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Hundehaltung in Eigentumswohnung


Cherry

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr,

gerade bin ich dabei, nach einer ETW ausschau zu halten. Nun ist es so, dass ich bereits zwei Hunde habe und irgendwann einen Listenhund möchte.

Natürlich würde ich vorher klären, ob bereits irgendetwas in Richtung Hundehaltung von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde. Nur wie ist es, wenn ich schon darin wohne?

Soweit ich weiß, dürfen Hunde, welche bereits dort wohnen, nicht verboten werden, aber die Neuanschaffung und die Anschaffung von Listenhunden kann untersagt werden.

Ich möchte eben Eigentum, damit mir mit den Hunden "niemand" reinreden kann. Könnt Ihr das empfehlen, oder eher nicht?

Habe mal mit einem Gutachter gesprochen und der meinte, wenn der Hund seinen Wesenstest bestanden hat, ist er ja ein "normaler" Hund und kein Listenhund mehr, kann also nicht verboten werden.

Bin nun etwas verwirrt, weil ich mich tierisch ärgern würde, wenn ich ne Wohnung kauf, und mir dann doch ein Listenhund verboten wird.

Vielleicht kennt sich von Euch jemand aus?

VG

Claudia

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Hallo Claudia,

bei einer Eigentumswohnung hast Du genau nicht die Situation, daß Dir niemand "reinreden" kann.

Ich erinner mich noch genau an die erste Eigentümerversammlung in unserem Haus. (Das Haus wurde komplett saniert - daher waren alle Eigentümer neu.)

Einer fragte, ob man als Eigentümerversammlung nicht generell ein Haltungsverbot für Hunde beschliessen wolle. Der Verwalter grinste und er und alle Eigentümer, die wie wir im Haus wohnen (es vermieten auch einige - unter anderem der "fragende") guckten mich an. Ich grinste nur und meinte: Es lebt schon ein Hund im Haus. Bei uns.

Ich bin nach wie vor die einzige Hundehalterin - und habe bisher keine Probleme. Ich hoffe, das bleibt auch so. Eigentümerversammlungen sind für mich allerdings allererste Pflicht - falls doch mal Beschwerden kommen.

Gruß,

Claudia

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Hallo Ihr,

Habe mal mit einem Gutachter gesprochen und der meinte, wenn der Hund seinen Wesenstest bestanden hat, ist er ja ein "normaler" Hund und kein Listenhund mehr, kann also nicht verboten werden.

Claudia

Serwutz,

Närmbärch is doch in Beiern. Und die Baiern hom edzddla jeder sai eigena Hundsverordnung auf der Gmeinde. Froch aff der Schdad noch, di song der däs.

Hier in einer kleinen Gemeinde neben Bamberg dürfen nicht einmal Dobermänner und deren nicht reine Nachkommen gehalten werden, ohne Zustimmung der Gemeinde, egal, ob du eine ETW hast, oder ein Bauernhof oder im Einsiedlerhof wohnst.

Die Liste der Hunde, die hier nicht gehalten werden dürfen, ist schon ziemlich lang.

Einfach bei der Stadt oder Gemeinde nach fragen.

LG

Uli

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Ganz einfach - Bau ein Haus.

=)=)=)

Also Häuser bauen ist grundsätzlich eine gute Idee :D

Mal abgesehen vom rein rechtlichen, in einer Eigentumswohnung bist du immer noch umringt von Nachbarn, die in Punkto Lärm, Sauberkeit, Garten etc. ein bisschen mitzureden haben. Gerade wenn du planst dir einen Listenhund zuzulegen, musst du ggf. damit rechnen auf wenig Begeisterung im Haus zu treffen. Auf Dauer auch kein Spaß, selbst wenn es rechtlich ok wäre.

LG

Stefanie

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Marlies27

Hallo,

wir wohnen auch in einer Eigentumswohnung. Auf irgend einer Eigentümerversammlung sollte mal beschlossen werden, das die Hundehaltung verboten werden sollte. Leider war es so, das mittlerweile schon 2 Hunde dort wohnten. :kaffee:

Wir einigten uns darauf, das die Hunde ihr "Wohnrecht" behalten sollten, es aber keine neuen Hunde mehr kommen dürften. Dieser Beschluss ist dann irgendwann sang und klanglos untergegangen. Mittlerweile wohnen hier 5 Hunde ( 2 sind neu hinzugekommen, 2 wurden durch verstorbene Vorgänger ersetzt, 1 ist von Beruf Polizist ).

Unser Hausverwalter hat sich für alle mal bezüglich der Gesetzgebung erkundigt: Auch wenn die Eigentümerversammlung ein Hundeverbot beschließt so darf der Wohnungseigentümer dennoch einen Hund in seiner Wohnung halten. Anders liegt die Sache, wenn die Wohnung vermietet wurde. Hier kann der Wohnungseigentümer die Hundehaltung klipp und klar untersagen. Und das auch wenn im Haus bei anderen Wohnungseigentümern Hund leben.

Diesen Text habe ich mal im Netz für Bayern gefunden (Original hier ):

"Hundehaltungsverbot in Eigentumswohnung

Will die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnanlage ein generelles Hundehaltungsverbot beschließen, so müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer einer solchen Regelung zustimmen. Wird ein solcher Beschluss nur mehrheitlich gefasst, so ist er gleichwohl dann gültig, wenn er nicht angefochten wird. Die Durchsetzung des Hundehaltungsverbots kann allerdings im Einzelfall dann unzulässig sein, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.

Bayerisches OLG, Az.: 2 Z BR 58/00"

Unter diesem Link kannst Du noch ein paar andere Informationen finden. :)

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Ganz einfach - Bau ein Haus.

oder eins fertig kaufen :D

Vom Preis her dürfte sich das nicht so viel tun, mein Schatz hat nen Resthof gekauft und wir dürfen hier so alles halten, was vier Beine hat, rein theoretisch :D

Da hier sogar Mischgebiet ist, können auch die Bewohner der Eigenheimsiedlung nichts dagegen machen ,wenn ich hier ne Schweinezucht aufmachen würde, rein theoretisch. die Schweinezucht :D

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Ganz einfach - Bau ein Haus.

Wenn Du mir das finanzierst gern ;) .

Klar, mit nem Haus wär ich auf der "sicheren Seite", es geht auch nicht unbedingt um die Anschaffungs- sondern um die laufenden Kosten. Ich müßte es alleine finanzieren und das kann ich nicht.

@UlrikeD.:

mir geht es nicht um die Kampfhund-VO, die kenn ich in und auswendig... .

Danke für Eure zahlreichen Antworten.

Also heißt das eigentlich, dass man wohl Glück haben muss mit den anderen Eigentümern - und das wird man mit einem Listenhund vermutlich eher nicht haben... .

VG

Claudia

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@UlrikeD.:

mir geht es nicht um die Kampfhund-VO, die kenn ich in und auswendig... .

Das wollte ich auch nicht damit ausdrücken. ;)

Wenn die Gemeinde es zuläßt, darfst du in deiner Wohnung/Haus halten was du willst.

Das war eigentlich meine Antwort.

LG

Uli

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