wohl der Hammer Also muß ich zukünftig auch Angst haben, das mein Hund einen Einbrecher beißt und der mich dann verklagt, weil er gebissen wurde? Bei sowas geht mir echt die Galle hoch. Wo leben wir denn? LG Nine Sorry, off topic Das geht mir genau so. Nicht mal in den eigenen vier Wänden ist man als Hundehalter vor solchen Urteilen sicher. Leichtsinn legt ja wohl derjenige an den Tag, der einfach ein fremdes Haus betritt. Es hätte auch einer auf zwei Beinen kommen und dem fremden Eindringling eine zimmern können, wäre der dann im Knast gelandet? Echt unglaublich. Link zu diesem Kommentar
Bibi 18. März 2008 Autor Teilen 18. März 2008 Dankeschön! Bibi, ist dein's eigentlich auch schon fertig? Ne ich bin noch nicht dazu gekommen weil dazu brauch ich dann auch Zeit aber Ostern schaff ich es bestimmt. Außerdem hab ich ja jetzt jede menge schöne Vorlagen Link zu diesem Kommentar
De_Alex 15. Mai 2008 Teilen 15. Mai 2008 Und hier mein Lieblingsschild: Das hängt z.Zt. an unserer Tür. Vorgestern klingelten doch tatsächlich "Jehovas Zeugen" ...ich wies dann auf das Schild und sagte, daß wir es durchaus ernst meinen, was da steht... J.Z. verderbe ich die Laune immer wie folgt: "Sie sind doch der Ansicht, dass man alles tun müsse, was in der Bibel steht?!" Hier folgt meist ein "Ja", mehr oder weniger ausgeschmückt. Dann 'hab ich sie' und sage: In der Bibel steht doch: " 'Und Judas ging hin und hing sich auf.'?" jetzt folgt meist ein eher verhaltenes "ja". Und es steht geschrieben: "Und Du gehe hin und tue dasgleiche..." Die Reaktion warte ich dann nicht mehr ab. Link zu diesem Kommentar
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