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EU-Impfpass


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Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Als ich vor 7 Jahren aus Deutschland wegzog, hatte ich für meine beiden Hunde noch den gelben internationalen Impfpass. Mittlerweile ist leider ein Hund gestorben und ich möchte nun wieder nach Deutschland zurück.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich für den Grenzübertritt einen neuen EU-Impfpass (oder wie auch immer dieses Ding jetzt heisst) haben müsste. Ferner müsste der Hund "gechippt" sein. Angesichts seines Alters und seiner Lebenserwartung zwar ein Witz, aber Gesetz ist nunmal Gesetz und in den saueren Apfel werde ich wohl beißen müssen.

Meine Frage ist aber: gibt es irgendwelche Gültigkeitsbestimmungen? Oft hört man doch, dass z. B. die Impfung mind. X-Tage alt sein muss, aber nicht älter als X-Tage.

Gibt es solche Vorschriften? Wenn ja, wo kann man dies erfahren bzw. nachlesen?

Habe schon im Internet gestöbert, aber nichts Konkretes gefunden.

Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. der Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Die Tierärzte hier sind leider sehr unkooperativ und halten einen bewußt dumm.

Harry

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Ich meine die Impfung darf nicht jünger als 6 Wochen und nicht älter als ein Jahr sein.

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Powerviech

Die 'Gültigkeitsdauer' für Tollwutimpfungen wurde aber doch kürzlich von einem Jahr auf drei erhöht - oder hat das mit den Einreisebestimmungen nichts zu tun?

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Oh ich danke erst einmal allen Beteiligten :)

Es verging nur kurze Zeit, da waren die ersten Antworten auch schon da. Jetzt kann ich mich erst mal schlauer machen bei den Links. Ich wusste ehrlich nicht, wo und nach was ich überhaupt im Internet suchen sollte. Aber bei den vielen Erledigungen eines Umzugs schwirrt einem schon mal der Kopf.

Und ja, Jonava liegt in Litauen :klatsch:

Aber es ist auch schwierig, die baltischen Länder sind in fast keiner Übersicht bei Europa aufgeführt. Polen, Tschechien ja selbst die Ukraine (nicht einmal EU) habe ich gefunden; Litauen, Estland und Lettland jedoch nicht.

Also nochmals VIELEN HERZLICHEN DANK !!!!!!!!!!!!!!!

(Tolles Forum!)

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Jasminx

für die neue TW Impfe gilt, sie muss richtig im Pass eingetragen sein,

also im EU Ausweis, das Ablaufdatum muss dann auch auf 3 Jahre datiert sein,

sonst nützt es nix...

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