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Kann der Vermieter einen zweiten Hund verbieten?


Freiheit74

Empfohlene Beiträge

Supi also im Mietvertrag welcher hier bei mir auf dem Schoß liegt ist § 17 Tierhaltung

Ja nu, aber was steht denn drunter? Wenn der Paragraph "Tierhaltung" heißt, kann das auch bedeuten, dass drunter steht, dass Tierhaltung verboten oder nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt ist.

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Nun,aber eventuelle Krankheiten sind wohl Eurer kleinstes Übel ;) . Vermietern geht das wohl am

A... vorbei ;) . Kenne ,deinen Mietvertrag nicht ,sorry aber finde das Urteil nicht unwichtig ;) .

Ich würde noch weiter googeln und wenn du Rechtschutz hast einen Anwalt einschalten !!!!

Ich ,wünsche Euch alles Glück der Welt :kuss: . L.G. Maja :winken:

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Hi

es kommt immer darauf an, was genau in DEINEM Mietvertrag steht.

Was steht denn da bei Deinem unter dem §17 ?

e015.gif

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Hi,

also es ist so, dass du ziehmlich gelackmeiert bist, wenn du keine schriftliche Genehmigung vom Vermieter hast.

Aber bei dem Thema geht es um winzige Formulierungen. Es wäre also super, wenn du den § mit der Tierhaltung mal abtippen würdest.

lg Tanja

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Freiheit74
Aaah, oh mann, erstmal hoffe ich natürlich, dass ihr euren Hund nicht abgeben müsst!

Aber ich muss auch sagen: Klärt man sowas nicht vorher ab? Also bevor noch ein Hund einzieht!? Naja, nu ist es zu spät.

Ich habe gehört, weiß es aber nicht sicher, dass man einen 2. Hund nur dann anmelden muss, wenn man im Mietvertrag nur ganz konkret EINEN Hund angegeben hat.

Sind Hunde allerdings pauschal erlaubt, muss er nicht angemeldet werden!

Leider habe ich da aber nicht so viel Erfahrung und weiß das nicht sicher.

In meiner Wohnung sind Hunde einfach "erlaubt", solange sie niemanden stören und die Hausverwaltung und den Vermieter interessiert es nicht ob es nun 1 oder 4 Hunde sind ...

Hoffe, andere können dir besser weiterhelfen!!! :)

Wie gesagt unsere Amy war ein Notfall aus Kroatien. Wir haben sie an einem Bahnhof abgeholt. Und der Ärger ist es wert denn somit wurde sie vor der Tötungsstation gerettet. Im Mietvertrag steht kein Tier von uns drin weder unsere 2 Ragdolls noch unsere Miniperser. Ich bin total verärgert. Unsere Hunde ( unsere erste haben wir auch geretten allerdings aus einem Privathaushalt) sind keine Beller sind stubenrein, freundlich und liebevoll!

Mir wird immer mehr bewußt weshalb ich Angst vor Menschen habe! Tiere sind ehrlich und treu!

LG Vanessa

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Freiheit74
Hi

es kommt immer darauf an, was genau in DEINEM Mietvertrag steht.

Was steht denn da bei Deinem unter dem §17 ?

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Also ich tippe nun ab ( wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten)

§ 17 Tierhaltung

1. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kleinere Tiere (z.b Ziervögel & Zierfische) in den Wohnräumen halten, sofern sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und / oder Gründstücks nicht zu erwarten sind.

2. Jede darüber hinausgehende Tierhaltung ( z.B. Hund, Katze) innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung wir nur im Einzelfall erteilt und kann wiederrufen werde, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Wiederruf kommt in Betracht, wenn der Mieter die Auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder wenn die Mietsache oder das Grundstück beeinträchtigt werden.

Kampfhunde dürfen nicht gehalten werden.

Eine erteilte Zustimmung gilt nur bis zum Tode oder zur Abschaffung des Tieres. Schafft der Mieter ein neues Tier an bedarf es einer neues Zustimmung.

Dem Mieter ist es nicht gestattet, von seiner Wohnung aus Tauben oder andere Tiere zu fütter.

Zusätzliche Vereinbarung................

wurde keine getroffen

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Naja,

für mich das ganz klar...Du hättest Deine Vermieterin VORHER fragen müssen.

Nun kann sie Dir die Erlaubnis verwehren. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob schon andere Hunde im Haus gehalten werden.

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Freiheit74
Naja,

für mich das ganz klar...Du hättest Deine Vermieterin VORHER fragen müssen.

Nun kann sie Dir die Erlaubnis verwehren. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob schon andere Hunde im Haus gehalten werden.

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Es ist wirklich verzwickt...die Vermieterin hat nicht das Recht alleine zu bestimmen. Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft. Ein kleines Beispiel: Unsere Heiztherme ist seit fast 4 Monaten kaputt. Das bedeutet duschen geht nur 5 Minuten, baden geht absolut nicht. Mit der Bitte um Reparatur sagte sie mir das sie alleine nicht entscheiden könne sondern die Erbgemeinschaft fragen müßte. Wir hatten unter anderem eingefrorene Rohre und nichts war möglich. Zig Besuche von Installateuren die bestätigten das die Therme defekt sei sie aber die Zustimmung der Vermieterin sprich der Erbgemeinschaft benötigt. Also heißt das wenn ein Schaden vorliegt ( welcher mir eine Bronchities eingebracht hat denn es war eiskalt) muss sie die Erbengemeinschaft fragen und bei Hundehaltung nicht?!

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Ich denke das sind zwei verschiedene Schuhe.

Sie ist Eure Vermieterin und darf über die Hundehaltung allein entscheiden.

Bei Neuanschaffungen und/oder Reparaturen muss sie sich mit den Anderen absprechen.

Wenn das mit dem Warmwasser schon eine Weile so geht und sie nicht in die Gänge kommt, dann geh zum Rechtsanwalt, der soll ihr einen Brief schreiben. Das Ihr kein warmes Wasser habt, das geht so nicht. Da könnt Ihr die Miete mindern.

Wenn Du dann gerade beim Anwalt bist, frag ihn einfach nochmal, zwecks Hundehaltung. Ich fürchte zwar, das er Dir auch nichts anderes sagen wird, aber ein Versuch ist es allemal wert ;)

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Freiheit74
Naja,

für mich das ganz klar...Du hättest Deine Vermieterin VORHER fragen müssen.

Nun kann sie Dir die Erlaubnis verwehren. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob schon andere Hunde im Haus gehalten werden.

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Hmmm....und wie kann ich das Urteil verstehen?

Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.

Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).

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